Samstag, 31. August 2024

Blau-gelbe Werbesprüche III

Eine Karte, von der AfD verteilt (mit englischer Netzadresse): „DIE AFD IST DER HÜTER DES kleinen MANNES“.
Ein Faltblatt eines hiesigen AfD-Landtagskandidaten führt „Unser Programm für Sachsen in Stichpunkten“ an. Unter der Überschrift „Sachsen in Europa“: „4. Auf freien Handel setzen“.
Der freie Handel ist es, durch den seit etwa vierzig Jahren sich der Staat hat zwingen lassen, Sozialleistungen abzubauen, auf staatliche Regulierungen zugunsten regionaler Produktion und kleiner Gewerbetreibender zu verzichten, um auf dem Weltmarkt bestehen zu können, den „Standort Deutschland“ zu schützen, wie der gängige Euphemismus lautete (der manchmal noch heute genannt wird). Nichts also mit „HÜTER DES kleinen MANNES“.
Unter der Überschrift „Familie“: „4. 5000 EUR Baby-Begrüßungsgeld für Sachsen“.
Im „Wahlprogramm der AfD Sachsen für die Landtagswahl Sachsen 2024 / Damit Sachsen Heimat bleibt“ ist unter „1.5 Baby-Begrüßungsgeld für Sachsen“ zu lesen: „Wir bekennen uns klar zu mehr Kindern und werden daher ein sächsisches Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 5.000 Euro einführen, um so diejenigen zu unterstützen, die Mut zu Kindern und Verantwortung als Eltern beweisen. Dieses Begrüßungsgeld soll Eltern gewährt werden, welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gemeinsam mindestens zehn Jahre in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben, auf eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verweisen können oder berufstätig sind.“ Wenn also ein Paar heiratet und einer von beiden aus einem Nachbarland kommt, Sachsen-Anhalt etwa oder Thüringen (ich kenne ein Haus, durch das die Landesgrenze mitten hindurchgeht), so muß also das Paar ein Jahrzehnt warten, bis es mit dieser Beihilfe Kinder bekommen kann. Und „auf eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verweisen können oder berufstätig sind“: eine Frau, die zunächst einmal nur Hausfrau und Mutter sein möchte, hat da keine Chance.

Freitag, 23. August 2024

Die Deutschen und ihre Sprache

«Ich lebe in Deutschland seit 45 Jahren und ich liebe die Deutschen und das Land, aber …», schreibt die Cembalistin und Musikwissenschaftlerin Esther Morales-Cañadas (Spezialgebiet: XVII. und XVIII. Jahrhundert). «Die Spanier lieben an erster Stelle ihr eigenes Land, was die Deutschen nicht tun, denn diese verfremden ihre eigene Sprache und ihr Essen mit fremden „Zutaten“.»
Nun, der deutschen Küche tun einige fremde „Zutaten“ durchaus gut (und sie selber kritisiert diejenigen Deutschen, «die an der spanischen Küste ihre deutsche Schweinehaxe essen»).
Aber damit, daß Deutsche («die Deutschen» – nein, ich bin davon nicht betroffen) ihre Sprache nicht lieben, sondern sie mit fremden „Zutaten“ verfremden, hat sie leider sehr recht.

Donnerstag, 15. August 2024

Rassistische Vorurteile, Antisemitismus und Antikatholizismus

Ein Zitat von Ralph Bunche, einem schwarzen US-Amerikaner, Diplomaten und Friedensnobelpreisträger von 1950:
„Rassistische Vorurteile, Antisemitismus und Antikatholizismus sind allesamt unamerikanisch und schaden der Einigkeit der Gesellschaft.“
„Unamerikanisch“, das ist natürlich keine Wertung, die für uns von Belang wäre. So aber dreierlei in einem Atemzug zu nennen – ich meine, er hat recht.

Mittwoch, 14. August 2024

Blau-gelbe Werbesprüche II

«Steuern runter / Arbeit muss sich lohnen», ist auf Wahlkampfplakaten der AfD zu lesen. Die Wirklichkeit: Arbeit, wenn es sinnvolle Arbeit ist, lohnt sich um ihrer selbst willen, nicht nur des Einkommens wegen. Aber auch, wenn es Arbeit ist, die in sich sinnlos ist, auch wenn es nur um Geld geht: man vergleiche das, was einem Arbeitnehmer, was einem Freiberufler oder Kleinunternehmer nach Steuern bleibt, mit der Höhe des Bürgergelds – auch finanziell lohnt sich Arbeit hierzulande.
Etwas anderes wäre es, wenn die AfD gefordert hätte: Krankenkassenbeiträge für Freiberufler und Kleinunternehmer runter – denn die sind bei kleinen Einkommen so drückend, daß viele von ihnen ganz auf eine Krankenversicherung verzichten müsse. Aber das fordert die AfD eben nicht. Etwas anderes wäre es auch, wenn die AfD gefordert hätte: Mehrwertsteuer runter – denn die trifft Menschen mit kleinen Einkommen ganz besonders. Aber das fordert die AfD nicht, und das hätte auch erst recht nichts mit «Arbeit muss sich lohnen» zu tun.

Donnerstag, 8. August 2024

Sprachen der Mathematik und der Theologie

«1+1=2» – so pflegten die Mathematiker bisher zu sagen.
Nun stelle man sich vor, moderne Mathematiker würden fortan sagen:
«Die Einheit vereint sich mit einer Einheit, die eine ganz andere und doch wesenhaft das Gleiche ist, in und zu einer Zweiheit, die in sich Zweiheit ist und als solche erscheint und sich uns darbietet und die in und mit sich zugleich eine neue Einheit ist und so sich vollendet und überhöht als Einheit von Einheit und Zweiheit.»
Absurd.
Nur: ich hatte in letzter Zeit Anlaß, einiges von theologischen Schriften aus den letzten sechzig Jahren zu lesen (und durchaus von soliden Theologen). Und siehe: bei ihnen klingt es gerade so wie bei jenen fiktiven modernen Mathematikern. Und von der Sprache etwa des heiligen Thomas ist ihre Sprache ebenso weit entfernt wie jener fiktive (pseudo-) mathematische Satz vom klassischen «1+1=2».

Samstag, 3. August 2024

Abschiebung ungeachtet des Grundgesetzes – eine Familie wird zerrissen

Ein Marokkaner hatte einen Asylantrag gestellt; der ist abgelehnt worden, anscheinend zu Recht. Doch der Mann ist mittlerweile mit einer deutschen Frau verheiratet, hat bisher mit ihr und den gemeinsamen Kindern zusammengelebt (www.medienservice.sachsen.de).
Dennoch hat die Ausländerbehörde entschieden, ihn abzuschieben. Da es aber offenbar keine relevanten Vorwürfe (etwa bewußt falsche Angaben, Straftaten) gegen den Mann gibt, hat das Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss die Abschiebung untersagt.
Die Ausländerbehörde hat ihn trotzdem abschieben lassen.
Daraufhin «verpflichtete das Verwaltungsgericht» die zuständigen Behörden «dazu, ihm binnen sieben Tagen die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.»
Doch das Oberverwaltungsgericht hat diesen Beschluß aufgehoben.
Die Begründung ist bemerkenswert: «Allein die Ehe mit einer deutschen Ehefrau stehe seiner Ausreiseverpflichtung hier nicht entgegen. Eine Vater-Kind-Beziehung habe er nicht glaubhaft gemacht.» Im Grundgesetz steht im Artikel 6 (1): «Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.» Daß ein Mann, der mit seiner Frau und seinen Kindern zusammenlebt, ein Vater-Kind-Beziehung fürs Gericht erst noch glaubhaft müsse, ist abwegig. Andererseits wird Vätern Besuchsrecht und gar Sorgerecht selbst dann zugebilligt, wenn sie gewalttätig sind oder sich sexuelle Übergriffe zuschulden kommen lassen. Abgesehen aber davon: anders als das Gericht es vorgibt, steht nicht nur die Familie mit Kindern unter dem Schutz des Grundgesetzes, sondern auch die Ehe selbst.
Ein andermal gab es Fälle, wo Ehen als Scheinehen abgestempelt wurden, weil die Ehegatten nicht zusammenlebten, ungeachtet dessen, daß ebendies ihnen von Ausländerbehörden verwehrt wurde. Nun aber reicht es auch nicht, daß das Paar mit seinen Kindern zusammenlebt.
Der Mann «sei daher auf die Durchführung eines Visa-Verfahrens von Marokko aus zu verweisen, wenn er einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik anstrebe.» Der Erfolg solch eines Visa-Verfahrens ist nicht sicher: «Die Visastelle prüft und entscheidet in Abstimmung mit der Ausländerbehörde [die ihn gerade abgeschoben hat] über Ihren Antrag.» Und es dauert lange: «Wartezeiten auf Termine für die verschiedenen Kategorien im Bereich nationaler Visa: ... Familienzusammenführung: über 1 Jahr».
Der deutschen Ehefrau wird also, wenn sie ihre Ehe leben will und wenn sie das Wohl der Kinder gewährleisten will, zu dem die Beziehung zum Vater gehört, nichts anderes übrig bleiben als mit ihren Kindern nach Marokko zu ziehen.
Gerade wurde in der monastischen Vesper gesungen: «Dominus custodit advenas» (Ps. 145 [146], 8). Das heißt nun nicht, daß Abschiebungen von vornherein verwerflich seien; gerechtfertigt sind sie insbesondere, wenn der Betroffene ernstlich straffällig wurde, ebenso wenn er seinen Aufenthalt durch falsche Angaben erschlichen hat. Doch ist es moralisch und dem Grundgesetz nach nicht annehmbar, wenn Christen in Länder abgeschoben werden, in denen Christen verfolgt werden, oder wenn Familien ohne eigene Schuld zerrissen werden. Von ersterem haben wir längst berichtet; und es wiederholt sich. Letzteres wiederholt sich hier also nun ebenfalls.

Freitag, 26. Juli 2024

Ein neuer britischer Appell für die überlieferte Liturgie

Ein Gerücht ging um, der Vatikan wolle die überlieferte Liturgie noch über das heillose Traditionis Custodes hinaus einschränken. Dieses Gerücht wurde aber von vatikanischen Quellen, die La Croix schon am 1. Juli anführte, dementiert.
Doch wieder, wie schon vor mehr als fünfzig Jahren, kam eine Antwort aus dem britischen Raum. Nach den damaligen Reformen hatten 1971 mehr als hundert britische Künstler und Schriftsteller den Appeal to preserve Mass unterzeichnet, unter ihnen Agatha Christie, Graham Greene und Yehudi Menuhin. Das hatte Paul VI. zum „Agatha-Christie-Indult“ veranlaßt.
Nun belebten wieder britische Persönlichkeiten den Geist dieses Appeal: ausdrücklich in Erinnerung daran veröffentlichten sie am 3. Juli, ebenso wie damals in The Times, einen Appell an den Heiligen Stuhl, von neuen Einschränkungen der überlieferten Liturgie Abstand zu nehmen. Unterzeichnet wurde dieser Appell fast fünfzig Personen, darunter auch von einem Mitglied des Königshauses; aber vor allem sind viele Musiker dabei. Ganz besonders zu nennen: Kiri Te Kanawa.
Danke!

Dienstag, 16. Juli 2024

Freikirchlicher Gottesdienst

Am frühen Nachmittag, so spät, daß es sich nicht mit der Sonntagsmesse überschneidet, findet ein freikirchlicher Gottesdienst statt, an dem eine Freundin mitwirkt; so habe ich Gelegenheit zu beobachtender Teilnahme.
Ein Versammlungsraum, der durch ein Kreuz an der Wand – in der richtigen Richtung, nach Osten – christlichen Charakter zeigt; sonst ist da nichts, was den Eindruck einer Kirche vermittelte.
Es beginnt mit einer ausführlichen Begrüßung durch die Moderatorin. In diese Begrüßung wird nach etlichen Sätzen dann – „beginnen wir diesen Gottesdienst im Namen ...“ – die trinitarische Formel eingefügt.
Auch der weitere Gottesdienst besteht im Wesentlichen aus Moderation; gottesdienstliche Elemente werden eingefügt, entsprechend angekündigt: Lieder, auch Gebete und eine Predigt. Lesungen gibt es nicht. Am Ende aber ein gemeinsames Vater unser und der aaronitische Segen.
Participatio der Gläubigen beschränkt sich darauf, daß sie die Lieder, deren Text projiziert wird, mitsingen können, das Vater unser mitsprechen und daß sie sich zum Schlußsegen erheben.
Am Glauben und an der inneren Beteiligung der Anwesenden ist nicht zu zweifeln (was ich nicht bei jeder katholischen zu sagen wagte); aber es ist kein Gottesdienst, sondern eine fromme zwischenmenschliche Veranstaltung mit einigen gottesdienstlichen Elementen.

Samstag, 18. Mai 2024

Blau-gelbe Werbesprüche

«Morgen kommt von machen» lese ich auf einem Plakat der für die dümmlichsten Sprüche bekannten Partei. Etymologisch ist das Unsinn; und inhaltlich sagt es schlicht nichts.

«Öfter mal (an)stoßen? / Nachtleben in ........ verbessern» propagiert dieselbe Partei. Es ist der Finanzminister aus ebendieser Partei, der dafür gesorgt hat, daß nach der Corona-Zeit der Satz der Mehrwertsteuer für die Gastronomie von 7 Prozent wieder auf 19 angehoben wurde.

«Familien fördern» fordert die AfD auf einem Plakat. Ebendiese Partei zeigt sich in Programm und Gesetzesanträgen äußerst familienfeindlich: das Bürgergeld will sie kürzen, nach sechs Monaten will sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende nur gegen «Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden» gewähren – «grundsätzlich», nicht einmal alleinerziehende Mütter oder Väter sind ausgenommen; sie wendet sich gegen eine Erhöhung des Mindestlohns, gegen die Ausweitung von Tarifverträgen; sie lehnt nicht nur den „Mietendeckel“ ab, sondern will gar die Mietpreisbremse abschaffen.

• Wohnungsnot – ein lösbares Problem? •

Samstag, 4. Mai 2024

Sichtbarer und unsichtbarer Glaube

Es gibt viele Atheisten, die die Kantaten von Johann Sebastian Bach lieben, immer wieder gerne hören. Diese Kantaten sind voller Glaubensaussagen, meistens so gesungen, daß der Text gut verständlich ist. Warum finden diese Atheisten dennoch nicht zum Glauben?
«Worte sind Schall und Rauch», sagt man. Daß es gesagt wird, gesungen wird, schön klingt, das reicht nicht aus, es zu glauben; es reicht nicht einmal aus, zu glauben, daß die Sänger selber daran glauben (was auch in der Tat nicht immer gewährleistet ist). «Ich glaube nur, was ich sehe», ist eine andere Redensart, eine dumme zwar, die aber eine psychologische Grundlage hat: wenn ein Mensch etwas sagt, so muß das, was ich an ihm sehe, die Art seines Auftretens, seines Verhaltens, mit dem übereinstimmen, was er sagt, damit seine Worte glaubwürdig sind.
Unsichtbarer Glaube ist steril – darum ist die körperlich sichtbare Hinwendung zu Herrn, an dessen Gegenwart man glaubt, zentrales Element jeder Liturgie. Jede Kniebeuge, jede tiefe Verneigung, der man die Hingabe ansieht, sagt mehr als jede Predigt. Und jede Kniebeuge, die unterlassen wird, jede Verneigung, die nur angedeutet wird, macht mehr zunichte, als irgendeine Predigt es auszugleichen vermag.
Ich habe viele gute Priester kennengelernt, an deren Glauben nicht zu zweifeln ist (allerdings habe ich auch Priester erlebt, die ihren Unglauben offen gezeigt haben). Aber auch bei solchen gläubigen Priestern habe ich in den Messen, die sie zelebrierten, wenig von ihrem Glauben gesehen. So fühlte ich mich mit meinem schwachen Glauben oft allein – das Wissen kommt nicht an gegen das, was man sieht.
In deutschen katholischen Messen ist zu erleben, daß der Priester es eilig hat, zu Beginn nach flüchtigem Altarkuß die liturgischen Formeln zu erledigen, um dann bei seinen eigenen Worten an die Gemeinde zu verweilen. Man kann erleben, wie der Priester die Gemeinde willkommen heißt zum Gottesdienst, als sei er der Gastgeber, nicht der Diener («il Servo» sagte Papst Pius X.).
Vor wenigen Monaten habe ich erlebt, wie bei einer Festmesse, zu der Priester von auswärts angereist waren, die vier Priester schnell gemeinsam die Verehrung des Altares (Grundordnung des Römischen Messbuchs 211) erledigten, dann an den Sitzen sehr ausgiebig sich gegenseitig begrüßten – kein Einzelfall.
«Ma, se vi debbo esprimere un desiderio, (è) quello che in Chiesa ... non salutiate neanche il Papa, perché templum Dei, templum Dei – Aber wenn ich einen Wunsch äußern soll, dann den, daß ihr in der Kirche ... nicht einmal den Papst begrüßt, denn templum Dei, templum Dei (der Tempel Gottes ist Tempel Gottes)», sagte einst Papst Johannes XXIII. Die Grundordnung des Römischen Messbuchs erlaubt dem Priester, «mit ganz knappen Worten die Gläubigen in die Messe jenes Tages ein[zu]führen» – begrüßt werden darf nur mit den liturgischen Formeln, die den Herrn einbeziehen, die Aufmerksamkeit nicht von ihm abwenden.
Oft habe ich an der Nachtwache in St. Prokop in Hamburg teilgenommen. In dieser russisch-orthodoxen Kirche habe ich mit Staunen erleben können, daß der Glaube sichtbar ist. Priestern, Diakon, Ministranten, alle sind, körperlich sichtbar, ganz dem Herrn zugewandt, vollziehen mit große Achtsamkeit die Riten. Der Priester übt über mehr als zweieinhalb Stunden mit Hingabe seinen Dienst aus, ohne auch nur zu predigen; daran, daß er «einen schönen Sonntag» wünschte, ist gar nicht zu denken. So fühlen sich die Gläubigen in ihrer persönlichen Frömmigkeit ernstgenommen. Ihre Teilnahme ist viel aktiver als in deutschen katholischen Kirchen. Schon draußen vor der Kirchentür machen sie drei Metanien (Kreuzzeichen, verbunden mit einer tiefen Verneigung, die hier unsere Kniebeugen vertreten). Sie verehren die Ikonen, küssen das Evangelienbuch mit mehreren Metanien, greifen aber auch einmal praktisch zu, wenn vom Kirchenschmuck etwas verrutscht. Sie nehmen innerlich am Gesang des Chors teil, zeigen sich dabei keineswegs weniger intensiv beteiligt als Katholiken beim Mitsingen von GL-Liedern – man sieht, wie sie dabei zur rechen Zeit Kreuzzeichen und Metanien machen. Doch beim abschließenden langen Marien-Lied singen sie mit Inbrunst mit.
Einen ganz anderen Ritus erlebe ich in der syrisch-orthodoxen Kirche, doch in der geistlichen Substanz ist es das gleiche. Ob man in katholischen Kirchen mit Schuhen in den Altarraum treten dürfe, fragte mich der Bruder meines syrisch-orthodoxen Patenkindes mit leichtem Entsetzen. Ich schämte mich etwas, das bejahen zu müssen. Gern hätte ich gesagt: «Ja, aber andererseits ...»; doch leider fiel mir nichts an «aber andererseits» ein.

Donnerstag, 2. Mai 2024

Die „Vorstellungen der Kirche“

«„Früher war es so, dass eine Einrichtung dadurch katholisch sein sollte, dass Beschäftigte im Regelfall katholisch sind und ihr Privatleben nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten“, warf Kollig, ein Mitglied der Arnsteiner Patres, ... „Das ist aber schon lange gar nicht mehr möglich – gerade hier im Erzbistum finden wir schlicht das Personal nicht, das zugleich fachlich qualifiziert und katholisch ist“», so ist bei CNA zu lesen. Er spricht zu Recht ein gravierendes Problem an; und in irgendeiner Weise wird die Kirche in dieser Sache unerfreuliche Kompromisse schließen müssen.
Nur: «ihr Privatleben nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten» – warum sagt er nicht: «ihr Privatleben nach den Vorstellungen Christi ausrichten»?

Mittwoch, 1. Mai 2024

Romantik auf vier Notenlinien

Eckigen Noten auf vier Notenlinien, aber was am heutigen Fest gesungen wird, ist dennoch, deutlich zu hören, Romantik, keine Gregorianik.
Wann mögen diese romantischen Melodien entstanden sein? Die prunkvollen Antiphonen (Jacob autem), die beim heutigen Fest in beiden Vespern und in den Laudes gesungen werden, erscheinen beim Fest des heiligen Joseph am 19. März nur bei den Psalmen der I. Vesper; in Laudes und II. Vesper sind es andere (Ibant).
Das Fest am 19. März hat sich seit dem späten Mittelalter verbreitet. Im Breviarium Romanum von 1568 hatte es aber noch keine Eigentexte außer der Oration.
Das heutige Fest hat eine komplizierte Geschichte. Das eigentliche Fest des heiligen Joseph fällt ja stets in die Fastenzeit; so war es durchaus sinnvoll, diesem bedeutenden Heiligen, der gewissermaßen ein Spätgeborener des Heiligenkalenders ist, auch ein Fest ohne Fasten zu widmen. So wurde das Fest patrocinii S. Joseph 1847 von Papst Pius IX. eingeführt. Doch legte der Papst dieses zusätzliche Fest auf den 3. Sonntag nach Ostern, so daß ein Sonntag der Osterzeit verlorenging. Pius X. verlegte das Fest, nun einfach Solemnitas S. Joseph geheißen, dankenswerterweise auf den Mittwoch nach dem 2. Sonntag nach Ostern; doch gab er diesem Fest eine Oktav, eine einfache, nicht etwa nur eine gewöhnliche Oktav, so daß nun eine ganze Woche der Osterzeit (außer des Sonntags) dem heiligen Joseph gewidmet war, nicht mehr der Osterzeit selbst. Pius XII. schaffte dankenswerterweise diese Oktav wieder ab; doch verlegte er das Fest auf den 1. Mai, nun unter dem Namen S. Joseph opificis, des «Manns der Arbeit». Der 1. Mai war aber eigentlich das Fest der heiligen Apostel Philippus und Jakobus, das nun auf den 11. Mai weichen mußte. Und bei der Kalenderreform Pauls VI. mußte dieses letztere Fest noch weiterziehen, auf dem 3. Mai, wodurch das Fest der Auffindung des Heiligen Kreuzes verlorenging.
Sind die Melodien der Antiphonen des heutigen Festes (Jacob autem und die der Cantica) ihm schon 1847 zugedacht worden? Das Fest S. Joseph opificis jedenfalls hat sie von der Solemnitas S. Joseph übernommenen. Sie entsprachen dem Geschmack der Zeit: Das war wohl nicht einmal pastoral gemeint; man empfand einfach so. Und auch heute noch kann man das so schön finden; ich allerdings sehne mich doch etwas nach der Keuschheit der echten Gregorianik.

Gebet zum Herrn gewandt

Kürzlich ist mir Alexander Solschenizyns „August Vierzehn“ in die Hände geraten. Dabei fiel mir auf, was einfache Russen seinerzeit noch selbstverständlich an Wissen vom Gottesdienst hatten.
Wie ist das eigentlich bei uns heute?

Samstag, 27. April 2024

Irregeleiteter Kinderchor

Am vorigen Sonntag: in der Messe singt der Kinderchor. Er singt bemerkenswert gut.
Eines nur ist schade.

Einsatz gegen die Abtreibung

Von „Versorgungslücken“ bei „Schwangerschaftsabbrüchen“ ist heute oft die Rede. So zynisch auch die Ausdrucksweise ist – sie suggeriert, daß die Bevölkerung mit Abtreibungsmöglichkeiten „versorgt“ werden müsse –, dennoch geht der Bundesverband Lebensrecht in einer Pressemitteilung darauf ein: «Die Entwicklung der Abtreibungszahlen ist alarmierend. Mit 63 pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist die Abtreibungsrate so hoch wie nie zuvor. ... Da es für Abtreibung und die durchführenden Stellen keine Melde-, sondern lediglich eine Auskunftspflicht gibt, ist dies bei weitem keine vollständige Erfassung. Spätestens mit dieser Statistik kann niemand mehr behaupten, es gebe bei Abtreibung eine „Versorgungslücke“.»

Außerdem ist noch zu lesen: «Bedenklich ist auch der hohe Anteil an verheirateten, also zumindest formal in einer festen Beziehung befindlichen Frauen, die sich offenbar nicht in der Lage sehen, ein (weiteres) Kind großzuziehen – hier werden unter anderem Wohnungsnot, Zukunftsangst, Inflation und finanzielle Schwierigkeiten eine größere Rolle spielen.» So wird wieder einmal bestätigt: es reicht nicht aus, allein mit strafrechtlichem Verbot gegen Abtreibungen vorgehen zu wollen. Es bedarf auch einer Sozialpolitik, die es auch armen Familien ermöglicht, Kinder großzuziehen, es alleinstehenden Müttern von Kleinkindern ermöglicht, das ausreichend lange ohne zusätzliche Erwerbsarbeit zu tun. Es bedarf, um ihnen sicheres Wohnen zu ermöglichen, einer Regulierung des Wohnungsmarkts, einer Mietpreisregulierung, wie es das in den 50er und 60er Jahren (deshalb befindet die Mietexpertin der Linken, Caren Lay („Wohnopoly“), Konrad Adenauer sei „nach heutigen Maßstäben fast schon Sozialist“ gewesen) schon einmal gab, in Großstädten noch länger.

Einsatz gegen die Abtreibung: das fordert ganz besonders, in der Öffentlichkeit das Bewußtsein zu wecken, daß auch ein ungeborenes Kind ein wirklicher Mensch ist. Das erfordert darüber hinaus gute soziale Sicherung und auch strafrechtlichen Schutz, wobei sich die Strafandrohungen nicht nur gegen die Mütter wenden dürfen, sondern auch und mehr noch Angehörige treffen müssen, die zur Abtreibung drängen und Hilfe versagen.

Samstag, 20. April 2024

Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben

Beim Marsch für das Leben in München am vorigen Samstag kam es zu zahlreichen Übergriffen von Gegendemonstranten. Nicht nur wurde, um die Veranstaltung zu behindern, die öffentliche Stromversorgung beschädigt (was allerdings die Stadtwerke rechtzeitig beheben konnten), nicht nur wurde versucht, die Redner auf der Bühne zu blenden, es wurden auch Teilnehmer körperlich angegriffen, drei Fälle wurden bekannt, in denen sie ins Gesicht geschlagen wurden.
Und dies sind durchaus nicht die ersten gewalttätigen Übergriffe gegen einen Marsch für das Leben.
Die öffentliche Resonanz: minimal; kaum Empörung über diese Taten. Stattdessen in den Medien etliche Versuche, den Marsch für das Leben zu diskreditieren, besonders indem er in Verbindung mit Rechtsextremen gebracht wird – eine Verbindung, die es nicht gibt, aber deren Behauptung ausgiebige Haßrede nährt.
Und politische Maßnahmen: nichts, was den Marsch vor Übergriffen schützen, nichts, was die Lebensrechtsbewegung vor Haßrede schützen könnte. Stattdessen ein Gesetzentwurf, der es untersagen soll, «in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden», «eine [sic!] Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Unwahre Tatsachenbehauptungen – natürlich sind die verwerflich, aber von solchen ist nichts zu hören. Und auch ihnen «gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen» ist schlechter Stil; doch das sind Gummiformulierungen, die zum juristischen Mißbrauch einladen. Keine Gummiformulierung aber ist das dafür angedrohte «Bußgeld von bis zu 5.000 Euro».
Absurd aber ist das Verbot, sie mit «verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Einmal abgesehen davon, daß das Grundgesetz (Art. 5 (1)) zwar jedem erlaubt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, nicht aber, von unliebsamen Informationen verschont zu werden – Abtreibung ist an sich verstörend, somit auch jede Information darüber.
Einst gab es die Hinrichtungsart des Vierteilens, die aber angesichts ihrer Grausamkeit nur sehr selten angewandt wurde; wenn es überhaupt zum Vierteilen kam, dann meistens zur Abschreckung am Leichnam des schon zuvor hingerichteten Delinquenten. Heute sehr verbreitete Abtreibungsmethoden aber – Curettage, Absaugmethode – ähneln sehr dem Vierteilen.
Daß Politiker sich statt mit der Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben eher damit beschäftigen, Maßnahmen gegen friedliche Demonstranten für das Lebensrecht zu planen, könnte dazu beitragen, diese Gewalt zu verharmlosen, die Gewaltbereitschaft zu fördern.
Woher dieser sonderbare Rückhalt der Abtreibungsbefürworter in der Politik? Es ist wohl die heimliche Allianz zwischen Politischer Korrektheit und Wirtschaftsliberalismus – eine Frau, die abgetrieben hat, kann sehr viel schneller wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen als eine, die ein Kind geboren hat.

Freitag, 29. März 2024

Gründonnerstag:
Eine mißverständliche Bibelübersetzung

Vor der Lesung aus dem I. Korintherbrief wird angesagt, daß das die älteste Überlieferung vom Letzten Abendmahl sei. Das ist zwar nicht der aktuelle Stand der Wissenschaft (es ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, daß das Markus-Evangelium älter ist), aber diese Ansage gibt diesem Text doch ein besonderes Gewicht – er könnte der authentischste sein.
Gelesen wurde da: (I. Kor. 11, 24; EÜ 2016) «.. sprach das Dankgebet, brach das Brot und sagte: Das ist mein Leib für euch.» Diese Übersetzung ist richtig, nur mißverständlich. Das Wort „für“ steht im Deutschen oft für subjektive Sicht («Für mich ist das ein ..., du magst das anders sehen»). Ärgerlich gerade an dieser Stelle: es könnte so verstanden werden, daß das gewandelte Brot nur «für euch» Leib des Herrn ist, nicht für andere, nicht etwa ganz real.
Auf den ersten Blick: Die Evangelientexte widersprechen solch einer Deutung – bei Matthäus (26, 26) und Markus (14, 22) heißt es einfach: «Das ist mein Leib».
Bei näherem Hinsehen zeigt sich dann, daß auch der Korintherbrief solch einer Deutung widerspricht: das griechische „hypér“ kennt diese Bedeutung des deutschen „für“ nicht (und ebensowenig das lateinische „pro“); für diese subjektive Bedeutung hätte es im Griechischen eher „kath’ hymâs“ heißen können.
Und es geht noch weiter: Im Griechischen steht: «tò sôma tò hypèr hymôn», wörtlich «der Leib, der für euch» – «für euch» ist demzufolge ein Attribut zu «Leib», kann also nicht bedeuten «ist für euch mein Leib». Das ist im Deutschen durch die Stellung angedeutet («mein Leib für euch»), aber noch nicht eindeutig. Die gleiche Konstruktion wird im Lukas-Evangelium (22, 19), wo sie durch «didómenon» erweitert ist, durch einen Relativsatz wiedergegeben: «Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird». Eindeutiger wäre auch im Korintherbrief ein Relativsatz: «Das ist mein Leib, der für euch ist» (oder «.. für euch da ist»).

Samstag, 23. März 2024

„Haßrede“

„Hatespeech“ ist ein häufiger Vorwurf geworden; und meistens richtet er sich gegen Rechtsradikale, und sehr oft zu recht. Wir selber haben schon Menschenverachtendes aus dieser Ecke angeprangert (als Christen können wir dem Islam keinen Beifall spenden, aber die persönliche Frömmigkeit ehrlicher und friedlicher Muslimîn müssen wir achten), Verleumdungen gegen Immigranten aufgedeckt.
Aber Haßrede gibt es nicht nur von Rechts; wenn es gegen Abtreibungsgegner geht, gibt es sie auch aus der scheinbaren Mitte der Gesellschaft, gar vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, konkret jetzt: dem ZDF. Es verunglimpft, spricht von einem «gefährliche[n] Netz der Abtreibungsgegner», das es sogleich mit «Rechte[n] und rechtsextreme[n] Gruppierungen» in Verbindung bringt, verleumdet die Verbände, die sich gegen Abtreibung einsetzen.
Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA e.V.) hat die Verleumdungen in einer Erklärung und zwei Videos aufgeklärt – ergebnislos: noch lange danach, noch in dieser Woche ist diese „Reportage“ nicht nur in der ZDF-Mediathek zugänglich, sondern wird auch in der allgemeinen Presse kritiklos weitergegeben.
Haßrede gegen Abtreibungsgegner wird in der breiten Öffentlichkeit weder so genannt, noch empört man sich darüber.

Mittwoch, 21. Februar 2024

Alexander Nevskij

1.: → Sollen wir den 7. Oktober feiern?
2.: → Ukrainische Kirche entfernt Fürsten aus Heiligenkalender
Fürst Alexander Nevskij von Novgorod lebte im XIII. Jahrhundert, war auch Fürst von Kiev, wirkte aber vor allem in Nordrußland. Über seine Heiligkeit ließe sich disputieren, aber an Putins Krieg gegen die Ukraine ist er denkbar unschuldig. Ihn aus dem Heiligenkalender zu streichen, weil Putin ihn auf den Schild hebt, ist kein für die Kirche gültiger Grund. Die Orthodoxe Kirche der Ukraine, die das jetzt getan hat, ist die, die erst 2018 gegründet, 2019 vom Ökumenischen Patriarchen als autokephal anerkannt worden ist, die aber orthodoxerseits nur von den gräkophonen Kirchen anerkannt wird.
Eine Anmerkung: Die vom Domradio genannte konkurrierende „Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (UOK) des Moskauer Patriarchats“ hat sich 2022 vom Moskauer Patriarchat losgesagt. Sie ist es, deren Metropolit Onufrij Putins Krieg als «Wiederholung von Kains Sünde, welcher aus Neid seinen eigenen Bruder tötete», bezeichnete, dessen Kirche nichtsdestoweniger Verdächtigungen (die freilich einigen Angehörigen seiner Kirche gegenüber berechtigt sein mögen) und Anfeindungen ausgesetzt ist, die ihr Zentrum, das Kiewer Höhlenkloster, 2023 räumen mußte.

Montag, 12. Februar 2024

Zurückgekehrt

Nach etlichen Monaten, in denen ich mich zunächst ganz auf fachliche Aufgaben geworfen hatte, bin ich wieder ein wenig in die Welt der kirchlichen Nachrichten und Blögge zurückgekehrt.
Eine Enttäuschung bei der Rückkehr: Sandro Magisters Settimo cielo ist nur noch über Benutzernamen und Paßwort zu erreichen:
http://magister.blogautore.espresso.repubblica.it/
– und wie man daran kommen könnte, wird nicht mitgeteilt.
Ein großer Verlust, nur dadurch kompensiert, daß die französische Version bisher noch offen bleibt.