Samstag, 20. April 2024

Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben

Beim Marsch für das Leben in München am vorigen Samstag kam es zu zahlreichen Übergriffen von Gegendemonstranten. Nicht nur wurde, um die Veranstaltung zu behindern, die öffentliche Stromversorgung beschädigt (was allerdings die Stadtwerke rechtzeitig beheben konnten), nicht nur wurde versucht, die Redner auf der Bühne zu blenden, es wurden auch Teilnehmer körperlich angegriffen, drei Fälle wurden bekannt, in denen sie ins Gesicht geschlagen wurden.
Und dies sind durchaus nicht die ersten gewalttätigen Übergriffe gegen einen Marsch für das Leben.
Die öffentliche Resonanz: minimal; kaum Empörung über diese Taten. Stattdessen in den Medien etliche Versuche, den Marsch für das Leben zu diskreditieren, besonders indem er in Verbindung mit Rechtsextremen gebracht wird – eine Verbindung, die es nicht gibt, aber deren Behauptung ausgiebige Haßrede nährt.
Und politische Maßnahmen: nichts, was den Marsch vor Übergriffen schützen, nichts, was die Lebensrechtsbewegung vor Haßrede schützen könnte. Stattdessen ein Gesetzentwurf, der es untersagen soll, «in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden», «eine [sic!] Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Unwahre Tatsachenbehauptungen – natürlich sind die verwerflich, aber von solchen ist nichts zu hören. Und auch ihnen «gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen» ist schlechter Stil; doch das sind Gummiformulierungen, die zum juristischen Mißbrauch einladen. Keine Gummiformulierung aber ist das dafür angedrohte «Bußgeld von bis zu 5.000 Euro».
Absurd aber ist das Verbot, sie mit «verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Einmal abgesehen davon, daß das Grundgesetz (Art. 5 (1)) zwar jedem erlaubt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, nicht aber, von unliebsamen Informationen verschont zu werden – Abtreibung ist an sich verstörend, somit auch jede Information darüber.
Einst gab es die Hinrichtungsart des Vierteilens, die aber angesichts ihrer Grausamkeit nur sehr selten angewandt wurde; wenn es überhaupt zum Vierteilen kam, dann meistens zur Abschreckung am Leichnam des schon zuvor hingerichteten Delinquenten. Heute sehr verbreitete Abtreibungsmethoden aber – Curettage, Absaugmethode – ähneln sehr dem Vierteilen.
Daß Politiker sich statt mit der Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben eher damit beschäftigen, Maßnahmen gegen friedliche Demonstranten für das Lebensrecht zu planen, könnte dazu beitragen, diese Gewalt zu verharmlosen, die Gewaltbereitschaft zu fördern.
Woher dieser sonderbare Rückhalt der Abtreibungsbefürworter in der Politik? Es ist wohl die heimliche Allianz zwischen Politischer Korrektheit und Wirtschaftsliberalismus – eine Frau, die abgetrieben hat, kann sehr viel schneller wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen als eine, die ein Kind geboren hat.

Freitag, 29. März 2024

Gründonnerstag:
Eine mißverständliche Bibelübersetzung

Vor der Lesung aus dem I. Korintherbrief wird angesagt, daß das die älteste Überlieferung vom Letzten Abendmahl sei. Das ist zwar nicht der aktuelle Stand der Wissenschaft (es ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, daß das Markus-Evangelium älter ist), aber diese Ansage gibt diesem Text doch ein besonderes Gewicht – er könnte der authentischste sein.
Gelesen wurde da: (I. Kor. 11, 24; EÜ 2016) «.. sprach das Dankgebet, brach das Brot und sagte: Das ist mein Leib für euch.» Diese Übersetzung ist richtig, nur mißverständlich. Das Wort „für“ steht im Deutschen oft für subjektive Sicht («Für mich ist das ein ..., du magst das anders sehen»). Ärgerlich gerade an dieser Stelle: es könnte so verstanden werden, daß das gewandelte Brot nur «für euch» Leib des Herrn ist, nicht für andere, nicht etwa ganz real.
Auf den ersten Blick: Die Evangelientexte widersprechen solch einer Deutung – bei Matthäus (26, 26) und Markus (14, 22) heißt es einfach: «Das ist mein Leib».
Bei näherem Hinsehen zeigt sich dann, daß auch der Korintherbrief solch einer Deutung widerspricht: das griechische „hypér“ kennt diese Bedeutung des deutschen „für“ nicht (und ebensowenig das lateinische „pro“); für diese subjektive Bedeutung hätte es im Griechischen eher „kath’ hymâs“ heißen können.
Und es geht noch weiter: Im Griechischen steht: «tò sôma tò hypèr hymôn», wörtlich «der Leib, der für euch» – «für euch» ist demzufolge ein Attribut zu «Leib», kann also nicht bedeuten «ist für euch mein Leib». Das ist im Deutschen durch die Stellung angedeutet («mein Leib für euch»), aber noch nicht eindeutig. Die gleiche Konstruktion wird im Lukas-Evangelium (22, 19), wo sie durch «didómenon» erweitert ist, durch einen Relativsatz wiedergegeben: «Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird». Eindeutiger wäre auch im Korintherbrief ein Relativsatz: «Das ist mein Leib, der für euch ist» (oder «.. für euch da ist»).

Samstag, 23. März 2024

„Haßrede“

„Hatespeech“ ist ein häufiger Vorwurf geworden; und meistens richtet er sich gegen Rechtsradikale, und sehr oft zu recht. Wir selber haben schon Menschenverachtendes aus dieser Ecke angeprangert (als Christen können wir dem Islam keinen Beifall spenden, aber die persönliche Frömmigkeit ehrlicher und friedlicher Muslimîn müssen wir achten), Verleumdungen gegen Immigranten aufgedeckt.
Aber Haßrede gibt es nicht nur von Rechts; wenn es gegen Abtreibungsgegner geht, gibt es sie auch aus der scheinbaren Mitte der Gesellschaft, gar vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, konkret jetzt: dem ZDF. Es verunglimpft, spricht von einem «gefährliche[n] Netz der Abtreibungsgegner», das es sogleich mit «Rechte[n] und rechtsextreme[n] Gruppierungen» in Verbindung bringt, verleumdet die Verbände, die sich gegen Abtreibung einsetzen.
Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA e.V.) hat die Verleumdungen in einer Erklärung und zwei Videos aufgeklärt – ergebnislos: noch lange danach, noch in dieser Woche ist diese „Reportage“ nicht nur in der ZDF-Mediathek zugänglich, sondern wird auch in der allgemeinen Presse kritiklos weitergegeben.
Haßrede gegen Abtreibungsgegner wird in der breiten Öffentlichkeit weder so genannt, noch empört man sich darüber.

Mittwoch, 21. Februar 2024

Alexander Nevskij

1.: → Sollen wir den 7. Oktober feiern?
2.: → Ukrainische Kirche entfernt Fürsten aus Heiligenkalender
Fürst Alexander Nevskij von Novgorod lebte im XIII. Jahrhundert, war auch Fürst von Kiev, wirkte aber vor allem in Nordrußland. Über seine Heiligkeit ließe sich disputieren, aber an Putins Krieg gegen die Ukraine ist er denkbar unschuldig. Ihn aus dem Heiligenkalender zu streichen, weil Putin ihn auf den Schild hebt, ist kein für die Kirche gültiger Grund. Die Orthodoxe Kirche der Ukraine, die das jetzt getan hat, ist die, die erst 2018 gegründet, 2019 vom Ökumenischen Patriarchen als autokephal anerkannt worden ist, die aber orthodoxerseits nur von den gräkophonen Kirchen anerkannt wird.
Eine Anmerkung: Die vom Domradio genannte konkurrierende „Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (UOK) des Moskauer Patriarchats“ hat sich 2022 vom Moskauer Patriarchat losgesagt. Sie ist es, deren Metropolit Onufrij Putins Krieg als «Wiederholung von Kains Sünde, welcher aus Neid seinen eigenen Bruder tötete», bezeichnete, dessen Kirche nichtsdestoweniger Verdächtigungen (die freilich einigen Angehörigen seiner Kirche gegenüber berechtigt sein mögen) und Anfeindungen ausgesetzt ist, die ihr Zentrum, das Kiewer Höhlenkloster, 2023 räumen mußte.

Montag, 12. Februar 2024

Zurückgekehrt

Nach etlichen Monaten, in denen ich mich zunächst ganz auf fachliche Aufgaben geworfen hatte, bin ich wieder ein wenig in die Welt der kirchlichen Nachrichten und Blögge zurückgekehrt.
Eine Enttäuschung bei der Rückkehr: Sandro Magisters Settimo cielo ist nur noch über Benutzernamen und Paßwort zu erreichen:
http://magister.blogautore.espresso.repubblica.it/
– und wie man daran kommen könnte, wird nicht mitgeteilt.
Ein großer Verlust, nur dadurch kompensiert, daß die französische Version bisher noch offen bleibt.

Karneval und Fastenzeit – was hat sich geändert

in den letzten Jahrzehnten?
— Jetzt gibt es in der Kirche – in Gemeinderäumen, im Gottesdienst selbst – viel mehr Karneval, stattdessen viel weniger Fasten.

Samstag, 10. Februar 2024

Blasiussegen

Die liturgische Tendenz unserer Zeit, gelegentlich schon moniert: Es gibt Laien de luxe, und es gibt die Laien der Touristenklasse hinten im Kirchenschiff.
Und nun:
 eine besonders ausgeprägte Manifestation.
Ich frage mich, was dahinterstecken mag: «Für den Priester allein ist es zuviel Arbeit»? Oder: «Wir sind doch alle gleich, Priester und Laien»? Oder: «auf dem langen Marsch zur Frauenordination»?

Montag, 5. Februar 2024

„Wort-Gottes-Feiern“

Eine gute Absicht: auch in entlegeneren Vororten des Großstädtchens sollen Sonntagsmessen stattfinden können. Ein Weg dazu, der mehr Probleme schafft als löst: „Wort-Gottes-Feiern“.

Samstag, 27. Januar 2024

Fiducia supplicans – worum geht es eigentlich?

„Fiducia supplicans“ bezeichnet sich eigentlich als „Erklärung über die pastorale Sinngebung von Segnungen“. Veröffentlicht vom Dikasterium für die Glaubenslehre, erscheint es also als Lehrschreiben; doch schon in der Präsentation wird klar, daß es wesentlich Anweisungen im Umgang mit „Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare“ geht.
Ist daran etwas neu?
Zunächst: Segen. «Ohne jedwede Widerrede wird das Geringere vom Höherstehenden gesegnet» (Hebr. 7, 7) – Segen ist mehr als eine Fürbitte, wird gespendet von dem, dessen besondere Stellung ihm dazu die Vollmacht gibt, vom Bischof, vom Abt, vom Priester, schließlich vom Vater, von der Mutter den Kindern und Enkeln. Segen vermittelt Gnade. Doch es gibt besondere Arten des Segens, die darüber hinausgehen. Es gibt Segnungen, die eine konstitutive Kraft haben: durch eine Segnung wird der Mönch zum Abt, ein Gebäude zum Gottesdienstraum. Und auch Konsekrationen, die dem Bischof vorbehalten sind, gehören hierher: die Konsekration einer Kirche, die des Chrisams. Und es gibt Segnungen, die einen Akt kirchlich bestätigen: der Brautsegen bestätigt das Ehesakrament, das sich die Brautleute gespendet haben.
Die Erklärung (besonders 38.- 40.) macht deutlich, daß es hier nicht um solche Segnungen mit besonderer Kraft geht, sondern um einfache Vermittlung von Gnade. Auf keinen Fall wird in den Vermeldungen einer Pfarrgemeinde stehen können: «Segnung des Paares ...».
Nun wurden Menschen, die als gleichgeschlechtliches Paar zusammenlebten, schon immer gesegnet, wenn etwa sie eine Messe besuchten – der Schlußsegen wird ja allen gespendet. Was neu ist, ist, daß dem Text der Erklärung zufolge nicht einfach Menschen gesegnet werden, sondern ein Paar – das hat es in der Kirche noch nicht gegeben, außer beim Segen über die Brautleute in Verbindung mit dem Ehesakrament. Doch was bedeutet es, daß der Segen über das Paar gespendet wird? Der Erklärung nach nichts, was über den Segen über die beiden einzelnen hinausginge. Es handelt sich schlicht «um einen Segen, der ... Gebet der Fürbitte mit der Anrufung der Hilfe Gottes durch diejenigen verbindet, die sich demütig an ihn wenden (33.).
Paradigmatisch geht es in der Erklärung zwar um „gleichgeschlechtliche Paare“. Doch der Text reicht weit darüber hinaus anwenden; die Rede ist von „Paaren in irregulären Situationen“, ohne das irgendwie einzugrenzen. Da er keine rechtliche Bedeutung hat, keine doktrinäre Aussage macht, mit keiner Bewertung verbunden ist, ist die Deutung und ist die Anwendung ganz frei, frei etwa für: Paare unterschiedlicher Konfession oder Religion, wenn der katholische Teil das Versprechen verweigert, alles zu tun, um die Kinder katholisch taufen zu lassen und zu erziehen; geschiedene Menschen, die mit jemand anderem eine neue Verbindung eingehen wollen; Menschen, die zusätzlich zur bestehenden Ehe eine weitere eheähnliche Verbindung eingehen wollen; Menschen, die entgegen dem priesterlichen Zölibat oder einem Ordensgelübde eine eheähnliche Verbindung eingehen wollen; Geschwister, die eine eheähnliche Verbindung eingehen wollen ...
Es geht eben nur um «Gebet der Fürbitte», verbunden «mit der Anrufung der Hilfe Gottes».

Samstag, 6. Januar 2024

Publicatio festorum mobilium

Nachdem heute morgen im Festhochamt die Publicatio der beweglichen Feste feierlich gesungen wurde, veröffentlichen wir nun auch wieder nach nun schon altem Brauch die Ostertermine der drei Kalender (die leider wieder sehr voneinander abweichen).