Montag, 30. November 2020
Das Gerücht, Bergkarabach gehöre völkerrechtlich zu Aserbaidschan,
Die aktuelle Rechtslage zum Status der Republik Artsakh (Berg-Karabach)
Und von ihr wurde Strafanzeige erstattet (die Zerstörung von Kulturgütern ist ein anderes Thema):
Pressemitteilung / Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Berg-Karabach-Krieg durch aserbaidschanische Soldaten
Mittwoch, 25. November 2020
Abendländische Werte, zu verteidigen gegen falsche Freunde
Orietur Occidens, die „Interessengemeinschaft Abendland“, nimmt Stellung.
Montag, 23. November 2020
Nachlese zum Krieg gegen Karabach
«Menschenrechtsorganisationen berichten von Streubomben gegen die Zivilbevölkerung, von gezielten Angriffen auf Krankenhäuser und Kirchen, weil sie christliche Kreuze trugen. Kriegsgefangene Armenier sollen gefoltert und dabei gefilmt worden sein. ... Videos von Hinrichtungen haben die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet, zu einem Alarmruf veranlasst ...
... Man müsse die Region „von den Ungläubigen befreien“, hat Erdogan den Religionskrieg ausgerufen.»
Donnerstag, 19. November 2020
Die Türkei will Truppen nach Bergkarabach schicken
Zur Erinnerung: Nach ersten Ansätzen seit 1895 hat der türkische Staat seit 1915 einen Völkermord an Armeniern und Aramäern verübt, dem wohl weit über eine Million Christen zum Opfer fielen, den aber die Türkei bis heute leugnet. Als nach dem I. Weltkrieg das türkische Reich aufgeteilt wurde, blieben die neugeschaffenen arabischen Länder wie Syrien, der Iraq, Palästina und Transjordanien, die zunächst französisches oder englisches Mandatsgebiet wurden, frei (ausgenommen der syrische Sandjak Alexandrette, der schließlich doch wieder annektiert wurde), während andererseits die Türkei nicht nur die zuvor türkisch beherrschten Gebiete der vom Friedensvertrag von Sèvres anerkannten Republik Armenien zurückeroberte, sondern darüber hinaus auch zuvor zum Zarenreich gehörende armenische Gebiete bis hin zum Araxes, so daß der Ararat, der heilige Berg Armeniens, nun für Armenier zwar noch zu sehen, aber nicht mehr zugänglich ist. Siehe auch: zwei (1.) - (2.) Nachträge
Dienstag, 17. November 2020
„Islamistische“ Morde
Dieser Mord war ein zutiefst verwerfliches Verbrechen; nur: was hatte der Unterrichtsgegenstand, den dieser Lehrer behandelt hatte, damit zu tun, «zu Bürgern dieses Landes» zu werden», «Republikaner hervorzubringen»?
Angemerkt sei: natürlich hat die Kolonialherrschaft auch Gutes gebracht, so die Befreiung von den Sklavenjägerstaaten Westafrikas; aber das rechtfertigt nicht das in diesem Artikel beschriebene Vorgehen der Kolonialmacht.
Samstag, 14. November 2020
Das Kirchenjahr
Ein Vergleich des Ordo des Laterans mit Durands Rationale Divinorum Officiorum, der ältesten Quelle, die die Duplex-Feste auflistet, hätte genügt: bei Durand erscheinen als Duplex-Feste die, die im Lateran doppelte Antiphonen haben, nicht die, die doppelte Vigilien haben.
Schon seit mehr als einem Jahr stehen bei uns Tabellen im Netz, die das aufzeigen, die sich um Vollständigkeit bemühen. Doch diese Tabellen bedurften noch einiger Ergänzungen und Präzisierungen. Die sind nun geschehen; so lohnt ein neuer Blick auf unser Tabellenwerk.
Ebenfalls seit mehr als einem Jahr steht, im Anschluß daran, der Artikel des E&E-Heftes 23 im Netz, der das Kirchenjahr als System darzustellen sich bemüht, wie es sich von den Anfängen an in der ganzen Kirche des Ostens und Westens und im besonderen im Raum des römischen Ritus entwickelt hat. Auch hier zeigte es sich, daß zu dem Artikel einige Ergänzungen wünschenswert waren; so habe ich jetzt an St. Martin einen Satz über das Martinsfasten hinzugefügt. Diese Ergänzungen sind nun – gekennzeichnet – seiner html-Fassung eingefügt.
Während sich das Kirchenjahr bis zu Beginn der Neuzeit nur ganz allmählich entwickelt hatte und im wesentlichen bestehen blieb, kam es seither zu einer immer größeren Menge von Veränderungen, die schließlich dazu führten, daß das ganze System ins Wanken geriet und dann grundlegenden Novellierungen unterzogen wurde. Diese Veränderungen als System, mit ihren Ursachen darzustellen ist das Thema des Anschlußartikels im E&E-Heft 24. Auch der ist nun in html-Fassung ins Netz gestellt.
Waffenstillstand und Hoffnung auf Frieden
«Vor Ausbruch des Krieges im Jahr 1988 waren circa zwei Drittel der Einwohner Schuschis aserbaidschanisch», lese ich; und anderswo steht ähnliches. Doch in Meyers Konversationslexikon von 1907 steht s.v. Schuscha über die Einwohner der Stadt: «meist Armenier». 1916 seien es laut Wikipedia noch 53,3 % gewesen, bis es 1920, vor allem durch « aserbaidschanische und türkische Armeesoldaten», zum Pogrom gegen die armenischen Bewohner kam, das «zu deren weitgehender Auslöschung» führte. «Die Armenierviertel der Stadt Schuscha wurden dabei vollständig zerstört» (Wikipedia s.v. Schuscha-Pogrom).
1992 von Karabach erobert, ist Schuschi nun wieder in aserbaidschanischer Hand.
Rußland wird von der EU sanktioniert – aus durchaus guten Gründen; aber nicht weniger Grund gäbe es, die Türkei und Aserbaischan zu sanktionieren. Doch «Deutschland blockiert europäische Sanktionen gegen Ankara» (Telepolis). «Noch Ende Oktober hatte Außenminister Heiko Maaß erklärt, die internationale Gemeinschaft werde eine militärische Lösung im Konflikt um Bergkarabach nicht akzeptieren» (tagesschau.de); und nun hat diese «internationale Gemeinschaft» durch Untätigkeit dafür gesorgt, daß Aserbaidschan die Früchte seines militärischen Vorgehens einbringen kann. Das einzige Land aber, von dem Armenien und Bergkarabach überhaupt irgendwelchen Schutz erwarten können, ist Rußland.
Nachtrag aus Tigran Petrosyan: Krieg aus der Ferne:
«Nach der Sowjetisierung des Südkaukasus gliederten die Kommunisten am 4. Juli
1921 Bergkarabach in die armenische Sowjetrepublik ein. Als Antwort
darauf protestierten die aserbaidschanischen Vertreter in Moskau und meldeten
ihren Anspruch auf Bergkarabach an. Am nächsten Tag schlug Josef Stalin
Bergkarabach als armenisches Autonomiegebiet der Sowjetrepublik Aserbaidschan
zu.»
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«Das Jahr 1988 sei ein einziger Horror gewesen. .... Immer die Bilder der
Stadt Sumgait im Kopf, wo Armenier*innen totgeschlagen und vertrieben worden
waren.
„An einem Abend kam meine Schwester weinend zu uns und berichtete, dass eine
Gruppe aserbaidschanischer Männer in ihr Haus eingebrochen sei und die Möbel
zerhackt habe“, erzählt M... Ärzte durften Armenier*innen nicht mehr in den
Klinken behandeln. Schwangere entbanden in Kirchen. ...
Sie erinnert sich aber auch an gute aserbaidschanische Nachbarn, die mit den
Armeniern gemeinsam nachts draußen Wache hielten und ihnen bei der Flucht
halfen.»
Donnerstag, 5. November 2020
Islamistische Gewalttäter in großer Zahl aktiv
Dienstag, 3. November 2020
Der Eroberungskrieg schreitet fort
Daß Bergkarabach völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehört, ist immer wieder zu lesen. Das ist richtig: infolge eines Beschlusses der sowjetischen Staatsführung gehört das seit alter Zeit ganz überwiegend von Armeniern besiedelte Karabach völkerrechtlich zu Aserbaidschan, ebenso wie Nordzypern, das einen türkischen Bevölkerungsanteil hatte, völkerrechtlich zu Zypern gehörte, als es vom türkischen Militär für die Gründung eines türkischen Staates freigekämpft wurde (die Übergriffe des griechisch-zypriotischen Putschistenführers Nikos Sampson gegen die türkische Minderheit lieferte freilich der damaligen türkischen Regierung guten Grund zum Eingreifen), ebenso wie das Kosovo völkerrechtlich zu Serbien gehörte, als es von der NATO freigekämpft wurde.
Haß erzeugt Haß; es schmerzt, zu sehen, daß es auch armenische Übergriffe gegen Aseris gegeben hat, daß auch die Armee Karabachs Wohnbauten zumindest mit beschossen hat, als sie militärische Anlagen unter Beschuß genommen hat.
Das ist nicht zu rechtfertigen; wenigstens beschönigt das niemand als „Kollateralschäden“, wie damals die NATO es bei ihrem Krieg ums Kosovo gegen Serbien tat. Doch der Haß, den die Gewalt der einen Seite auf der anderen Seite auslöst, entschuldigt nicht die Gewalt, die am Anfang stand. Und systematischen Beschuß ziviler Ziele, vor allem der Hauptstadt Karabachs, Stepanakert, gibt es jetzt anscheinend durch das aserbaidschanische Militär.
Als Phileirenos zu bloggen habe ich in Armenien, in Eriwan begonnen, um meiner Begeisterung Ausdruck zu geben über das, was ich mit armenischen Menschen erlebt habe. Und daß nun Armenier in einen Krieg gedrängt worden sind, der wohl Tausenden Menschen beider Nationen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit kostet und noch kosten wird, der noch viel mehr Menschen die Wohnung kostet und noch kosten wird durch Beschuß oder Vertreibung, das schmerzt.
Montag, 2. November 2020
Der Text des
„Großen Glaubensbekenntnisses“ im GL:
ein Mißverständnis
Warum?
Man könnte natürlich an eine Mystifikation denken à la «In der Messe treten die Gläubigen als Gemeinde gemeinsam auf, also muß es „wir“ heißen, nicht „ich“». Aber gegen solch platte Erklärung steht, daß im deutschen Apostolicum richtig „Ich glaube“ steht. Es muß also einen anderen Grund geben.
Es dürfte dieser sein:
Das Nicæno-Constantinopolitanum ist zunächst als Bekenntnis und Lehrtext des Concilium Constantinopolitanum; es drückt dort also den für die Kirche verbindlichen gemeinsamen Glauben der Konzilsväter aus, darum heißt es dort: „Pisteúomen“, „Homologoûmen“, „Prosdokômen“, und das haben anscheinend die GL-Verfasser übersetzt. In der Messe aber ist das Glaubensbekenntnis gleichsam der Ausweis, durch den sich jeder Gläubige für die Teilnahme an der eucharistischen Liturgie legitimiert; darum heißt es dort notwendigerweise „Credo – Ich glaube“, „Confiteor – Ich bekenne“ und „exspecto – ich erwarte“. Und darum heißt es in der griechischen Liturgie selbstverständlich ebenfalls „Pisteúo“, „homologô“ und „Prosdokô“.