«Die Konstitution Sacrosanctum Concilium hat diese Forderung [hinsichtlich der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme des ganzen Volkes Gottes an der Liturgie] bestätigt, als sie die Erneuerung und Förderung der Liturgie beschloss und die Grundsätze aufstellte, welche die Erneuerung leiten sollten. ... Die Liturgiereform wurde auf der Grundlage dieser Prinzipien durchgeführt. Sie findet ihren höchsten Ausdruck im Römischen Messbuch, dessen Editio typica vom heiligen Paul VI. promulgiert und vom heiligen Johannes Paul II. erneuert wurde» – so schrieb Papst Franziskus in seinem Brief an die Bischöfe zur Präsentation des Motu proprio Traditionis Custodes.
Hier irrte der Papst. Ganz abgesehen von den Verletzungen des Sinns von Sacrosanctum Concilium konnten wir Brüche auch mit dem Buchstaben der Liturgiekonstitution aufweisen: Sechs Brüche.
Siehe auch: Liturgie im Sinne des II. Vatikanischen Konzils / Der Novus Ordo Missae; E&E 19 (2014), S. 14-44.
Siehe auch: Wo geht es katholischer zu?
Pikant ist eine Anweisung aus Art. 1. §4 des Motu proprio: «Der Priester soll für diese Aufgabe geeignet sein, eine Kompetenz im Hinblick auf den Gebrauch des Missale Romanum vor der Reform von 1970 besitzen, eine derartige Kenntnis der lateinischen Sprache haben, die es ihm erlaubt, die Rubriken und die liturgischen Texte vollständig zu verstehen» – es erscheint dem Papst also als normal, daß es Priester gibt, die nicht einmal soviel Latein verstehen, die also vom reichen Fundus der geistlichen Überlieferung der westlichen Kirche weitgehend abgeschnitten sind – man beachte, wieweit sich die Kirche Franziskus’ I. damit von der Apostolischen Konstitution Veterum Sapientia des von Franziskus heiliggesprochenen Johannes XXIII. entfernt hat.
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