Dienstag, 3. April 2012

Rechtsprechung gegen die Natur

Ein Urteil des italienischen Kassationshofes befindet, gleichgeschlechtliche Paare hätten gleiche gesetzliche Rechte zu haben wie ein verheiratetes Paar. Mit der heutigen gesellschaftlichen Situation und auch der Europäischen Menschenrechtskonvention sei die Auffassung überwunden, nach der unterschiedliches Geschlecht die «naturalistische Voraussetzung der Ehe» sei.
Was manchem nach gewohnter PC-Folklore klingen mag, erweist sich bei näherem Hinsehen als noch viel schlimmer:
Lest weiter in der Chronik von Orietur Occidens.

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