Praktisch zunächst wenig. Zwar kann nun ein Arzt in seine Praxisdarstellung schreiben: «Bei mir können sie ihr Kind killen lassen» – freilich wird er das professioneller ausdrücken. Doch werden nur wenige Frauen nur dadurch einen abtreibungsbereiten Arzt finden.
Das Problem liegt tiefer: sie trägt dazu bei, daß Abtreibung mehr und mehr als normale ärztliche Leistung erscheint, so wie impfen, Medikamente verschreiben oder den Blinddarm entfernen. Das aber hat zufolge, daß die ethische Bedenken immer mehr verschwinden.
Sicherlich ist das Verbot der Abtreibung im staatlichen Recht christlichem Einfluß geschuldet; in vorchristlicher Zeit klang es sehr anders: «Denn gegen diejenigen, die schlechthin zu unserer Person gehören, kann man kein Unrecht verüben; der Sklave aber und das Kind, solange bis es das Alter erreicht hat, um selbständig zu werden, ist wie ein Teil des Hausherrn; niemand aber hat den Vorsatz, sich selbst zu schädigen. Darum also kann man diesen kein Unrecht zufügen» (Aristoteles, Nikomachische Ethik Buch 5). Allerdings, auch wenn man die Sklaven ausnimmt und dieses Recht des Vaters durch das der Eltern oder der Mutter ersetzt (was auch nicht ganz ohne christlichen Einfluß in Betracht gekommen wäre (Gal. 3, 28)): wer will das heute wirklich?
Und auch in der Antike fand niemand es unterstützenswert, wenn Eltern dieses Recht voll in Anspruch nehmen wollten – der Eid des Hippokrates jedenfalls verpflichtete Ärzte, sich nicht auf einer Abtreibung einzulassen. Und vor der Ausbreitung des Christentums wäre kein Mensch auf den Gedanken gekommen, Abtreibung mit staatlichen Mitteln zu fördern.
Allerdings kann sich der Kampf gegen die Abtreibung nicht allein aufs Strafrecht stützen. Wichtig ist es, Wertschätzung von Kindern in der Öffentlichkeit zu fördern, wichtig ist es, Eltern und alleinerziehende Mütter zu unterstützen, durch eine gute Sozialpolitik, durch Maßnahmen wie den Mietendeckel.
• Nota bene: Abtreibung •
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 5 Wochen