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Mittwoch, 14. Mai 2025

„Disruption“

Seit einiger Zeit wabert der Begriff „Disruption“ durch die Medien, die von düsteren Gestalten wie dem neuen argentinischen und dem neuen US-amerikanischen Präsidenten gebraucht wird.
Schon der Begriff weckt Vorbehalte: sprachlich wäre natürlich „Diruption“ die deutlich bessere Form (man sagt ja auch nicht „Disrigent“).
Bisher ich habe ihn eher für eine bedeutungsarme Floskel gehalten. Nun aber bin ich auf einen Artikel von Lukas Franke gestoßen: „Lustvolle Zerstörung“. In ihm wird aufgezeigt, daß dahinter eine Ideologie steckt, die die Macht des Staates und die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen letztlich auslöschen will zugunsten des Rechtes des Stärkeren, und das heißt vor allem: des wirtschaftlich Stärkeren. So wird ein anarchistischer Immoralismus gefordert, dessen höchstes Prinzip der Egoismus ist.
Die Begründung: «alle Versuche, die ungestüme kapitalistische Dynamik einzuhegen, seien zum Scheitern verurteilt, weswegen es besser sei, sich der Beschleunigung der Marktkräfte hinzugeben.» Die Rechte des wirtschaftlich Schwächeren werden abgetan, indem sie «als „schlurfende Untote“ verächtlich gemacht» werden.
Der Autor bezeichnet diese „dark enlightment – dunkle Aufklärung“ genannte Ideologie als «eine bizarre Mischung aus Science-Fiction und Popkultur»; sie stellt somit eine Kulmination der Moderne dar.
Danach allerdings baut der Artikel leider ab: er findet plötzlich, daß diese Ideen «auf eine grundsätzliche Ablehnung der Moderne, der Aufklärung und der Ideen der Französischen Revolution hinauslaufen» – ein Gegensatz, den es nicht gibt: als hätten «Science-Fiction und Popkultur» nichts mit Moderne zu tun. Er spricht davon, diese Strömung sei «angereichert mit misanthropisch-elitären Theoriefetzen, die an Ernst Jünger, Oswald Spengler oder auch Julius Evola erinnern» – was auch immer man über Ernst Jünger und Oswald Spengler sagen mag: Anarchisten waren sie nicht.
Oswald Spengler allerdings hat etwas von der Art der „Disruption“ geschrieben: «Die Welt als Beute» war seine Prognose. Doch die hat er erst für das übernächste Jahrhundert gestellt; für unser und das nächste Jahrhundert «Sieg der Gewaltpolitik über das Geld» – das ist ja nicht die Richtung der „Disruption“. Wenn er dann aber hinzufügt: «Zunehmend primitiver Charakter der politischen Formen», kann man ins Nachdenken kommen.
Für Christen und Humanisten entsteht so ein Dilemma, das sich etwa bei den letzten US-Wahlen gezeigt hat: zwei Immoralismen stehen einander gegenüber, der der „Disruption“ und der der Gegenseite mit Abtreibung und ähnlichem Gedankengut. Und es stimmt, daß Präsident Trump politische Gefangene aus der Zeit seines Vorgängers befreit hat. Und natürlich macht das die Idee der „Disruption“ nicht erträglich.

Montag, 3. Februar 2025

Bolschewismus und Neoliberalismus – äußerliche Gegensätze, ähnliche Heilslehre

Sigmund Freud erzählte Ernest Jones im September 1919: „Der Mann, mit dem ich mich unterhielt, hat gesagt, der Bolschewismus wird zu einigen Jahren der Not und des Chaos führen, worauf dann der Weltfrieden, Wohlstand und Glück Einzug halten werden.“
(Freud anekdotisch. Herausgegeben von Jörg Drews. München 1970, S. 85)
Vor einigen Wochen war von einem gewissen Hartmood zu lesen: „Die Reduktion des Sozialstaats befreit die Wirtschaft von bürokratischer Last, während die Marktfreiheit und nicht der Staat Wohlstand schaffen sollte. Durch die Senkung der Staatsverschuldung mittels weniger Subventionen und Privatisierung wird eine nachhaltige wirtschaftliche Basis gelegt. ... Die kurzfristigen Härten sind notwendig für langfristiges Wachstum und Stabilität.“
(Hartmood auf taz.de)
Das eine Mal Bolschewismus, das andere Mal Reduktion des Sozialstaats und Marktfreiheit, ansonsten ganz ähnlich. Damals kommentierte das Sigmund Freud: „Ich sagte ihm, die erste Hälfte glaube ich ihm.“ Ich schließe mich seinem Kommentar an, für beide oben zitierte Aussagen.
Wer noch der Phraseologie der „Alt-Achtundsechziger“ mächtig ist, findet die innere Übereinstimmung geschildert in: Die Revolution in L

Samstag, 16. November 2024

Wenn Antisemitisches nicht antisemitisch klingen soll

Antisemitismus ist hier zu Lande verpönt. Nur ganz rechts im politischen Spektrum wird er noch offen ausgesprochen. Allerdings suchen sich manche in diesem Teil des Spektrums auch mit nationalistischen Juden zu verbünden, um auf diese Weise sich gegen Araber wenden zu können. Auf der linken Seite wird Antisemitismus seit jeher strikt abgelehnt – „Nie wieder Auschwitz“ –, was freilich linke Terroristen nicht daran hinderte, schon 1976 eine Selektion durchzuführen, die Juden verständlicherweise an die Selektionen von Auschwitz erinnerte. Nach einer Flugzeugentführung fand unter den Passagieren die „Selektion von Entebbe“ statt: die jüdischen Passagiere wurden ausgesondert, um sie gegen palästinensische Terroristen auszutauschen oder aber sie umzubringen.
Aber im Großteil unserer Gesellschaft, von rechts bis links, gilt doch Antisemitismus nicht als statthaft.
Was also tun, wenn man dennoch gegen Juden polemisieren will?
Die beliebte Lösung: statt „Juden“ sagt man: „Ultraorthodoxe“.
Den Ultraorthodoxen darf man ungestraft alles Schändliche zuschreiben, was man über Juden sagen möchte. Insbesondere darf man sie für all das Üble verantwortlich machen, was die israelische Regierung an militant nationalistischer Politik betreibt.
Die Wirklichkeit ist ganz anders.
Charedim oder „Ultraorthodoxe“ sind einfach Juden, die ihren Glauben ganz ernstnehmen. Die, die ihn für nationalistische Zwecke instrumentalisieren, nennt man „Nationalreligiöse“.
Ein Buch von Tuvia Tenenbom, „Gott spricht Jiddisch / Mein Jahr unter Ultraorthodoxen“ (Berlin 2023) gibt einen ausgezeichneten Einblick in das Leben der aschkenasischen Charedim in Israel.
Der Autor schreibt in einem entsetzlichen amerikanischen Stil, der auch durch die Übersetzung ins Deutsche nicht abgemildert wurde. Doch mit seiner Kenntnis der aschkenasisch-charedischen Kultur, seiner Fähigkeit, mit diesen Menschen ins Gespräch zu kommen, seiner Sympathie für sie und zugleich seiner Distanz zu ihren Lehren (an denen er sich manchmal kurios verbeißt) ist er ein ausgezeichneter Zeuge für das Leben in ihrer Welt.
Zionistischer Nationalismus ist ihnen völlig fremd. Im Gegenteil: unter ihnen ist ein manchmal geradezu makabrer Antizionismus zu finden. Ein (extremer) charedischer Rebbe, dessen Visitenkarte die palästinensische Flagge zeigt, erklärt: „Zionisten sind keine Juden“ (S. 122 f.). Nach dem jüdischen Gesetz, wie Charedim es verstehen, ist es gestattet, den Sabbat zu entweihen, um einem Juden das Leben zu retten. Einen anderen charedischen Rebbe fragt der Autor, ob Benjamin Netanjahu „am Sabbat gerettet werden“ sollte, „wenn man ihn nur retten kann, indem man den Sabbat nicht einhält?“ – „Ich denke nein. Es wäre nicht erlaubt, den Sabbat zu entweihen, um ihn zu retten.“ (S. 141)

Mittwoch, 30. Oktober 2024

Üble Nachrede gegen die Kirche und den seligen Carlo Acutis

Unter dem Titel „Nekromantischer Wanderzirkus“ ist ein Artikel über den seligen Carlo Acutis erschienen, in dem neben Kritik an der Rundfahrt des Herzens des Toten – die durchaus beanstandet werden darf – die bedeutendste Leistung des Seligen, sein Netz-Situs über Eucharistische Wunder, mittels einer Unwahrheit in übles Licht gerückt wird:
«Während seines kurzen Lebens war der Knabe ganz in seinen Hobbys aufgegangen: katholische Messe und Homepagebasteln. Besonders gerühmt wird die, auf der er einen in 17 Sprachen übersetzten Katalog sogenannter „eucharistischer Wunder“ präsentiert hat.
Das ist der widerlichste Aspekt der Historie vom heiligen Nerd: Diese Spezialkategorie der Wunder erzählt fast immer, wie Juden christlich geweihte Hostien geklaut, geschändet und mit Messern auf sie eingestochen hätten – woraufhin aus der Oblate Blut ausgetreten sei. Diese Legenden sollten zum Hass aufstacheln – und sie haben in Frankreich, Belgien und Deutschland Pogrome und Vertreibungswellen ausgelöst.»
«Diese Spezialkategorie der Wunder erzählt fast immer ...» – die Wirklichkeit: unter mehr als hundert Wundern, die der Situs des Seligen anführt, sind einige wenige, die an einen Hostiendiebstahl anknüpfen; und unter diesen sind drei, bei denen Juden beschuldigt wurden, ansonsten wurde die Schuld an solchen Taten bei Christen gesehen (und auch bei diesen dreien findet sich auf dem Situs nichts von der Beschuldigung gegen Juden). Eines von diesen dreien, das von Brüssel 1370, endete in der Tat mit einem Massaker an Juden; bei einem weiteren, Posen 1399, ist über derartige Folgen nichts zu ermitteln. Vom frühesten, Paris 1290, wird ein versöhnliches Ende berichtet: «Dieses Wunder habe viele der Augenzeugen zum christlichen Glauben gebracht, so auch den Verfasser des Berichts» (Wikipedia s.v. Hostienfrevel).
Unter den eucharistischen Wundern, die der Selige anführt, sind etliche sicher belegte, aber auch einige, die eher sagenhaft erscheinen. Weniger ist manch mal mehr – besser wäre es gewesen, wenn er etwas strenger ausgewählt hätte, wenn diese drei jedenfalls nicht dabei gewesen wären (allerdings war die Prüfung für ihn nicht leicht: das Netz war seinerzeit viel weniger umfangreich als heute). Aber es sind drei unter mehr als hundert: unter den eucharistischen Wundern stellen sie eine Ausnahme dar, nicht etwa, wie es jener Artikel vorgibt, die Regel.
Zu genauerem Verständnis solcher Schuldzuschreibungen an Juden ein Blick auf den zeitgeschichtlichen Hintergrund:
Während vor der ersten Jahrtausendwende Juden in Westeuropa recht friedlich leben konnten, kam im nördlichen Teil Europas im späten XI. Jahrhundert ein mörderischer Antisemitismus auf. Die Kirche stellte sich dem entgegen: Päpste protestierten, der wortgewaltigste Prediger der Zeit, der heilige Bernhard von Clairvaux, wurde nach Deutschland gerufen, um zugunsten der Juden zu predigen. Es nutzte nichts, Massaker wurden verübt. Bischöfe – besonders die Erzbischöfe von Köln und Mainz, die Bischöfe von Worms und Speyer – taten ihr Bestes, Juden zu retten, zum Teil unter eigener Gefahr, gaben ihnen Zuflucht in ihrer Kathedrale oder ihrer Residenz, waren oft aber machtlos gegen den Ansturm des Pöbels.
Vorwand für die Pogrome waren oft Kinderraub und Ritualmord, seit der Wende des XIII. Jahrhunderts Hostienfrevel, seit der Mitte des XIV. Jahrhunderts, als die Pest sich ausbreitete, Brunnenvergiftung. Päpste bemühten sich, dem entgegenzuwirken; Gregor X. ging so weit, anzuordnen, dass eine Zeugenaussage eines Christen gegen einen Juden nur gültig sei, wenn sie von einem Juden bestätigt wird (W. Durant / E. Schneider: Kulturgeschichte der Menschheit, Frankfurt / M. 1981, Bd. 6, S. 60). Das richtete wenig aus, aber doch mehr als nichts – der Rabbiner und Historiker Salo Wittmayer Baron schrieb: «Wäre die katholische Kirche nicht gewesen, so hätten die Juden das Mittelalter im christlichen Europa nicht überstanden» (A Social and Religious History of the Jews. New York 1937, Bd. II, S. 85; hier nach W. Durant / E. Schneider, ebd.).
Die Faktengrundlage für solche Beschuldigungen:
Bei den angeblichen Brunnenvergiftungen war es die Pest. Daß die Pest durch verdorbenes Wasser ausgebreitet werden könnte, ist medizinisch nicht haltbar, doch noch in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts tauchte diese Vorstellung noch in einem Lied («Wir lagen vor Madagaskar») auf.
Zu Hostienfreveln hatten Juden keine Veranlassung; das ihnen zugeschriebene Interesse, durch Mittelsleute an Hostien zu kommen, um sie zu entweihen, erscheint weit hergeholt. Es mag aber Hostiendiebstähle durch abergläubische Christen gegeben haben, derer dann Juden beschuldigt wurden; vor allem aber ist mit reiner Erfindung zu rechnen.
Kinderraub und Ritualmord wären mit der jüdischen Religion nicht vereinbar. Für diese Beschuldigungen wußte Papst Gregor X. eine einfache Erklärung: «Es geschieht, daß die Väter gestorbener Kinder oder andere Christen, die Feinde der Juden sind, diese toten Kinder insgeheim versteckten und versuchen, Geld von den Juden zu erpressen. … Sie behaupten durchaus wahrheitswidrig, daß die Juden selbst diese Kinder gestohlen und ihre Herzen und ihr Blut geopfert hätten» (nach Pinchas Lapide: Rom und die Juden. Ulm 1997, S. 23).
„Wunder“, die mit judenfeindlichen Berichten verknüpft waren, haben auf örtlicher Ebene auch Beifall beim Klerus gefunden, haben dort auch zu befremdlichen Andachtsübungen und -bräuchen geführt; die Kirche aber hat sich immer wieder gegen Beschuldigungen gewandt, welche dem Pöbel Anlaß zu Pogromen gaben.
Ein Kirchenmann des XIII. Jahrhunderts, der Prämonstratenser Petrus von Herentals, schrieb seinerzeit über Brunnenvergiftungen und Judenmorde:
«Aliqui planetis ascribebant, qui venena ex diversis visceribus terrae extraherent, venenis aeri permistis, et aerem venenosum attrahentibus hominibus – Manche schreiben die Pest den Planeten zu, die Gifte aus verschiedenen Eingeweiden der Erde herauszögen, wodurch sich die Gifte mit der Luft vermischten und Menschen die giftige Luft einzögen.»
«Alii ad intoxicationem fontium et puteorum referebant, et hoc Judaeis maxime imputabant, propter quod in diversis provinciis, et specialiter in Brabantia inhumaniter ducebantur ad mortem – Andere führten sie auf Vergiftung der Quellen und Brunnen zurück, und das unterstellten sie vor allem den Juden, weshalb diese in verschiedenen Provinzen, und insbesondere in Brabant, auf unmenschliche Weise zu Tode gebracht wurden.»
«Ego magis credo, pestem illam potissimum ex voluntate divina contigisse, ut mundus in maligno postitus purgaretur a contagiis viciorum, et per maximam causam interfectionis Judaeorum – Ich glaube eher, daß jene Pest durch göttlichen Willen aufgetreten ist, damit die Welt, die im Bösen ihren Platz genommen hat, gereinigt werde von den Einwirkungen der Laster, und hauptsächlich [des Lasters / der Sünde] des Mordes an den Juden.»
Christoph Cluse: Studien zur Geschichte der Juden in den mittelalterlichen Niederlanden. Forschungen zur Geschichte der Juden, hrsg. von Alfred Haverkamp, Abteilung A: Abhandlungen, Band 10, Hannover 2000

Montag, 9. September 2024

Abtreibungspropaganda unter einem Kreuz

«Abtreibung / "Klima der Angst"» – so ist ein Artikel von Cornelia Krause auf „chrismon“, überschrieben, einem Netzauftritt des „Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik“, dessen Titel mit einem Kreuz geschmückt ist. Es ist ein flammendes Plaidoyer für freie Abtreibung.
Den Anlaß zu diesem Artikel hat das Abtreibungsverbot in Texas gegeben: «Im Bundesstaat Texas wird deutlich, was ein striktes Abtreibungsverbot bedeutet» – dort wurden Abtreibungen «verboten, sobald beim Fötus ein Herzschlag vorhanden ist. Das ist etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche ...»
«Frauen, die eine Schwangerschaft beenden wollten, müssten in andere Bundesstaaten reisen.» Das klingt, als sei eine Reise in einen anderen Bundesstaat etwas schlimmeres als eine Abtreibung. «Wem das Geld dazu fehle, sei gezwungen, ein Kind auszutragen, ohne für es sorgen zu können.» Das sollte ein Anlaß sein für die Forderung nach christlicher Solidarität und nach einer Sozialgesetzgebung, die es allen Eltern ermöglicht, ihr Kind ohne materielle Not aufzuziehen. Aber stattdessen schließt sich die Autorin dem Engagement einer Unitarier-Gemeinde für Abtreibung an.
Die Unitarier haben als christliche Sekte begonnen, die die Dreifaltigkeit ablehnt. In der Folge haben sie sich zu völliger religiöser Unverbindlichkeit entwickelt.
Das Engagement für Abtreibung «begründet der Pfarrer damit, dem Beispiel Jesus zu folgen: "Wo Not herrscht, bieten wir Unitarier Hand."» Man darf das Blasphemie nennen.
Das kurioseste Argument: «Und auch die Säuglingssterblichkeit ist in Texas im Jahr nach der Einführung des Verbots um 13 Prozent gestiegen. Vor allem weil Frauen schwer kranke Kinder gebären müssen – selbst wenn diese keine Überlebenschancen haben.» Das heißt, schwer kranke Kinder würden besser gleich getötet.
Was gemeint ist, wird noch prägnanter ausgeführt in einem Artikel in „NewsWorld“ über eine «Neue Studie: Anstieg der Säuglingssterblichkeit in Texas nach Abtreibungsverbot von 2021 festgestellt»: «Alison Gemmill, PhD, eine Hauptautorin der Studie, erklärte, dass strenge Abtreibungsgesetze die Gesundheit von Säuglingen beeinträchtigen können, da sie familiären Stress und höhere medizinische Kosten verursachen.» Mit diesem Argument kann man begründen, daß alle Kranken mit infauster Prognose sogleich eine tödliche Spritze bekommen sollten, um «familiären Stress und höhere medizinische Kosten», wie sie bei schweren Erkrankungen sich zu ergeben pflegen, zu vermeiden – implizit ein Plaidoyer für Euthanasie.

Samstag, 31. August 2024

Blau-gelbe Werbesprüche III

Eine Karte, von der AfD verteilt (mit englischer Netzadresse): „DIE AFD IST DER HÜTER DES kleinen MANNES“.
Ein Faltblatt eines hiesigen AfD-Landtagskandidaten führt „Unser Programm für Sachsen in Stichpunkten“ an. Unter der Überschrift „Sachsen in Europa“: „4. Auf freien Handel setzen“.
Der freie Handel ist es, durch den seit etwa vierzig Jahren sich der Staat hat zwingen lassen, Sozialleistungen abzubauen, auf staatliche Regulierungen zugunsten regionaler Produktion und kleiner Gewerbetreibender zu verzichten, um auf dem Weltmarkt bestehen zu können, den „Standort Deutschland“ zu schützen, wie der gängige Euphemismus lautete (der manchmal noch heute genannt wird). Nichts also mit „HÜTER DES kleinen MANNES“.
Unter der Überschrift „Familie“: „4. 5000 EUR Baby-Begrüßungsgeld für Sachsen“.
Im „Wahlprogramm der AfD Sachsen für die Landtagswahl Sachsen 2024 / Damit Sachsen Heimat bleibt“ ist unter „1.5 Baby-Begrüßungsgeld für Sachsen“ zu lesen: „Wir bekennen uns klar zu mehr Kindern und werden daher ein sächsisches Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 5.000 Euro einführen, um so diejenigen zu unterstützen, die Mut zu Kindern und Verantwortung als Eltern beweisen. Dieses Begrüßungsgeld soll Eltern gewährt werden, welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gemeinsam mindestens zehn Jahre in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben, auf eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verweisen können oder berufstätig sind.“ Wenn also ein Paar heiratet und einer von beiden aus einem Nachbarland kommt, Sachsen-Anhalt etwa oder Thüringen (ich kenne ein Haus, durch das die Landesgrenze mitten hindurchgeht), so muß also das Paar ein Jahrzehnt warten, bis es mit dieser Beihilfe Kinder bekommen kann. Und „auf eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verweisen können oder berufstätig sind“: eine Frau, die zunächst einmal nur Hausfrau und Mutter sein möchte, hat da keine Chance.

Donnerstag, 15. August 2024

Rassistische Vorurteile, Antisemitismus und Antikatholizismus

Ein Zitat von Ralph Bunche, einem schwarzen US-Amerikaner, Diplomaten und Friedensnobelpreisträger von 1950:
„Rassistische Vorurteile, Antisemitismus und Antikatholizismus sind allesamt unamerikanisch und schaden der Einigkeit der Gesellschaft.“
„Unamerikanisch“, das ist natürlich keine Wertung, die für uns von Belang wäre. So aber dreierlei in einem Atemzug zu nennen – ich meine, er hat recht.

Mittwoch, 14. August 2024

Blau-gelbe Werbesprüche II

«Steuern runter / Arbeit muss sich lohnen», ist auf Wahlkampfplakaten der AfD zu lesen. Die Wirklichkeit: Arbeit, wenn es sinnvolle Arbeit ist, lohnt sich um ihrer selbst willen, nicht nur des Einkommens wegen. Aber auch, wenn es Arbeit ist, die in sich sinnlos ist, auch wenn es nur um Geld geht: man vergleiche das, was einem Arbeitnehmer, was einem Freiberufler oder Kleinunternehmer nach Steuern bleibt, mit der Höhe des Bürgergelds – auch finanziell lohnt sich Arbeit hierzulande.
Etwas anderes wäre es, wenn die AfD gefordert hätte: Krankenkassenbeiträge für Freiberufler und Kleinunternehmer runter – denn die sind bei kleinen Einkommen so drückend, daß viele von ihnen ganz auf eine Krankenversicherung verzichten müsse. Aber das fordert die AfD eben nicht. Etwas anderes wäre es auch, wenn die AfD gefordert hätte: Mehrwertsteuer runter – denn die trifft Menschen mit kleinen Einkommen ganz besonders. Aber das fordert die AfD nicht, und das hätte auch erst recht nichts mit «Arbeit muss sich lohnen» zu tun.

Samstag, 3. August 2024

Abschiebung ungeachtet des Grundgesetzes – eine Familie wird zerrissen

Ein Marokkaner hatte einen Asylantrag gestellt; der ist abgelehnt worden, anscheinend zu Recht. Doch der Mann ist mittlerweile mit einer deutschen Frau verheiratet, hat bisher mit ihr und den gemeinsamen Kindern zusammengelebt (www.medienservice.sachsen.de).
Dennoch hat die Ausländerbehörde entschieden, ihn abzuschieben. Da es aber offenbar keine relevanten Vorwürfe (etwa bewußt falsche Angaben, Straftaten) gegen den Mann gibt, hat das Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss die Abschiebung untersagt.
Die Ausländerbehörde hat ihn trotzdem abschieben lassen.
Daraufhin «verpflichtete das Verwaltungsgericht» die zuständigen Behörden «dazu, ihm binnen sieben Tagen die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.»
Doch das Oberverwaltungsgericht hat diesen Beschluß aufgehoben.
Die Begründung ist bemerkenswert: «Allein die Ehe mit einer deutschen Ehefrau stehe seiner Ausreiseverpflichtung hier nicht entgegen. Eine Vater-Kind-Beziehung habe er nicht glaubhaft gemacht.» Im Grundgesetz steht im Artikel 6 (1): «Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.» Daß ein Mann, der mit seiner Frau und seinen Kindern zusammenlebt, ein Vater-Kind-Beziehung fürs Gericht erst noch glaubhaft müsse, ist abwegig. Andererseits wird Vätern Besuchsrecht und gar Sorgerecht selbst dann zugebilligt, wenn sie gewalttätig sind oder sich sexuelle Übergriffe zuschulden kommen lassen. Abgesehen aber davon: anders als das Gericht es vorgibt, steht nicht nur die Familie mit Kindern unter dem Schutz des Grundgesetzes, sondern auch die Ehe selbst.
Ein andermal gab es Fälle, wo Ehen als Scheinehen abgestempelt wurden, weil die Ehegatten nicht zusammenlebten, ungeachtet dessen, daß ebendies ihnen von Ausländerbehörden verwehrt wurde. Nun aber reicht es auch nicht, daß das Paar mit seinen Kindern zusammenlebt.
Der Mann «sei daher auf die Durchführung eines Visa-Verfahrens von Marokko aus zu verweisen, wenn er einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik anstrebe.» Der Erfolg solch eines Visa-Verfahrens ist nicht sicher: «Die Visastelle prüft und entscheidet in Abstimmung mit der Ausländerbehörde [die ihn gerade abgeschoben hat] über Ihren Antrag.» Und es dauert lange: «Wartezeiten auf Termine für die verschiedenen Kategorien im Bereich nationaler Visa: ... Familienzusammenführung: über 1 Jahr».
Der deutschen Ehefrau wird also, wenn sie ihre Ehe leben will und wenn sie das Wohl der Kinder gewährleisten will, zu dem die Beziehung zum Vater gehört, nichts anderes übrig bleiben als mit ihren Kindern nach Marokko zu ziehen.
Gerade wurde in der monastischen Vesper gesungen: «Dominus custodit advenas» (Ps. 145 [146], 8). Das heißt nun nicht, daß Abschiebungen von vornherein verwerflich seien; gerechtfertigt sind sie insbesondere, wenn der Betroffene ernstlich straffällig wurde, ebenso wenn er seinen Aufenthalt durch falsche Angaben erschlichen hat. Doch ist es moralisch und dem Grundgesetz nach nicht annehmbar, wenn Christen in Länder abgeschoben werden, in denen Christen verfolgt werden, oder wenn Familien ohne eigene Schuld zerrissen werden. Von ersterem haben wir längst berichtet; und es wiederholt sich. Letzteres wiederholt sich hier also nun ebenfalls.

Samstag, 18. Mai 2024

Blau-gelbe Werbesprüche

«Morgen kommt von machen» lese ich auf einem Plakat der für die dümmlichsten Sprüche bekannten Partei. Etymologisch ist das Unsinn; und inhaltlich sagt es schlicht nichts.

«Öfter mal (an)stoßen? / Nachtleben in ........ verbessern» propagiert dieselbe Partei. Es ist der Finanzminister aus ebendieser Partei, der dafür gesorgt hat, daß nach der Corona-Zeit der Satz der Mehrwertsteuer für die Gastronomie von 7 Prozent wieder auf 19 angehoben wurde.

«Familien fördern» fordert die AfD auf einem Plakat. Ebendiese Partei zeigt sich in Programm und Gesetzesanträgen äußerst familienfeindlich: das Bürgergeld will sie kürzen, nach sechs Monaten will sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende nur gegen «Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden» gewähren – «grundsätzlich», nicht einmal alleinerziehende Mütter oder Väter sind ausgenommen; sie wendet sich gegen eine Erhöhung des Mindestlohns, gegen die Ausweitung von Tarifverträgen; sie lehnt nicht nur den „Mietendeckel“ ab, sondern will gar die Mietpreisbremse abschaffen.

• Wohnungsnot – ein lösbares Problem? •

Samstag, 27. April 2024

Einsatz gegen die Abtreibung

Von „Versorgungslücken“ bei „Schwangerschaftsabbrüchen“ ist heute oft die Rede. So zynisch auch die Ausdrucksweise ist – sie suggeriert, daß die Bevölkerung mit Abtreibungsmöglichkeiten „versorgt“ werden müsse –, dennoch geht der Bundesverband Lebensrecht in einer Pressemitteilung darauf ein: «Die Entwicklung der Abtreibungszahlen ist alarmierend. Mit 63 pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist die Abtreibungsrate so hoch wie nie zuvor. ... Da es für Abtreibung und die durchführenden Stellen keine Melde-, sondern lediglich eine Auskunftspflicht gibt, ist dies bei weitem keine vollständige Erfassung. Spätestens mit dieser Statistik kann niemand mehr behaupten, es gebe bei Abtreibung eine „Versorgungslücke“.»

Außerdem ist noch zu lesen: «Bedenklich ist auch der hohe Anteil an verheirateten, also zumindest formal in einer festen Beziehung befindlichen Frauen, die sich offenbar nicht in der Lage sehen, ein (weiteres) Kind großzuziehen – hier werden unter anderem Wohnungsnot, Zukunftsangst, Inflation und finanzielle Schwierigkeiten eine größere Rolle spielen.» So wird wieder einmal bestätigt: es reicht nicht aus, allein mit strafrechtlichem Verbot gegen Abtreibungen vorgehen zu wollen. Es bedarf auch einer Sozialpolitik, die es auch armen Familien ermöglicht, Kinder großzuziehen, es alleinstehenden Müttern von Kleinkindern ermöglicht, das ausreichend lange ohne zusätzliche Erwerbsarbeit zu tun. Es bedarf, um ihnen sicheres Wohnen zu ermöglichen, einer Regulierung des Wohnungsmarkts, einer Mietpreisregulierung, wie es das in den 50er und 60er Jahren (deshalb befindet die Mietexpertin der Linken, Caren Lay („Wohnopoly“), Konrad Adenauer sei „nach heutigen Maßstäben fast schon Sozialist“ gewesen) schon einmal gab, in Großstädten noch länger.

Einsatz gegen die Abtreibung: das fordert ganz besonders, in der Öffentlichkeit das Bewußtsein zu wecken, daß auch ein ungeborenes Kind ein wirklicher Mensch ist. Das erfordert darüber hinaus gute soziale Sicherung und auch strafrechtlichen Schutz, wobei sich die Strafandrohungen nicht nur gegen die Mütter wenden dürfen, sondern auch und mehr noch Angehörige treffen müssen, die zur Abtreibung drängen und Hilfe versagen.

Samstag, 20. April 2024

Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben

Beim Marsch für das Leben in München am vorigen Samstag kam es zu zahlreichen Übergriffen von Gegendemonstranten. Nicht nur wurde, um die Veranstaltung zu behindern, die öffentliche Stromversorgung beschädigt (was allerdings die Stadtwerke rechtzeitig beheben konnten), nicht nur wurde versucht, die Redner auf der Bühne zu blenden, es wurden auch Teilnehmer körperlich angegriffen, drei Fälle wurden bekannt, in denen sie ins Gesicht geschlagen wurden.
Und dies sind durchaus nicht die ersten gewalttätigen Übergriffe gegen einen Marsch für das Leben.
Die öffentliche Resonanz: minimal; kaum Empörung über diese Taten. Stattdessen in den Medien etliche Versuche, den Marsch für das Leben zu diskreditieren, besonders indem er in Verbindung mit Rechtsextremen gebracht wird – eine Verbindung, die es nicht gibt, aber deren Behauptung ausgiebige Haßrede nährt.
Und politische Maßnahmen: nichts, was den Marsch vor Übergriffen schützen, nichts, was die Lebensrechtsbewegung vor Haßrede schützen könnte. Stattdessen ein Gesetzentwurf, der es untersagen soll, «in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden», «eine [sic!] Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Unwahre Tatsachenbehauptungen – natürlich sind die verwerflich, aber von solchen ist nichts zu hören. Und auch ihnen «gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen» ist schlechter Stil; doch das sind Gummiformulierungen, die zum juristischen Mißbrauch einladen. Keine Gummiformulierung aber ist das dafür angedrohte «Bußgeld von bis zu 5.000 Euro».
Absurd aber ist das Verbot, sie mit «verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Einmal abgesehen davon, daß das Grundgesetz (Art. 5 (1)) zwar jedem erlaubt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, nicht aber, von unliebsamen Informationen verschont zu werden – Abtreibung ist an sich verstörend, somit auch jede Information darüber.
Einst gab es die Hinrichtungsart des Vierteilens, die aber angesichts ihrer Grausamkeit nur sehr selten angewandt wurde; wenn es überhaupt zum Vierteilen kam, dann meistens zur Abschreckung am Leichnam des schon zuvor hingerichteten Delinquenten. Heute sehr verbreitete Abtreibungsmethoden aber – Curettage, Absaugmethode – ähneln sehr dem Vierteilen.
Daß Politiker sich statt mit der Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben eher damit beschäftigen, Maßnahmen gegen friedliche Demonstranten für das Lebensrecht zu planen, könnte dazu beitragen, diese Gewalt zu verharmlosen, die Gewaltbereitschaft zu fördern.
Woher dieser sonderbare Rückhalt der Abtreibungsbefürworter in der Politik? Es ist wohl die heimliche Allianz zwischen Politischer Korrektheit und Wirtschaftsliberalismus – eine Frau, die abgetrieben hat, kann sehr viel schneller wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen als eine, die ein Kind geboren hat.

Samstag, 23. März 2024

„Haßrede“

„Hatespeech“ ist ein häufiger Vorwurf geworden; und meistens richtet er sich gegen Rechtsradikale, und sehr oft zu recht. Wir selber haben schon Menschenverachtendes aus dieser Ecke angeprangert (als Christen können wir dem Islam keinen Beifall spenden, aber die persönliche Frömmigkeit ehrlicher und friedlicher Muslimîn müssen wir achten), Verleumdungen gegen Immigranten aufgedeckt.
Aber Haßrede gibt es nicht nur von Rechts; wenn es gegen Abtreibungsgegner geht, gibt es sie auch aus der scheinbaren Mitte der Gesellschaft, gar vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, konkret jetzt: dem ZDF. Es verunglimpft, spricht von einem «gefährliche[n] Netz der Abtreibungsgegner», das es sogleich mit «Rechte[n] und rechtsextreme[n] Gruppierungen» in Verbindung bringt, verleumdet die Verbände, die sich gegen Abtreibung einsetzen.
Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA e.V.) hat die Verleumdungen in einer Erklärung und zwei Videos aufgeklärt – ergebnislos: noch lange danach, noch in dieser Woche ist diese „Reportage“ nicht nur in der ZDF-Mediathek zugänglich, sondern wird auch in der allgemeinen Presse kritiklos weitergegeben.
Haßrede gegen Abtreibungsgegner wird in der breiten Öffentlichkeit weder so genannt, noch empört man sich darüber.

Dienstag, 6. Dezember 2022

Abtreibung und Kernkraftwerke – zwei sehr unterschiedliche Sachen, doch ganz ähnliche Argumente

Es war der katholische Philosoph Robert Spaemann, der sich gleichermaßen entschieden gegen Abtreibung und gegen Kernkraftwerke wandte. Doch diesen beiden so unterschiedlichen Sachen gemeinsam ist nicht nur die moralische Bewertung, sondern auch die Logik der Argumentation ihrer Befürworter.
Und hier wie dort geht es um das Leben von Kindern.

Samstag, 3. Dezember 2022

„Überbevölkerung“

ist eine Drohung, mit der man gerne der Kirche Schuld zuschob, weil sie der mit dem Verbot von Empfängnisverhütungsmitteln Vorschub leiste.
Nun sind es acht Milliarden Menschen; doch das Blatt beginnt sich zu wenden: nun erhält der «hartnäckige Mythos einer Überbevölkerung» Widerspruch von durchaus nichtkirchlicher Seite.
Und zu ungefähr gleicher Zeit ist an anderer Stelle zu erfahren, was wirklich die Ernährung der Weltbevölkerung beeinträchtigt.
Dies beides verdient, nebeneinandergesehen zu werden.

Samstag, 1. Oktober 2022

Auf die Fürsprache der heiligen Elisabeth von Thüringen vor Abschiebung bewahrt

Einem katholischen Vietnamese, der damals schon seit dreißig Jahren in Deutschland lebte, und seiner Familie – seiner Frau und seiner neugeborenen Tochter – war vor fünf Jahren wegen eines ausländerrechtlichen Formfehlers, an dem er keine Schuld trug (er war da krank), die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden. Die Familie sollte abgeschoben werden; doch als das Abschiebungskommando sie abholen wollte, waren sie alle gerade bei einem Ausflug ihrer Pfarrgemeinde auf der Wartburg. Der Mann ist überzeugt davon, daß die Fürsprache der heiligen Elisabeth sie so vor der Abschiebung bewahrt hat (Christliche Gemeinde gibt Halt. Der Sonntag / Wochenzeitung für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, Nr. 39 vom 25. September 2022, S. 6).
Der Pfarrer der hiesigen vietnamesischen Kirchgemeinde setzt sich für sie ein, aber immer noch droht der Familie die Abschiebung, Im kommunistischen Vietnam herrscht zwar keine so extreme Christenverfolgung wie etwa in Nordkorea; aber auf den „Weltverfolgungsindex“ nimmt dieses Land doch den 19. Rang ein, Schulkinder werden kommunistischer Indoktrination ausgesetzt.
Noch bis zum 17. Oktober kann eine Petition gegen seine Abschiebung unterschrieben werden.

Mittwoch, 21. September 2022

Marsch für das Leben

I. Der Marsch
Es ist mühsam, hin zu gelangen: überall Absperrungen, um die Teilnehmer des Marsches vor den Gegendemonstranten zu schützen, die mit viel Lärm und Getöse den Platz umgeben. Aber als ich es dorthin geschafft habe, umgibt mich eine (trotz des Lärms von außen) ruhige, friedliche und entspannte Atmosphäre.
Einmal durchkreuzen zwei oder drei Gegendemonstranten lärmend den Versammlungsplatz, begleitet von Polizisten; etwas später das gleiche ohne Polizisten. Doch die Teilnehmer des Marsches lassen sich dadurch nicht stören; die friedliche Atmosphäre ist davon nicht zu beeinträchtigen. Später wird der Marsch selbst gelegentlich unterbrochen, doch auch davon lassen sich die Teilnehmer nicht aus der Ruhe bringen. Wo ihnen Lärm entgegenschlägt, antworten sie, indem sie ein Kirchenlied singen.
Es ist ein Marsch für das Leben, für das Leben von ungeborenen, für das Leben von kranken und hinfälligen Menschen, aber auch ein Marsch, den eine Atmosphäre von Leben und Freundlichkeit umgibt.
II. Die Berichterstattung
Am Abend zeigt mir ein Freund, was ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender, der RBB, über den Marsch berichtet. Ausführlich kommt die Seite der Gegendemonstranten zu Wort. Unter den Teilnehmern des Marsches aber bekommt eine Frau das Wort, die zwar für die Veranstaltung keine Rolle gespielt hat, die die wenigsten Teilnehmer des Marsches bemerkt haben, die sich aber einen schlechten Ruf erarbeitet hat, wie er von der Tendenz des Senders gewünscht wurde, eine Frau, die sich gar einer Organisation angeschlossen hatte, die gegen einen starken Sozialstaat steht, einen Sozialstaat, wie der Lebensschutz ihn erfordert.
«Wenn auf einer Demonstration unter viertausend Menschen einige sind, mit deren politischer Meinung ich nicht übereinstimme, oder gar einige, die ich von Herzen unsympathisch finde, kann ich beschließen, wegen dieser Leute wegzubleiben. Das wäre allerdings etwas überempfindlich. Ich werde nie viertausend Menschen finden, unter denen kein einziger ist, den ich nicht zum Nachbarn haben möchte», schreibt Claudia Sperlich. Als ich vor vier, vor fünf Jahren an Märschen gegen CETA teilgenommen habe, marschierten neben mir Menschen mit Plakaten der MLPD, einer Partei, die den Massenmörder Lenin im Namen trägt und unter deren Anhängern von Stalin geschwärmt wird – ich konnte mir damals nicht aussuchen, wer sonst dabei ist, und das Anliegen war und ist wichtig. Auch hier konnte ich es mir nicht aussuchen, hier aber habe ich diese Dame & Co. nicht einmal bemerkt.
III. Am nächsten Morgen
Zur Sonntagsmesse in Berlin: ich gehe nach St. Afra. Die Kirche ist gerammelt voll; und die meisten Teilnehmer des Gottesdienstes sind weniger als halb so alt wie ich. Es wird eine Choralmesse gesungen, die dem Sonntag entspricht (nicht eine der leichtgängigen Schlichtmessen), dazu das Credo in einem weniger üblichen Ton. Und so gut wie alle singen mit sicherer Stimme mit.

Samstag, 16. Juli 2022

„Tankrabatt“ – „Klimageld“ – Übergewinnsteuer

Stets auf dem Weg zu schlechten Lösungen zeigen sich in der Finanzpolitik gewisse Politiker einer bestimmten Partei.

Montag, 27. Juni 2022

Roe v. Wade: Nachruf auf eine juristische Groteske

Am 22. Januar 1973 war vom US-amerikanischen Supreme Court in Sachen Roe v[ersus] Wade den US-Staaten verboten worden, Abtreibung zu verbieten für die Zeit, da das Kind noch nicht „lebensfähig“ („viable“; IX / B.) ist, was jedenfalls für die Zeit bis zur 24. Woche gelte. Nun aber, am 24. Juni, wurde dieser Spruch durch die Entscheidung Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization revidiert.
Wer das menschliche Leben hochschätzt, ist erfreut, wer nicht aufs Töten verzichten will, empört. Freilich hat dieses Urteil nur soviel Wirkung, wie einzelne US-Staaten sie ihm verleihen. Und natürlich genügt es nicht, Abtreibung strafrechtlich zu sanktionieren oder ihr zumindest alle staatliche Unterstützung zu entziehen; wichtig ist es besonders, Wertschätzung von Kindern in der Öffentlichkeit zu fördern, Eltern und alleinerziehende Mütter zu unterstützen, besonders durch eine gute Sozialgesetzgebung – in der die USA europäischen Ländern weit nachstehen.

Doch nicht nur die einfache Redlichkeit, die Achtung vor den Schwächsten der Gesellschaft, den ungeborenen Kindern, hatte es geboten, jenes Urteil gerade noch, bevor es fünfzig Jahre gegolten hätte, aufzuheben; dieses Urteil war darüber hinaus monströs.
Mit großer gelehrter Liebe zum Detail stellt es die Geschichte der rechtlichen und moralischen Bewertung der Abtreibung vom persischen Reich (VI / 1.) über den Aquinaten (3.) bis zur angelsächsischen Gegenwart (4.-8.) dar. Allerdings ist schon die Auffassung des Gerichtes von der Bewertung der Abtreibung durch die römisch-griechische Antike irreführend: in ihr ging es nicht um die Erlaubnis, ungeborene Kinder im besonderen abzutreiben, sondern allgemein um das Recht der Eltern, des Vaters nämlich, über das Leben der Kinder zu verfügen.

Unter VI / 3. steht: «.. in terms of when a “person” came into being, that is, infused with a “soul” or “animated” – in Bezug darauf, wann eine „Person“ ins Dasein komme, das heißt, ihr eine „Seele“ eingegossen werde oder sie „belebt“ werde.» „Person“ ist demnach ein menschliches Wesen, wenn ihm, theologisch oder philosophisch formuliert, eine Seele eingegeben ist, wenn es, phänomenologisch formuliert, belebt ist. Ohne Zweifel aber ist auch ein Embryo belebt, demnach Person, auch schon vor der Zeit, um die es hier im weiteren geht, vor dem 6. Monat. Doch wo es um die Rechte geht, die nach dem XIV. Zusatz zur US-Verfassung der Person zustehen, heißt es plötzlich unter IX / A.: «.. that the word “person”, as used in the Fourteenth Amendment, does not include the unborn – daß das Wort „Person“, wie es im Vierzehnten Zusatz gebraucht wird, das Ungeborene nicht einschließt.»

Unter IX / B. heißt es: «We need not resolve the difficult question of when life begins – wir brauchen nicht die schwierige Frage zu lösen, wann Leben beginnt.» Weil die Fachleute sich nicht einig sind, ist das Rechtswesen nicht berufen, «to speculate as to the answer – über die Antwort zu spekulieren.» Rechtens wäre es da, vom Grundsatz «in dubio pro reo» auszugehen, das hieße hier: für das Kind, dessen Leben zur Disposition gestellt wird. Doch der Supreme Court entscheidet sich für etwas ganz anderes, für die „viability – Lebensfähigkeit“ als Voraussetzung für das Lebensrecht (X).
Lebensfähigkeit als Voraussetzung für das Lebensrecht, das klingt plausibel. Doch mit „Lebensfähigkeit“ ist hier nicht die Lebensfähigkeit an sich gemeint, die offenkundig jeder Embryo hat, der nicht abstirbt, sondern Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes, die freilich über das Mensch- oder Personsein des Kindes nichts aussagt.

Soviel Inkonsequenz war erforderlich, um Abtreibungsverbote verbieten zu können.

Freitag, 20. Mai 2022

Rassismus und Sklaverei

Bemerkenswert ist, daß manchmal aus demselben Mund die Umschreibung „N-Wort“ zu hören ist, weil dieses Wort selbst rassistisch sei, und zugleich ein Ausdruck, der es wirklich ist.
Unseren Text zum Thema „Rassismus und Ultra-Rassismus“ haben wir nun erweitert. Um so deutlicher zeigt sich, wie sehr die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Aufklärung (nein, nicht allen Aufklärern) um Rassismus und Sklaverei zu ihrer Zeit der zwischen Kirche und politischer Korrektheit um die Abtreibung heute gleicht.