Dienstag, 4. November 2008

Beiläufig nur

erfährt man gelegentlich wunderliche Eigenheiten unseres Rechtsstaates. Zweierlei etwa las ich ganz am Rande in der tageszeitung eines einzigen Tages:
Gegen Maßnahmen des Bahnvorstandes, die den Eindruck erwecken können, Männern ebendieses Vorstandes mehr zu nützen als den Bahnfahrern, gebe es keine Weisungsmöglichkeit des Bundes, obwohl der Bund hundertprozentiger Eigentümer des Unternehmens ist. «Das Aktienrecht mache es auch einem Eigentümer schwer, Einfluss auf operative Entscheidungen zu nehmen», erfährt man vom Sprecher des Verkehrsministers.
Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht, das hierzulande gerne überbewertet wird derart, daß der andere Satz des Grundgesetztes, daß Eigentum verpflichtet, zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, hintangestellt wird. Nun aber erfahre ich, daß dem Aktienrecht nach das Recht des Eigentümers ebenso wie das Wohl der Allgemeinheit zurückzustehen hat gegenüber der Macht der Funktionäre.
Geldstrafen werden gerechterweise nach Tagessätzen bemessen. Jedoch lese ich nun, daß das Strafgesetzbuch den Tagessatz auf höchstens 5.000 € begrenzt. Der Tagessatz, den etwa der Vorstandsvorsitzende der Bahn zu zahlen hätte (über sein Einkommen hat gerade der andere Artikel aufgeklärt), betrüge also relativ nur wenig mehr als die Hälfte des Tagessatzes eines Sozialhilfeempfängers.

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