Mittwoch, 13. Februar 2008

Wunderliches von der Rechtsprechung

hat wieder einmal der Chronist zu berichten.

4 Kommentare:

  1. Hier ist also der Kunde der Schwächste, der das Risiko trägt. In einem anderen Beitrag vertreten Sie die Interessen von Eltern die (z.B. vom Jugendamt) überprüft werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass ihre Kinder von ihnen misshandelt wurden. Hier tritt plötzlich der (richtige) Gedanke, der "Schwächste - das Kind - trägt das Risiko" zurück hinter dem Elterninteresse, möglichst unbelästigt zu bleiben. Ich kann dieser Argumentation nicht folgen. Kinder sind noch viel viel schwächer als Kunden einer Bank, die immerhin in der Regel erwachsen sind. Kinder brauchen einen ganz besonderen Schutz.

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  2. Lieber Homo sapiens,
    bitte die Karten auf den Tisch! In welchem Beitrag verträten wir «die Interessen von Eltern die (z.B. vom Jugendamt) überprüft werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass ihre Kinder von ihnen misshandelt wurden»? Wohl haben wir uns gegen einen Generalverdacht gegen Eltern an sich gewandt; aber weder kann ich mich erinnern noch erscheint es mir möglich, daß jemand in den Allotria gegen die Überprüfung eines begründeten Verdachts plaidiert hätte.

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  3. angesichts der aktuellen Berichterstattung über Missbrauch von Kindern ("Amstetten")ist es aus meiner Sicht notwendiger, das Kind - auch mit Zwang - zu untersuchen, als Rücksicht auf Belange der Eltern zu nehmen.

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  4. Lieber Homo sapiens,
    [Ihre Weigerung, Karten auf den Tisch zu legen, bedeutet offensichtlich, daß in der Tat niemand je in den Allotria gegen die Überprüfung eines begründeten Verdachts plaidiert hat. Nun gut ...]
    will man generalpräventiv alle Kinder (das ist doch gemeint, oder?) auch mit Zwang untersuchen auf irgendwelche Mißhandlungen, so sollte man ehrlich sein und die regelmäßige Vorführung der Kinder vor den Gerichtsmediziner anordnen, nicht die Hausärzte mißbrauchen zu einer Aufgabe, die mit ihre Rolle unvereinbar ist.
    Aber auch das lehne ich ab, nicht aus Rücksicht auf Belange der Eltern, sondern auf die Belange der Familien, der Kinder und Eltern gleichermaßen. Generalprävention erlaubt in meinen Augen nicht das regelmäßige Eindringen in den persönlichsten Bereich unverdächtiger Menschen.
    Und was sollen Eltern ihren Kindern sagen? Sollen sie ehrlich sein: «Du mußt jetzt zum Arzt, damit der Dich untersucht, ob Du von uns mißhandelt wirst.»? Da ist mir das Vertrauensverhältnis von Eltern und Kindern zu wichtig, als daß ich so etwas für verantwortbar hielte.

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