Montag, 16. Juni 2008

EU und Mugabe – der Unterschied

Am Samstag, dem 14. Juni, zwei auffallend ähnliche Meldungen:
1. Die EU-Gewaltigen wollen das Nein des irischen Volkes zum Grundlagenvertrag nicht akzeptieren; als erstes wollen sie den irischen Premierminister zur Rechenschaft ziehen, weil er seine Aufsichtspflicht über sein Volk nicht ausreichend wahrgenommen hat.
2. Zimbabwes Präsident Mugabe will einen Sieg des Oppositionskandidaten bei der Stichwahl zur Präsidentschaft nicht dulden.

EU-Gewaltige und Mugabe – ist das das gleiche?
In ihrer Haltung zur Demokratie durchaus – man erinnere sich, das den im wesentlichen gleichen Vertrag unter dem Namen «Verfassung» schon zuvor das französische und das niederländische Volk verworfen hatten –,
nicht aber in ihrer Haltung zu den Menschenrechten. Während Mugabe harte Menschenrechtsverletzungen offenbar bewußt gezielt für sein Ziel einsetzt, gibt es in der EU demgegenüber nur weiche Menschenrechtsverletzungen.
Weiche Menschenrechtsverletzungen: damit ist gemeint, daß Verletzungen der Menschenrechte zwar in Kauf genommen werden, aber man hofft, daß sie möglichst nicht geschehen. Was etwa den Vertrag betrifft: freilich nimmt man durch ein Mehr an Markt weiteren Abbau des Sozialstaates in Kauf, freilich nimmt man durch den vorgesehenen Ausbau der Atomenergie Unfälle in Kauf, aber das ist es nicht, was man beabsichtigt. Lieber wäre es der Kommission und den Regierungen, wenn keine der neuen Atomkraftwerke in die Luft flögen und möglichst wenig Menschen in Europa, vor allem möglichst wenig Kinder (denn gerade das macht einen schlechten Eindruck) hungerten – so wie es ihnen lieber wäre, wenn bei den von ihnen nun doch noch mitzutragenden Streubombeneinsätzen möglichst keine Zivilisten verstümmelt würden, wenn möglichst wenig Menschen, die durch die Bahnreform von der Schiene auf die Straße gedrängt werden, dort Unfällen zum Opfer fallen.
Insofern gilt: EU-Gewaltige und Mugabe – das ist nicht das gleiche!

Informieren Sie sich: EU-Verfassungsentwurf - Diktatur der Konzerne?
Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde zum Vertrag von Lissabon
Eine Gefahr für die Bürgerrechte!
Engagieren Sie sich: Eine EU-Verfassung?!
Lesen Sie auch: Meneteqel!

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