Samstag, 23. Mai 2020

Kirche und katholische Universitätstheologie (II.)

Ein Professor für katholische Theologie, Thomas Hieke, hat ein Buch herausgegeben mit dem Titel „Bibel, falsch verstanden“; darauf wurde er vom Deutschlandfunk interviewt, und Kernsätze dieses Interviews sind auch, ganz unkritisch, auf katholisch.de wiedergegeben.
Bemerkenswerte Meinungen äußert der Professor im Interview: «Auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen, die da diese Stellen deuten, sagen, dass der Katechismus geändert werden kann. Das ist keine große Sache. Das hat Papst Franziskus vor kurzem auch gemacht, als er den Passus über die Todesstrafe geändert hat ... Aber das geht.
Schlechte Traditionen zu beenden und eine andere Lehre zu bringen, das gibt es in der katholischen Kirche durchaus. Wir sehen das an der Einstellung gegenüber dem Judentum. Und so kann man in gleicher Weise auch die Einstellungen und Lehren der katholischen Kirche über ... ändern.»

Es ist eine Verwirrung von Begriffen: Freilich kann man den Katechismus ändern, der nur eine Zusammenfassung wichtig erscheinender Lehren ist (und kein unfehlbares Lehrdokument); aber die Lehre der Kirche kann (wohl schärfer gefaßt, wohl weiter ausgeführt, aber) nicht geändert werden.
«Schlechte Traditionen zu beenden und eine andere Lehre zu bringen»: es kann schlechte Traditionen in der Kirche geben, es können falsche oder unsichere Lehren auf Kanzeln der Kirche verkündet werden; aber die Tradition der Kirche im eigentlichen Sinn ist Kern des christlichen Glaubens, ist niemals schlecht. Er bringt die «Einstellung gegenüber dem Judentum» als Beispiel: in der Tat gibt es üble Worte von Kirchenvätern über die Juden, es gab auch üble Konzilsvorschriften ihnen gegenüber; aber waren Ausfälle, eine häßliche Scharte in der Tradition, aber keineswegs die Tradition – die umfaßt klare Aussagen für die Religionsfreiheit der Juden.
Da aber nun der Professor «eine andere Lehre» einführen will, wird ihm natürlich die Frage gestellt: «Und wer ist die Instanz, die entscheidet, was richtig ist?» Seine Antwort:
«Da könnten Sie jetzt auf das Lehramt hinauskommen. Aber gerade diese Instanz möchte ich nicht ins Spiel bringen. Vielmehr sehe ich zwei große Säulen, wie man Bibel richtig interpretieren kann. Das eine ist der Kontext ... Die andere Säule ist die Auslegungsgemeinschaft. Davon gibt es ganz viele. Das ist jetzt nicht nur die römisch-katholische Kirche, das ist eigentlich jede Pfarrgemeinde, jeder Bibelkreis oder, wenn ich mit meinen Studierenden im Seminar sitze, sind wir auch eine Auslegungsgemeinschaft. Und dann muss jeder seine Bibel-Lektüre, seine Bibelauslegung in diese Auslegungsgemeinschaft hineingeben. Und im Gespräch wird sich dann herauskristallisieren, ob diese Auslegung trägt oder ob sie vielleicht einseitig, abseitig ist, ob man sie vielleicht mit anderen Bibeltexten noch einmal relativieren muss.»
Das erste, der Kontext: klar. Das zweite aber hat es in sich: eine freie «Auslegungsgemeinschaft», an der die Hierarchie der Kirche keinen maßgeblichen Anteil hat, Bindung an den Glauben der Kirche nicht vorausgesetzt ist. Und es ist eine rein zeitgenössische Runde, die da die Vollmacht haben soll, «eine andere Lehre» einzuführen: die Tradition der Kirche wird nicht mehr erwähnt – es klingt deutlich nach sola scriptura –; aber der Professor, «wenn ich mit meinen Studierenden im Seminar sitze», gehört natürlich dazu. Ohne Tradition, ohne Lehramt hat diese «Auslegungsgemeinschaft» völlig freie Hand. Er «habe so einen kleinen Universalschlüssel für die Auslegung der Bibel, und er steht in Levitikus 18,5 ziemlich versteckt. Da heißt es: Der Mensch, der danach handelt, nämlich nach der Weisung Gottes nach der Thora, wird leben. Das heißt, ein gelingendes Leben ist das Ziel. Wenn aber eine Auslegung der Bibel zum Leben nicht mehr befähigt, sondern vor dem Leben Angst macht, dann ist, glaube ich, die Auslegung falsch.» In der Tat ist ein gelingendes Leben das Ziel, ein Leben, das zum Heil führt. Doch wenn jemandem etwas «vor dem Leben Angst macht», so kann das auch statt in der Auslegung in der Person liegen: der reiche Jüngling des Evangeliums wurde traurig durch die recht verstandenen Worte des Herrn (Matth. 19, 16-22).
Was solche Neuschöpfungen von Lehren vor Willkür, vor Unterwerfung gegenüber dem Zeitgeist und aktueller Befindlichkeit schützen könnte, sehe ich nicht.
Und bei Änderungen der Lehre geht es ihm nicht um Feinheiten, sondern «auch zum Beispiel über Fragen der Frauenordination». Das Wesentliche jeder Sakramentsspendung ist das Wirken des Herrn, das der Kirche zugesagt ist, wenn sie Sakramente nach Seiner Ordnung spendet. Könnte etwa seine «Auslegungsgemeinschaft» darüber sicher bestimmen?
Vor etwa fünfhundert Jahren gab es das schon einmal, daß eine freie «Auslegungsgemeinschaft», Theologie-Professoren an der Spitze, die andere Lehren einführten ohne Bindung an die Hierarchie, ohne Bindung an die Tradition der Kirche.

P.S.
1.

Welcher theologischer Sorgfalt es bedarf, eine global formulierte Lehre der Kirche schärfer, differenzierter zu fassen, zeigt etwa der Brief des Heiligen Offiziums an den Erzbischof von Boston vom 8. Aug. 1949, der die Lehren der Feeneyisten zurückweist (Denzinger – Schönmetzer (Ed. XXXII) nr. 3866-3873).
2.
Auf die Frage «Die katholische Kirche hat lange gebraucht, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass dort [im Schöpfungsbericht] keine naturwissenschaftliche Aussage getroffen wird ... Warum hat das so lange gedauert?» antwortet der Professor: «Das ist ein Geheimnis der Kirchengeschichte. Es hat tatsächlich bis Anfang der 1990er-Jahre gedauert, als der spätere heiliggesprochene Papst Johannes Paul II. den Fall Galilei für die Kirche gelöst hat ...» Doch schon Pius XII. hat mit den Enzykliken Divino Afflante Spiritu von 1943 und Humani Generis von 1950 die katholische Theologie vom überspannten Biblizismus der Bibelkommission Pius’ X. gelöst.

Mittwoch, 13. Mai 2020

Warum ich mich nicht gegen die aktuellen Einschränkungen von Gottesdiensten wende

Ein Appell an die gläubigen Katholiken und an die Menschen guten Willens wurde vor einigen Tagen veröffentlicht, von wirklichen Großen der Kirche unterzeichnet, die Einschränkungen der grundlegenden Freiheiten der Bürger und zuerst der Freiheit des Gottesdienstes Covid-19s wegen wieder aufzuheben.
Wirklich: die Einschränkungen und die zeitweiligen Verbote der Gottesdienste tun weh. Und natürlich habe ich alle Möglichkeiten genutzt, zu einer Sonntagsmesse zu gelangen, auch einmal etwas im Schatten.
Aber diesen Appell werde ich nicht unterschreiben.
Vor gut hundert Jahren bestand in den Zeiten der Spanischen Grippe der Bischof von Zamora gegen den Willen der staatlichen Behörden darauf, der Seuche Bittgottesdiensten und Prozessionen entgegenzusetzen. Daraufhin hatte Zamora einen größeren Anteil an Todesopfern zu verzeichnen als jede andere spanische Stadt, darunter zwei der drei Seherkinder von Fátima.
In Schweden waren die Einschränkungen wegen Covid-19 viel geringer als in anderen europäischen Ländern; für Gottesdienste gab es lange Zeit keine wirklichen Beschränkungen. Die Folge: die syrisch-orthodoxe Kirche in Schweden zählt weit über hundert Todesopfer.
Auch ich hätte etwas andere Schutzmaßnahmen für besser gehalten, mehr vorgeschriebenen Mundschutz, mehr Produktion von Schutzmasken, weniger Kontaktbeschränkungen. Aber das sind Détailfragen.
Wer auf Gottes Schutz zählen will, darf nicht deshalb die Schutzmaßnahmen beiseite lassen, die Seine Schöpfung bietet.

P.S.
Das CIVITAS-Institut hat es anders gesehen als ich (in Frankreich ist freilich das Confinement viel strenger als hierzulande) – und Erfolg vorm Staatgerichtshof gehabt:
« Communiqué du Conseil d’Etat
« Le juge des référés du Conseil d’État ordonne au Gouvernement de lever l’interdiction générale et absolue de réunion dans les lieux de culte et d’édicter à sa place des mesures strictement proportionnées aux risques sanitaires et appropriées en ce début de « déconfinement ».
« Saisi par plusieurs associations et requérants individuels, le juge des référés du Conseil d’État rappelle que la liberté de culte, qui est une liberté fondamentale, comporte également parmi ses composantes essentielles le droit de participer collectivement à des cérémonies, en particulier dans les lieux de culte. Elle doit, cependant, être conciliée avec l’objectif de valeur constitutionnelle de protection de la santé.
« Dans l’ordonnance rendue ce jour, le juge des référés relève que des mesures d’encadrement moins strictes que l’interdiction de tout rassemblement dans les lieux de culte prévue par le décret du 11 mai 2020 sont possibles, notamment compte tenu de la tolérance des rassemblements de moins de 10 personnes dans d’autres lieux ouverts au public dans le même décret.
« Il juge donc que l’interdiction générale et absolue présente un caractère disproportionné au regard de l’objectif de préservation de la santé publique et constitue ainsi, eu égard au caractère essentiel de cette composante de la liberté de culte, une atteinte grave et manifestement illégale à cette dernière.
« En conséquence, il enjoint au Premier ministre de modifier, dans un délai de huit jours, le décret du 11 mai 2020 en prenant les mesures strictement proportionnées aux risques sanitaires encourus et appropriées aux circonstances de temps et de lieu applicables en ce début de « déconfinement », pour encadrer les rassemblements et réunions dans les établissements de culte. »

Samstag, 9. Mai 2020

Kirche und katholische Universitätstheologie

Die Kirche:
«Dieselbe heilige Mutter Kirche hält fest und lehrt, daß Gott, der Ursprung und das Ziel aller Dinge, durch das natürliche Licht der menschlichen Vernunft aus den geschaffenen Dingen mit Gewissheit erkannt werden kann. „Denn was von Ihm unsichtbar ist, seit Erschaffung der Welt, ist durch die Werke zu begreifen und wird so geschaut“ (Röm. 1,20)
(Conc. Vat. I, Const. Dogm. „Dei Filius“, Cap. 2. De revelatione)

Magnus Striet, Professor für Fundamentaltheologie
an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau:
«Diese [die Gesellschaften] sind schon deshalb notwendig säkular, das heißt, sie können schon deshalb nicht auf Religion basieren, weil ihnen nicht nur faktisch, sondern auch aus intellektuellen Redlichkeitsgründen die Gewissheit Gottes abhandengekommen ist.»
(Striet kritisiert Benedikt: Gesellschaften nicht religionsfeindlich)

Ich verlange von niemandem, daß er den katholischen Glauben teilt – der Herr allein ist Richter –; aber daß ein katholischer Theologieprofessor dem früheren Papst Benedikt, vorwirft, daß er an diesem Glaube festhält, ist geschmacklos.

Im selben Artikel schreibt Professor Striet: «Man stelle sich einmal vor, ... habe es nie gegeben. ... Kann es sie in der Zukunft nicht dennoch geben? Man stelle sich vor, nie habe es in der Kirchengeschichte ... gegeben ... Kann eine solche Anerkennung in Zukunft nicht doch erfolgen?»
«Die katholische Kirche ist die einzige Institution, die den Menschen vor der erniedrigenden Sklaverei bewahrt, ein Kind seiner Zeit zu sein», befand Gilbert Keith Chesterton (gratias Laurentio Rhenanio). Könnte denn eine Kirche mit der Haltung, die Professor Striet da entworfen hat, dieser Sklaverei noch entrinnen?

Mittwoch, 6. Mai 2020

Schulen in Zeiten von Corona

Die ersten Schulen haben wieder geöffnet. Bundesbildungsministerin und Lehrerverband fordern Niqabpflicht; Kopftuchverbote bleiben davon unberührt.

«Aber vermissen die Kinder die Kita überhaupt?»

– so fragt eine Journalistin, Eiken Bruhn, in einer Zeitung, die sonst gerne auch politisch korrekte Meinungen verbreitet. Der Artikel ist lesenswert.
Ein Auszug: «In Deutschland hält sich hartnäckig das Gerücht, es sei der Entwicklung dienlich, am besten ab dem Alter von einem Jahr den halben bis Dreivierteltag in lärmigen Masseneinrichtungen ohne Rückzugsmöglichkeiten eingesperrt zu sein.
Zwar werden immer wieder Studien publiziert, nach denen eine qualitativ schlechte Betreuung vor allem Kleinkindern schaden kann. Aber darüber wollen nur die sprechen, die finden, dass Frauen an den Herd gehören. Bekannt ist auch, dass Kinder erst mit durchschnittlich drei Jahren vom Zusammensein mit Gleichaltrigen profitieren. Aber das volle Elterngeld wird eben nur im ersten Lebensjahr gezahlt. Oder dass Lärm gesundheitsschädlich ist und auch das kindliche Gehirn Pausen braucht.»
(Die Ligamina stehen so im Originalartikel)

Freitag, 1. Mai 2020

Sind Steuern Diebstahl?

Ein Tweet eines bekannten katholischen Laientheologen, der, wenn auch weniger klar formuliert, sich leicht im Sinne der im Titel genannte These verstehen läßt – gewichtig zudem durch seinen aktuellen Bezug –, gibt uns Anlaß, das christliche Verständnis von Eigentum darzulegen.