Freitag, 3. Oktober 2025
Klerikalismus
Samstag, 27. September 2025
Nachbemerkungen zum Marsch für das Leben
Samstag, 27. April 2024
Einsatz gegen die Abtreibung
Von „Versorgungslücken“ bei „Schwangerschaftsabbrüchen“ ist heute oft die Rede. So zynisch auch die Ausdrucksweise ist – sie suggeriert, daß die Bevölkerung mit Abtreibungsmöglichkeiten „versorgt“ werden müsse –, dennoch geht der Bundesverband Lebensrecht in einer Pressemitteilung darauf ein: «Die Entwicklung der Abtreibungszahlen ist alarmierend. Mit 63 pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist die Abtreibungsrate so hoch wie nie zuvor. ... Da es für Abtreibung und die durchführenden Stellen keine Melde-, sondern lediglich eine Auskunftspflicht gibt, ist dies bei weitem keine vollständige Erfassung. Spätestens mit dieser Statistik kann niemand mehr behaupten, es gebe bei Abtreibung eine „Versorgungslücke“.»
Außerdem ist noch zu lesen: «Bedenklich ist auch der hohe Anteil an verheirateten, also zumindest formal in einer festen Beziehung befindlichen Frauen, die sich offenbar nicht in der Lage sehen, ein (weiteres) Kind großzuziehen – hier werden unter anderem Wohnungsnot, Zukunftsangst, Inflation und finanzielle Schwierigkeiten eine größere Rolle spielen.» So wird wieder einmal bestätigt: es reicht nicht aus, allein mit strafrechtlichem Verbot gegen Abtreibungen vorgehen zu wollen. Es bedarf auch einer Sozialpolitik, die es auch armen Familien ermöglicht, Kinder großzuziehen, es alleinstehenden Müttern von Kleinkindern ermöglicht, das ausreichend lange ohne zusätzliche Erwerbsarbeit zu tun. Es bedarf, um ihnen sicheres Wohnen zu ermöglichen, einer Regulierung des Wohnungsmarkts, einer Mietpreisregulierung, wie es das in den 50er und 60er Jahren (deshalb befindet die Mietexpertin der Linken, Caren Lay („Wohnopoly“), Konrad Adenauer sei „nach heutigen Maßstäben fast schon Sozialist“ gewesen) schon einmal gab, in Großstädten noch länger.
Einsatz gegen die Abtreibung: das fordert ganz besonders, in der Öffentlichkeit das Bewußtsein zu wecken, daß auch ein ungeborenes Kind ein wirklicher Mensch ist. Das erfordert darüber hinaus gute soziale Sicherung und auch strafrechtlichen Schutz, wobei sich die Strafandrohungen nicht nur gegen die Mütter wenden dürfen, sondern auch und mehr noch Angehörige treffen müssen, die zur Abtreibung drängen und Hilfe versagen.
Samstag, 20. April 2024
Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben
Und dies sind durchaus nicht die ersten gewalttätigen Übergriffe gegen einen Marsch für das Leben.
Die öffentliche Resonanz: minimal; kaum Empörung über diese Taten. Stattdessen in den Medien etliche Versuche, den Marsch für das Leben zu diskreditieren, besonders indem er in Verbindung mit Rechtsextremen gebracht wird – eine Verbindung, die es nicht gibt, aber deren Behauptung ausgiebige Haßrede nährt.
Und politische Maßnahmen: nichts, was den Marsch vor Übergriffen schützen, nichts, was die Lebensrechtsbewegung vor Haßrede schützen könnte. Stattdessen ein Gesetzentwurf, der es untersagen soll, «in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden», «eine [sic!] Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Unwahre Tatsachenbehauptungen – natürlich sind die verwerflich, aber von solchen ist nichts zu hören. Und auch ihnen «gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen» ist schlechter Stil; doch das sind Gummiformulierungen, die zum juristischen Mißbrauch einladen. Keine Gummiformulierung aber ist das dafür angedrohte «Bußgeld von bis zu 5.000 Euro».
Absurd aber ist das Verbot, sie mit «verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Einmal abgesehen davon, daß das Grundgesetz (Art. 5 (1)) zwar jedem erlaubt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, nicht aber, von unliebsamen Informationen verschont zu werden – Abtreibung ist an sich verstörend, somit auch jede Information darüber.
Woher dieser sonderbare Rückhalt der Abtreibungsbefürworter in der Politik? Es ist wohl die heimliche Allianz zwischen Politischer Korrektheit und Wirtschaftsliberalismus – eine Frau, die abgetrieben hat, kann sehr viel schneller wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen als eine, die ein Kind geboren hat.
Samstag, 23. März 2024
„Haßrede“
Aber Haßrede gibt es nicht nur von Rechts; wenn es gegen Abtreibungsgegner geht, gibt es sie auch aus der scheinbaren Mitte der Gesellschaft, gar vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, konkret jetzt: dem ZDF. Es verunglimpft, spricht von einem «gefährliche[n] Netz der Abtreibungsgegner», das es sogleich mit «Rechte[n] und rechtsextreme[n] Gruppierungen» in Verbindung bringt, verleumdet die Verbände, die sich gegen Abtreibung einsetzen.
Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA e.V.) hat die Verleumdungen in einer Erklärung und zwei Videos aufgeklärt – ergebnislos: noch lange danach, noch in dieser Woche ist diese „Reportage“ nicht nur in der ZDF-Mediathek zugänglich, sondern wird auch in der allgemeinen Presse kritiklos weitergegeben.
Haßrede gegen Abtreibungsgegner wird in der breiten Öffentlichkeit weder so genannt, noch empört man sich darüber.
Dienstag, 6. Dezember 2022
Abtreibung und Kernkraftwerke – zwei sehr unterschiedliche Sachen, doch ganz ähnliche Argumente
Mittwoch, 21. September 2022
Marsch für das Leben
Es ist mühsam, hin zu gelangen: überall Absperrungen, um die Teilnehmer des Marsches vor den Gegendemonstranten zu schützen, die mit viel Lärm und Getöse den Platz umgeben. Aber als ich es dorthin geschafft habe, umgibt mich eine (trotz des Lärms von außen) ruhige, friedliche und entspannte Atmosphäre.
Einmal durchkreuzen zwei oder drei Gegendemonstranten lärmend den Versammlungsplatz, begleitet von Polizisten; etwas später das gleiche ohne Polizisten. Doch die Teilnehmer des Marsches lassen sich dadurch nicht stören; die friedliche Atmosphäre ist davon nicht zu beeinträchtigen. Später wird der Marsch selbst gelegentlich unterbrochen, doch auch davon lassen sich die Teilnehmer nicht aus der Ruhe bringen. Wo ihnen Lärm entgegenschlägt, antworten sie, indem sie ein Kirchenlied singen.
Es ist ein Marsch für das Leben, für das Leben von ungeborenen, für das Leben von kranken und hinfälligen Menschen, aber auch ein Marsch, den eine Atmosphäre von Leben und Freundlichkeit umgibt.
II. Die Berichterstattung
Am Abend zeigt mir ein Freund, was ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender, der RBB, über den Marsch berichtet. Ausführlich kommt die Seite der Gegendemonstranten zu Wort. Unter den Teilnehmern des Marsches aber bekommt eine Frau das Wort, die zwar für die Veranstaltung keine Rolle gespielt hat, die die wenigsten Teilnehmer des Marsches bemerkt haben, die sich aber einen schlechten Ruf erarbeitet hat, wie er von der Tendenz des Senders gewünscht wurde, eine Frau, die sich gar einer Organisation angeschlossen hatte, die gegen einen starken Sozialstaat steht, einen Sozialstaat, wie der Lebensschutz ihn erfordert.
«Wenn auf einer Demonstration unter viertausend Menschen einige sind, mit deren politischer Meinung ich nicht übereinstimme, oder gar einige, die ich von Herzen unsympathisch finde, kann ich beschließen, wegen dieser Leute wegzubleiben. Das wäre allerdings etwas überempfindlich. Ich werde nie viertausend Menschen finden, unter denen kein einziger ist, den ich nicht zum Nachbarn haben möchte», schreibt Claudia Sperlich. Als ich vor vier, vor fünf Jahren an Märschen gegen CETA teilgenommen habe, marschierten neben mir Menschen mit Plakaten der MLPD, einer Partei, die den Massenmörder Lenin im Namen trägt und unter deren Anhängern von Stalin geschwärmt wird – ich konnte mir damals nicht aussuchen, wer sonst dabei ist, und das Anliegen war und ist wichtig. Auch hier konnte ich es mir nicht aussuchen, hier aber habe ich diese Dame & Co. nicht einmal bemerkt.
III. Am nächsten Morgen
Zur Sonntagsmesse in Berlin: ich gehe nach St. Afra. Die Kirche ist gerammelt voll; und die meisten Teilnehmer des Gottesdienstes sind weniger als halb so alt wie ich. Es wird eine Choralmesse gesungen, die dem Sonntag entspricht (nicht eine der leichtgängigen Schlichtmessen), dazu das Credo in einem weniger üblichen Ton. Und so gut wie alle singen mit sicherer Stimme mit.
Freitag, 20. Mai 2022
Rassismus und Sklaverei
Unseren Text zum Thema „Rassismus und Ultra-Rassismus“ haben wir nun erweitert. Um so deutlicher zeigt sich, wie sehr die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Aufklärung (nein, nicht allen Aufklärern) um Rassismus und Sklaverei zu ihrer Zeit der zwischen Kirche und politischer Korrektheit um die Abtreibung heute gleicht.
Donnerstag, 20. Januar 2022
Was bedeutet die Abschaffung des Paragraphen 219 a?
Das Problem liegt tiefer: sie trägt dazu bei, daß Abtreibung mehr und mehr als normale ärztliche Leistung erscheint, so wie impfen, Medikamente verschreiben oder den Blinddarm entfernen. Das aber hat zufolge, daß die ethische Bedenken immer mehr verschwinden.
Sicherlich ist das Verbot der Abtreibung im staatlichen Recht christlichem Einfluß geschuldet; in vorchristlicher Zeit klang es sehr anders: «Denn gegen diejenigen, die schlechthin zu unserer Person gehören, kann man kein Unrecht verüben; der Sklave aber und das Kind, solange bis es das Alter erreicht hat, um selbständig zu werden, ist wie ein Teil des Hausherrn; niemand aber hat den Vorsatz, sich selbst zu schädigen. Darum also kann man diesen kein Unrecht zufügen» (Aristoteles, Nikomachische Ethik Buch 5). Allerdings, auch wenn man die Sklaven ausnimmt und dieses Recht des Vaters durch das der Eltern oder der Mutter ersetzt (was auch nicht ganz ohne christlichen Einfluß in Betracht gekommen wäre (Gal. 3, 28)): wer will das heute wirklich?
Und auch in der Antike fand niemand es unterstützenswert, wenn Eltern dieses Recht voll in Anspruch nehmen wollten – der Eid des Hippokrates jedenfalls verpflichtete Ärzte, sich nicht auf einer Abtreibung einzulassen. Und vor der Ausbreitung des Christentums wäre kein Mensch auf den Gedanken gekommen, Abtreibung mit staatlichen Mitteln zu fördern.
Allerdings kann sich der Kampf gegen die Abtreibung nicht allein aufs Strafrecht stützen. Wichtig ist es, Wertschätzung von Kindern in der Öffentlichkeit zu fördern, wichtig ist es, Eltern und alleinerziehende Mütter zu unterstützen, durch eine gute Sozialpolitik, durch Maßnahmen wie den Mietendeckel.
• Nota bene: Abtreibung •
Dienstag, 5. Januar 2021
Das Menschenrecht auf Leben
Wenn diesen hehren Grundsatz unseres Verfassungsrechts auch auf ungeborene Kinder angewendet würden ...
Freitag, 10. Juli 2020
Verkehrte Welt
Unser Chronist stellt es dar.
Mittwoch, 8. Juli 2020
Mittwoch, 26. September 2018
Marsch für das Leben
Nein, sonderlich gefährlich wurde es nicht. Zu einem Zwischenfall allerdings kam es: ein älterer Herr wurde zu Boden gerissen und dabei verletzt. Aber verglichen mit dem braunen Mob in Chemnitz kurze Zeit zuvor zeigte sich der thanatophile Mob in Berlin eher geschmacklos und dümmlich als gewalttätig, was freilich auch an der Polizeipräsenz gelegen haben dürfte. Doch bei Gelegenheit konnte ich auch unmittelbar an Gegendemonstranten vorbeigehen, ohne körperlich angegriffen zu werden. Und bei der Kundgebung zu Beginn nutzten einige die Gelegenheit der Schweigeminute für die Opfer, mitten durch die Menge zu ziehen, krakeelend, taktlos, aber ohne Gewalt (natürlich waren sie an dieser Stelle auch nur sehr wenige gegenüber den vielen Teilnehmern des Marschs). Und natürlich wurde auch von den Gegendemonstranten ringsum diese Schweigeminute ausgiebig zum Lärmen genutzt.
Verleumdung:
Dem Bischof von Regensburg, der sich am Marsch beteiligte, warf ein Bundestagsabgeordneter aus seiner Diözese vor, er marschiere «ganz bewusst mit Extremist*innen Seite an Seite», «obwohl diese Veranstaltung bereits in den Vorjahren von der Neuen Rechten und der AfD erkennbar instrumentalisiert wurde.»
Der Bundesverband Lebensrecht hatte eine Stellungnahme herausgegeben, derzufolge er «allergrößten Wert» legt «auf die Feststellung, dass es sich beim Marsch für das Leben um eine überparteiliche, überkonfessionelle Veranstaltung handelt. Welches Parteibuch und welche Konfession die Teilnehmer des Marschs haben, wird von uns nicht überprüft.» Unter denen – den wenigen –, die bei der Anfangskundgebung sprachen, war auch eine Frau aus Uganda; über eine andere wurde, als sie kurz vorgestellt wurde, gesagt, daß sie sich für Ausländer und gegen Rassismus engagiere. Nähe zur Neuen Rechten und zur AfD würde sich anders äußern.
Kein politischer Rückhalt:
Immerhin hatte, so wurde erwähnt, der Vorsitzende einer Bundestagsfraktion ein Grußwort gesandt.
Doch Lebensschutz muß konsequent sein, kann sich nicht auf Märsche beschränken. Kurz zuvor nun war aus der Presse zu erfahren, daß sich ein Landesminister seiner Partei scharf gegen ausreichenden Raum für Kinder eingesetzt hat – der Chronist von Orietur Occidens hatte das kommentiert.
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Montag, 6. Februar 2017
Die zehn häufigsten Unwahrheiten über die Abtreibung
Freitag, 16. September 2016
Solidarität mit dem Marsch für das Leben
Dienstag, 23. September 2014
Marsch für das Leben
Dienstag, 24. September 2013
Wer eigentlich hat den Abschlußgottesdienst für den „Marsch für das Leben“ abgewiesen?
Um das recht zu würdigen, muß man auf die Vorsitzende des Kollegiums schauen.
Frau Irmgard Adam-Schwaetzer, FDP-Politikerin, wurde 1987 Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Sie besaß eine Eigentumswohnung, die sie vermietete (ich referiere nach dem Spiegel). Im September 1990 kündigte sie ihrem Mieter die Wohnung. Sie wolle, erklärte sie, «aus wirtschaftlichen Gründen» selbst in ihre Eigentumswohnung einziehen und mache deshalb «Eigenbedarf geltend».
Im Januar 1991 wurde Frau Adam-Schwaetzer Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (kurz Wohnungsbauministerin genannt). Im selben Monat mußte ihr Mieter ausziehen, nun eine teurere Wohnung beziehen. Wenige Monate stellte er fest, daß Frau Schwaetzer durchaus nicht selber in seine vormalige Wohnung gezogen war, sondern sie verkauft hatte; nun suchte der neue Besitzer einen neuen Mieter. Ihre gesamte Lebensplanung habe sich binnen weniger Monate grundlegend verändert, begründete die Wohnungsbauministerin ihre neue Entscheidung. Die Forderung des vormaligen Mieters, ihm die Umzugskosten zu erstatten, etwa 3000 Mark bittet, wies sie ab.
Ihre Lebensplanung: Im Herbst 1990, erklärte sie, habe sie sich für eine neue Ehe entschieden. Anfang 1991 ließ sich Frau Adam-Schwaetzer, seit 1974 mit Herrn Adam verheiratet, scheiden, seitdem heißt sie nur noch Schwaetzer. Zur gleichen Zeit ließ sich ein Herr Philipp scheiden; beide heirateten einander noch im selben Jahr (im Jahr 2000 trennte sich Frau Schwaetzer wieder von ihm).
Wohlgemerkt: im September 1990 hatte Frau Adam-Schwaetzer ihrem Mieter gekündigt, im Januar 1991 mußte er ausziehen, erzwungen kraft einer juristischen Begründung, die dann aufgrund ihrer geänderten Lebensplanung hinfällig wurde, zu welcher sie sich im Herbst 1990 entschieden hat.
Ich habe mir sagen lassen, der Verkauf einer Wohnung sei leichter, einträglicher, wenn sie nicht vermietet ist.
1994 verlor Frau Schwaetzer ihr Amt als Wohnungsbauministerin. Doch wurde sie 2004 Vorsitzende des Domkirchenkollegiums am Berliner Dom, 2009 für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Mitglied der Synode der EKD.
Als Vorsitzende des Domkirchenkollegiums nun erläuterte Frau Schwaetzer die Absage für den Abschlußgottesdienst: «Wir sehen es als höchst problematisch an, die ausgesprochen sensiblen und komplexen Themen menschlicher Existenz – wie zum Beispiel einen Schwangerschaftsabbruch oder die Präimplantationsdiagnostik – zum Gegenstand einer Aktion mit dem Namen „Marsch für das Leben“ zu machen.»
