Dienstag, 31. August 2021

Ein Bischof auf den Spuren der Sowjetunion

Es gab eine Zeit, da in der Sowjetunion Dissidenten in psychiatrische Anstalten zwangseingewiesen wurden.
Diesem großen Vorbild eifert nun der Bischof von Alajuela in Costa Rica, Mons. Bartolomé Buigues Oller, nach: Pfarrer Sixto Eduardo Varela Santamaría hatte bisher nach dem außerordentlichen Usus zelebriert. Seit dem Erscheinen des Motu proprio Traditionis Custodes zelebrierte er nach dem Novus Ordo, auf Latein, zum Herrn gewandt. Daraufhin hat ihn der Bischof von allen Ämtern suspendiert und in eine Klinik zu «psychologischer Behandlung» geschickt.
(Priester suspendiert, weil er neue Messe auf Latein feierteLe motu proprio qui rend fou)

Freitag, 6. August 2021

Was an Traditionis Custodes besonders Sorgen bereitet

– das ist Artikel 6, der die bisherigen Ecclesia Dei-Institute der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens unterstellt. Diese Kongregation hat mit ihrem Vorgehen etlichen Gemeinschaften gegenüber, von den Franziskanern der Immaculata bis zu Mariawald, bisher nicht zu zeigen vermocht, daß sie wirklich Sinn hätte für das Anliegen des überlieferten Ordo.
Gebet tut not für all diese Institute.

Donnerstag, 5. August 2021

Anmerkungen zu Traditionis Custodes

Aus der Einleitung des Motu proprio Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI.: «Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen worden sind und Wir auch die Kardinäle in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium angehört haben, nachdem alles reiflich abgewogen worden ist, nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest vertrauend auf die Hilfe Gottes, BESCHLIESSEN WIR mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes:»
Aus der Einleitung des Motu proprio Traditionis Custodes von Papst Franziskus I.: «Nachdem ich nun die von den Bischöfen geäußerten Wünsche erwogen und die Meinung der Glaubenskongregation gehört habe, ist es meine Absicht, mit diesem Apostolischen Schreiben in der beständigen Suche nach der kirchlichen Gemeinschaft weiter fortzuschreiten. Daher habe ich es für angemessen gehalten, Folgendes zu bestimmen:»
Der Unterschied der beiden Formulierungen ist markant; zunächst: Papst Benedikt hat das Kardinalskollegium einbezogen, den Senat der römischen Kirche, Papst Franziskus aber nur eine kirchliche Behörde, die Glaubenskongregation, und dazu «die Bischöfe»: «Die eingegangenen Antworten [auf den ihnen zugeschickten Fragebogen] haben eine Situation offenbart, die mich traurig und besorgt macht, und mich darin bestätigt, dass es notwendig ist einzugreifen.». Doch deren Einbeziehung war, wie in Religión en Libertad dargelegt und von einer Vielzahl bischöflicher Stellungnahmen illustriert, wohl nur eine Formalität, ohne Bedeutung für die schon zuvor getroffene Entscheidung.
Vor allem aber kommen bei Benedikt auch der Heilige Geist vor und zudem die Gläubigen, die Laien, die bei Franziskus hier keine Rolle spielen – ebendies ist es, wovor er an anderer Stelle warnt, was er dort „Klerikalismus“ nennt.

In Traditionis Custodes erklärt der Artikel 1: «Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind die einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus.»
Solche Bücher gibt es nicht: am Beispiel des – unter den hier gemeinten Büchern besonders bedeutsamen – Missale Romanum von 1970 haben wir kürzlich dargelegt, daß dieses nicht nur nicht dem Geist der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des II. Vaticanum entspricht, sondern ihm zudem dem Buchstaben nach mehrfach direkt widerspricht.

Mit der Aussage des Artikels 1 «.. sind die einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus» widerspricht Franziskus I. direkt Benedikt XVI., der im Artikel 1 von Summorum Pontificum schrieb: «Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Meßbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten» – dies ist eine Feststellung, was dieses Meßbuch ausdrückt, keine disziplinarische Anordnung.
Das heißt, daß Franziskus sich der päpstlichen Autorität Benedikts schlicht entgegenstellt. Er selber aber hat keine andere Autorität; somit bestreitet er damit auch seine eigene Autorität.

«Einerseits gilt es, für das Wohl derer zu sorgen, die in der vorhergehenden Zelebrationsform verwurzelt sind und Zeit brauchen, um zum Römischen Ritus zurückzukehren, wie er von den Heiligen Paul VI. und Johannes Paul II promulgiert wurde», schreibt Papst Franziskus in seinem Brief „an die Bischöfe in aller Welt, in dem er das Motu proprio «Traditionis Custodes» … vorstellt.“ Das zeigt das Ziel, den überlieferten Ordo mit der Zeit ganz aussterben zu lassen. Das das weder geistlich noch kirchenrechtlich möglich ist, haben wir vor längerer bei einem anderen, weniger bedeutsamen Anlaß, hat ebenso Martin Mosebach jetzt dargelegt. Und was mit denen werden soll, die durch das Erlebnis der Liturgie im überlieferten Ordo zum Glauben gekommen sind (hier ein Beispiel), wird vom Papst nicht berücksichtigt.
Überhaupt zeigt dieser Brief des Papstes ein völlig verzerrtes Bild von der Wirklichkeit: «Aber nicht weniger macht mich ein instrumenteller Gebrauch des Missale Romanum von 1962 traurig, der immer mehr gekennzeichnet ist von einer wachsenden Ablehnung nicht nur der Liturgiereform, sondern des Zweiten Vatikanischen Konzils ...» – unter den Traditionalisten außerhalb der Piusbruderschaft habe ich nie jemanden die Gültigkeit des II. Vaticanum in Frage stellen hören. Eine faktische Ablehnung des II. Vaticanum dagegen findet sich, wie oben bereits angesprochen, im Missale Pauls VI. selbst.

Franziskus I. schreibt in der Einleitung von Traditionis Custodes, er wolle mit seinem Erlaß «in der beständigen Suche nach der kirchlichen Gemeinschaft weiter fortzuschreiten», er schreibt in seinem Brief, es gehe ihm darum, «die Einheit des Leibes Christi zu verteidigen.» Aber diese Einheit zu stärken war schon Ziel und Leistung von Summorum Pontificum: «Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche führen», hatte Benedikt XVI. im Artikel 1 von Summorum Pontificum geschrieben; in seinem Begleitbrief schrieb er ausführlich, wie sehr es ihm um diese Einheit ging. Doch er hat dazu den Weg der Versöhnung und Anerkennung berechtigter Anliegen gewählt und viel Erfolg erzielt; nun aber, da die Einheit durchaus, doch keineswegs durch den überlieferten Ordo gefährdet ist, sucht Franziskus I. sie durch Restriktion gegen diesen Ordo zu erreichen.
Traditionis Custodes könnte man als große Maßnahme ansehen, der Piusbruderschaft Gläubige zuzuführen (die Piusbruderschaft allerdings ist nicht zynisch genug, das so zu sehen).

Anzumerken ist noch, daß es in Traditionalistengemeinschaften kaum Fälle von sexuellem Mißbrauch und Vertuschung gibt, während sie andererseits, von Kardinal McCarrick bis zu Mons. Zanchetta, bis in die unmittelbare Umgebung von Papst Franziskus reichen.

Mittwoch, 4. August 2021

Klare Stellungnahmen und couragierte Dekrete von Diözesanbischöfen

Seitdem das Motu proprio Traditionis Custodes erschienen ist, hat Acción Litúrgica (bitte jeweils am Ende zweimal auf Entradas antiguas klicken!) vom nächsten Tag an, dem 17. Juli, bis gestern, bis zum 3. August, Stellungnahmen veröffentlicht, vor allem von Kirchenfürsten, sowie Erklärungen und Dekrete zugunsten des überlieferten Ordo von einer so großen Zahl von Diözesanbischöfen, von Erzbischof Salvatore Cordileone von San Francisco über Bischof Georg Bätzing von Limburg (!) bis zu Erzbischof Pascal N´Koué («Ich zelebriere in beiden Formen») von Parakou, Benin, und Bischof Thomas Paprocki von Springfield, Illinois, daß mir die Mühe, sie zu zählen, zuviel wurde.
Besonderen Mut zeigt Bischof Thomas J. Olmsted von Phoenix, Arizona: er erklärt, daß «wir in der Diözese Phönix damit gesegnet sind, zahlreiche gläubige Mitglieder zu haben, die dieser Form des Gebetes der Kirche sehr hingegeben sind», er dekretiert, «daß, geschuldet den lebenssprühenden (vibrant) Gemeinschaften mit schon etablierten Messen nach dem 1962er Römischen Meßbuch, in Übereinstimmung mit dem Kanon 87 des Kodex des Kanonischen Rechts, ich von der Beschränkung der Örtlichkeit dispensiere und für folgenden Pfarreien Erlaubnis gewähre, sich zur eucharistischen Zelebration nach dem 1962er Römischen Meßbuch in der Pfarrkirche zu versammeln (Artikel 3, §2):» (es folgt die Auflistung von sieben Pfarreien, deren erste die der Kathedrale selbst ist).
Erzbischof Kenneth D. Richards von Kingston, Jamaica beschließt sein Dekret mit einem Zitat aus dem Brief Papst Benedikts an die Bischöfe anlässlich der Publikation von Summorum Pontificum: «Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.»
Weihbischöfe haben weniger zu verlieren als Diözesanbischöfe. Besonders stark äußert sich Bischof Rob Mutsaerts, Weihbischof in ’s-Hertogenbosch: «Papst Franziskus propagiert Synodalität: jeder muß mit jedem sprechen können, jeder muß gehört werden. Davon war wenig die Rede bei seinem unlängst veröffentlichten Motu proprio Traditionis Custodes ... Daß Franziskus hier ohne jede Beratung zum Machtwort greift, zeigt, dass er an Autorität einbüßt. ... Franziskus schlägt die Tür mittels Traditionis Custodes stahlhart zu. Es fühlt sich an wie Verrat und ist ein Schlag ins Gesicht seiner Vorgänger. Die Kirche hat übrigens nie Liturgien abgeschafft. Auch Trient nicht. Franziskus bricht völlig mit dieser Tradition. ... Liturgie ist kein Spielzeug von Päpsten, sondern ist Erbgut der Kirche.» (Een kwaadaardige oekaze van paus Franciscus – Ein bösartiger Ukas von Papst Franziskus)

Zitiert wird ein Artikel von Religión en Libertad, herausgegeben von der Stiftung Nueva Evangelización para el siglo XXI im Sinne Benedikts XVI.: «Der Papst stellt seine Entscheidung hin als Folge des Fragebogens, den er der Glaubenskongregation bezüglich der Anwendung des Motu Proprio Benedikts XVI. in Auftrag gegeben hatte. „Die eingegangenen Antworten haben eine Situation offenbart, die mich traurig und besorgt macht, und mich darin bestätigt, dass es notwendig ist einzugreifen“, sagt er. Aber weder handelten die Fragen, die der Fragebogen umfaßte, von den beabsichtigten Elementen, die seinen Vorgänger dazu veranlaßt hatten, ihn 2007 zu veröffentlichen, noch zeichnen die bekannten Antworten (einige so bedeutsam wie die des französischen Episkopats, eines der am stärksten betroffenen [siehe auch: La respuesta prudente de los obispos de Francia]) eine Wirklichkeit, wie sie in dem Brief unmittelbar danach angegeben wird.
Als der Fragebogen vor einem Jahr bekannt wurde, vermuteten viele, dass damit der Weg für die vorgefaßte Entscheidung geebnet werden sollte, die am Freitag getroffen wurde. Die Tatsachen widerlegen sie nicht: eher denn als eine Folge des Fragebogens läßt sich Traditionis Custodes als dessen Grund erkennen.»
(Carmelo López-Arias: El final de Summorum Pontificum. 17 de julio 2021)
Vor einigen Jahren warnte Papst Franziskus vor einem «Klerikalismus, einer „Elite der Priester, Ordensleute und Bischöfe“, die sich über die Laien stelle ... Die Laien müssten dabei in ihrem Glaubensleben unterstützt werden, aber nicht, indem der Priester ihnen sage, was sie zu tun oder zu lassen hätten, sondern, indem er sie dort abhole, wo sie stünden.» Nach Art. 3. hat der Bischof: «§6 dafür Sorge zu tragen, die Bildung neuer Gruppen [«die nach dem Missale vor der Reform von 1970 zelebrieren» / von «Gläubigen, die zu diesen Gruppen gehören»] nicht zu genehmigen.
Acción Litúrgica nun zitiert aus der altehrwürdigen überkonfessionellen Zeitung The Tablet: «Schritte gegen die lateinische Messe scheinen mir typisch für einen klerikalen Haß gegen die Laien.»
(Daniel McGlone: In defence of the Traditional Latin Mass. 22 July 2021)