Ein Verbot der „Ganzkörperverschleierung“, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt gebilligt hat, braucht Christen nicht zu stören – wohl aber die Urteilsbegründung.
Der Chronist von Orietur Occidens referiert.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 5 Wochen