Ein Verbot der „Ganzkörperverschleierung“, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt gebilligt hat, braucht Christen nicht zu stören – wohl aber die Urteilsbegründung.
Der Chronist von Orietur Occidens referiert.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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