Mittwoch, 14. Mai 2025
„Disruption“
Montag, 3. Februar 2025
Bolschewismus und Neoliberalismus – äußerliche Gegensätze, ähnliche Heilslehre
Samstag, 16. November 2024
Wenn Antisemitisches nicht antisemitisch klingen soll
Mittwoch, 30. Oktober 2024
Üble Nachrede gegen die Kirche und den seligen Carlo Acutis
Montag, 9. September 2024
Abtreibungspropaganda unter einem Kreuz
Samstag, 31. August 2024
Blau-gelbe Werbesprüche III
Donnerstag, 15. August 2024
Rassistische Vorurteile, Antisemitismus und Antikatholizismus
Mittwoch, 14. August 2024
Blau-gelbe Werbesprüche II
Etwas anderes wäre es, wenn die AfD gefordert hätte: Krankenkassenbeiträge für Freiberufler und Kleinunternehmer runter – denn die sind bei kleinen Einkommen so drückend, daß viele von ihnen ganz auf eine Krankenversicherung verzichten müsse. Aber das fordert die AfD eben nicht. Etwas anderes wäre es auch, wenn die AfD gefordert hätte: Mehrwertsteuer runter – denn die trifft Menschen mit kleinen Einkommen ganz besonders. Aber das fordert die AfD nicht, und das hätte auch erst recht nichts mit «Arbeit muss sich lohnen» zu tun.
Samstag, 3. August 2024
Abschiebung ungeachtet des Grundgesetzes – eine Familie wird zerrissen
Samstag, 18. Mai 2024
Blau-gelbe Werbesprüche
«Morgen kommt von machen» lese ich auf einem Plakat der für die dümmlichsten Sprüche bekannten Partei. Etymologisch ist das Unsinn; und inhaltlich sagt es schlicht nichts.
«Öfter mal (an)stoßen? / Nachtleben in ........ verbessern» propagiert dieselbe Partei. Es ist der Finanzminister aus ebendieser Partei, der dafür gesorgt hat, daß nach der Corona-Zeit der Satz der Mehrwertsteuer für die Gastronomie von 7 Prozent wieder auf 19 angehoben wurde.
«Familien fördern» fordert die AfD auf einem Plakat. Ebendiese Partei zeigt sich in Programm und Gesetzesanträgen äußerst familienfeindlich: das Bürgergeld will sie kürzen, nach sechs Monaten will sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende nur gegen «Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden» gewähren – «grundsätzlich», nicht einmal alleinerziehende Mütter oder Väter sind ausgenommen; sie wendet sich gegen eine Erhöhung des Mindestlohns, gegen die Ausweitung von Tarifverträgen; sie lehnt nicht nur den „Mietendeckel“ ab, sondern will gar die Mietpreisbremse abschaffen.
Samstag, 27. April 2024
Einsatz gegen die Abtreibung
Von „Versorgungslücken“ bei „Schwangerschaftsabbrüchen“ ist heute oft die Rede. So zynisch auch die Ausdrucksweise ist – sie suggeriert, daß die Bevölkerung mit Abtreibungsmöglichkeiten „versorgt“ werden müsse –, dennoch geht der Bundesverband Lebensrecht in einer Pressemitteilung darauf ein: «Die Entwicklung der Abtreibungszahlen ist alarmierend. Mit 63 pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist die Abtreibungsrate so hoch wie nie zuvor. ... Da es für Abtreibung und die durchführenden Stellen keine Melde-, sondern lediglich eine Auskunftspflicht gibt, ist dies bei weitem keine vollständige Erfassung. Spätestens mit dieser Statistik kann niemand mehr behaupten, es gebe bei Abtreibung eine „Versorgungslücke“.»
Außerdem ist noch zu lesen: «Bedenklich ist auch der hohe Anteil an verheirateten, also zumindest formal in einer festen Beziehung befindlichen Frauen, die sich offenbar nicht in der Lage sehen, ein (weiteres) Kind großzuziehen – hier werden unter anderem Wohnungsnot, Zukunftsangst, Inflation und finanzielle Schwierigkeiten eine größere Rolle spielen.» So wird wieder einmal bestätigt: es reicht nicht aus, allein mit strafrechtlichem Verbot gegen Abtreibungen vorgehen zu wollen. Es bedarf auch einer Sozialpolitik, die es auch armen Familien ermöglicht, Kinder großzuziehen, es alleinstehenden Müttern von Kleinkindern ermöglicht, das ausreichend lange ohne zusätzliche Erwerbsarbeit zu tun. Es bedarf, um ihnen sicheres Wohnen zu ermöglichen, einer Regulierung des Wohnungsmarkts, einer Mietpreisregulierung, wie es das in den 50er und 60er Jahren (deshalb befindet die Mietexpertin der Linken, Caren Lay („Wohnopoly“), Konrad Adenauer sei „nach heutigen Maßstäben fast schon Sozialist“ gewesen) schon einmal gab, in Großstädten noch länger.
Einsatz gegen die Abtreibung: das fordert ganz besonders, in der Öffentlichkeit das Bewußtsein zu wecken, daß auch ein ungeborenes Kind ein wirklicher Mensch ist. Das erfordert darüber hinaus gute soziale Sicherung und auch strafrechtlichen Schutz, wobei sich die Strafandrohungen nicht nur gegen die Mütter wenden dürfen, sondern auch und mehr noch Angehörige treffen müssen, die zur Abtreibung drängen und Hilfe versagen.
Samstag, 20. April 2024
Gewalt gegen Teilnehmer am Marsch für das Leben
Und dies sind durchaus nicht die ersten gewalttätigen Übergriffe gegen einen Marsch für das Leben.
Die öffentliche Resonanz: minimal; kaum Empörung über diese Taten. Stattdessen in den Medien etliche Versuche, den Marsch für das Leben zu diskreditieren, besonders indem er in Verbindung mit Rechtsextremen gebracht wird – eine Verbindung, die es nicht gibt, aber deren Behauptung ausgiebige Haßrede nährt.
Und politische Maßnahmen: nichts, was den Marsch vor Übergriffen schützen, nichts, was die Lebensrechtsbewegung vor Haßrede schützen könnte. Stattdessen ein Gesetzentwurf, der es untersagen soll, «in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden», «eine [sic!] Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Unwahre Tatsachenbehauptungen – natürlich sind die verwerflich, aber von solchen ist nichts zu hören. Und auch ihnen «gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen» ist schlechter Stil; doch das sind Gummiformulierungen, die zum juristischen Mißbrauch einladen. Keine Gummiformulierung aber ist das dafür angedrohte «Bußgeld von bis zu 5.000 Euro».
Absurd aber ist das Verbot, sie mit «verstörenden Inhalten zu konfrontieren». Einmal abgesehen davon, daß das Grundgesetz (Art. 5 (1)) zwar jedem erlaubt, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, nicht aber, von unliebsamen Informationen verschont zu werden – Abtreibung ist an sich verstörend, somit auch jede Information darüber.
Woher dieser sonderbare Rückhalt der Abtreibungsbefürworter in der Politik? Es ist wohl die heimliche Allianz zwischen Politischer Korrektheit und Wirtschaftsliberalismus – eine Frau, die abgetrieben hat, kann sehr viel schneller wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen als eine, die ein Kind geboren hat.
Samstag, 23. März 2024
„Haßrede“
Aber Haßrede gibt es nicht nur von Rechts; wenn es gegen Abtreibungsgegner geht, gibt es sie auch aus der scheinbaren Mitte der Gesellschaft, gar vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, konkret jetzt: dem ZDF. Es verunglimpft, spricht von einem «gefährliche[n] Netz der Abtreibungsgegner», das es sogleich mit «Rechte[n] und rechtsextreme[n] Gruppierungen» in Verbindung bringt, verleumdet die Verbände, die sich gegen Abtreibung einsetzen.
Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA e.V.) hat die Verleumdungen in einer Erklärung und zwei Videos aufgeklärt – ergebnislos: noch lange danach, noch in dieser Woche ist diese „Reportage“ nicht nur in der ZDF-Mediathek zugänglich, sondern wird auch in der allgemeinen Presse kritiklos weitergegeben.
Haßrede gegen Abtreibungsgegner wird in der breiten Öffentlichkeit weder so genannt, noch empört man sich darüber.
Dienstag, 6. Dezember 2022
Abtreibung und Kernkraftwerke – zwei sehr unterschiedliche Sachen, doch ganz ähnliche Argumente
Samstag, 3. Dezember 2022
„Überbevölkerung“
Nun sind es acht Milliarden Menschen; doch das Blatt beginnt sich zu wenden: nun erhält der «hartnäckige Mythos einer Überbevölkerung» Widerspruch von durchaus nichtkirchlicher Seite.
Und zu ungefähr gleicher Zeit ist an anderer Stelle zu erfahren, was wirklich die Ernährung der Weltbevölkerung beeinträchtigt.
Dies beides verdient, nebeneinandergesehen zu werden.
Samstag, 1. Oktober 2022
Auf die Fürsprache der heiligen Elisabeth von Thüringen vor Abschiebung bewahrt
Der Pfarrer der hiesigen vietnamesischen Kirchgemeinde setzt sich für sie ein, aber immer noch droht der Familie die Abschiebung, Im kommunistischen Vietnam herrscht zwar keine so extreme Christenverfolgung wie etwa in Nordkorea; aber auf den „Weltverfolgungsindex“ nimmt dieses Land doch den 19. Rang ein, Schulkinder werden kommunistischer Indoktrination ausgesetzt.
Noch bis zum 17. Oktober kann eine Petition gegen seine Abschiebung unterschrieben werden.
Mittwoch, 21. September 2022
Marsch für das Leben
Es ist mühsam, hin zu gelangen: überall Absperrungen, um die Teilnehmer des Marsches vor den Gegendemonstranten zu schützen, die mit viel Lärm und Getöse den Platz umgeben. Aber als ich es dorthin geschafft habe, umgibt mich eine (trotz des Lärms von außen) ruhige, friedliche und entspannte Atmosphäre.
Einmal durchkreuzen zwei oder drei Gegendemonstranten lärmend den Versammlungsplatz, begleitet von Polizisten; etwas später das gleiche ohne Polizisten. Doch die Teilnehmer des Marsches lassen sich dadurch nicht stören; die friedliche Atmosphäre ist davon nicht zu beeinträchtigen. Später wird der Marsch selbst gelegentlich unterbrochen, doch auch davon lassen sich die Teilnehmer nicht aus der Ruhe bringen. Wo ihnen Lärm entgegenschlägt, antworten sie, indem sie ein Kirchenlied singen.
Es ist ein Marsch für das Leben, für das Leben von ungeborenen, für das Leben von kranken und hinfälligen Menschen, aber auch ein Marsch, den eine Atmosphäre von Leben und Freundlichkeit umgibt.
II. Die Berichterstattung
Am Abend zeigt mir ein Freund, was ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender, der RBB, über den Marsch berichtet. Ausführlich kommt die Seite der Gegendemonstranten zu Wort. Unter den Teilnehmern des Marsches aber bekommt eine Frau das Wort, die zwar für die Veranstaltung keine Rolle gespielt hat, die die wenigsten Teilnehmer des Marsches bemerkt haben, die sich aber einen schlechten Ruf erarbeitet hat, wie er von der Tendenz des Senders gewünscht wurde, eine Frau, die sich gar einer Organisation angeschlossen hatte, die gegen einen starken Sozialstaat steht, einen Sozialstaat, wie der Lebensschutz ihn erfordert.
«Wenn auf einer Demonstration unter viertausend Menschen einige sind, mit deren politischer Meinung ich nicht übereinstimme, oder gar einige, die ich von Herzen unsympathisch finde, kann ich beschließen, wegen dieser Leute wegzubleiben. Das wäre allerdings etwas überempfindlich. Ich werde nie viertausend Menschen finden, unter denen kein einziger ist, den ich nicht zum Nachbarn haben möchte», schreibt Claudia Sperlich. Als ich vor vier, vor fünf Jahren an Märschen gegen CETA teilgenommen habe, marschierten neben mir Menschen mit Plakaten der MLPD, einer Partei, die den Massenmörder Lenin im Namen trägt und unter deren Anhängern von Stalin geschwärmt wird – ich konnte mir damals nicht aussuchen, wer sonst dabei ist, und das Anliegen war und ist wichtig. Auch hier konnte ich es mir nicht aussuchen, hier aber habe ich diese Dame & Co. nicht einmal bemerkt.
III. Am nächsten Morgen
Zur Sonntagsmesse in Berlin: ich gehe nach St. Afra. Die Kirche ist gerammelt voll; und die meisten Teilnehmer des Gottesdienstes sind weniger als halb so alt wie ich. Es wird eine Choralmesse gesungen, die dem Sonntag entspricht (nicht eine der leichtgängigen Schlichtmessen), dazu das Credo in einem weniger üblichen Ton. Und so gut wie alle singen mit sicherer Stimme mit.
Samstag, 16. Juli 2022
„Tankrabatt“ – „Klimageld“ – Übergewinnsteuer
Montag, 27. Juni 2022
Roe v. Wade: Nachruf auf eine juristische Groteske
Wer das menschliche Leben hochschätzt, ist erfreut, wer nicht aufs Töten verzichten will, empört. Freilich hat dieses Urteil nur soviel Wirkung, wie einzelne US-Staaten sie ihm verleihen. Und natürlich genügt es nicht, Abtreibung strafrechtlich zu sanktionieren oder ihr zumindest alle staatliche Unterstützung zu entziehen; wichtig ist es besonders, Wertschätzung von Kindern in der Öffentlichkeit zu fördern, Eltern und alleinerziehende Mütter zu unterstützen, besonders durch eine gute Sozialgesetzgebung – in der die USA europäischen Ländern weit nachstehen.
Doch nicht nur die einfache Redlichkeit, die Achtung vor den Schwächsten der Gesellschaft, den ungeborenen Kindern, hatte es geboten, jenes Urteil gerade noch, bevor es fünfzig Jahre gegolten hätte, aufzuheben; dieses Urteil war darüber hinaus monströs.
Mit großer gelehrter Liebe zum Detail stellt es die Geschichte der rechtlichen und moralischen Bewertung der Abtreibung vom persischen Reich (VI / 1.) über den Aquinaten (3.) bis zur angelsächsischen Gegenwart (4.-8.) dar. Allerdings ist schon die Auffassung des Gerichtes von der Bewertung der Abtreibung durch die römisch-griechische Antike irreführend: in ihr ging es nicht um die Erlaubnis, ungeborene Kinder im besonderen abzutreiben, sondern allgemein um das Recht der Eltern, des Vaters nämlich, über das Leben der Kinder zu verfügen.
Unter VI / 3. steht: «.. in terms of when a “person” came into being, that is, infused with a “soul” or “animated” – in Bezug darauf, wann eine „Person“ ins Dasein komme, das heißt, ihr eine „Seele“ eingegossen werde oder sie „belebt“ werde.» „Person“ ist demnach ein menschliches Wesen, wenn ihm, theologisch oder philosophisch formuliert, eine Seele eingegeben ist, wenn es, phänomenologisch formuliert, belebt ist. Ohne Zweifel aber ist auch ein Embryo belebt, demnach Person, auch schon vor der Zeit, um die es hier im weiteren geht, vor dem 6. Monat. Doch wo es um die Rechte geht, die nach dem XIV. Zusatz zur US-Verfassung der Person zustehen, heißt es plötzlich unter IX / A.: «.. that the word “person”, as used in the Fourteenth Amendment, does not include the unborn – daß das Wort „Person“, wie es im Vierzehnten Zusatz gebraucht wird, das Ungeborene nicht einschließt.»
Unter IX / B. heißt es: «We need not resolve the difficult question of when life begins – wir brauchen nicht die schwierige Frage zu lösen, wann Leben beginnt.» Weil die Fachleute sich nicht einig sind, ist das Rechtswesen nicht berufen, «to speculate as to the answer – über die Antwort zu spekulieren.» Rechtens wäre es da, vom Grundsatz «in dubio pro reo» auszugehen, das hieße hier: für das Kind, dessen Leben zur Disposition gestellt wird. Doch der Supreme Court entscheidet sich für etwas ganz anderes, für die „viability – Lebensfähigkeit“ als Voraussetzung für das Lebensrecht (X).
Lebensfähigkeit als Voraussetzung für das Lebensrecht, das klingt plausibel. Doch mit „Lebensfähigkeit“ ist hier nicht die Lebensfähigkeit an sich gemeint, die offenkundig jeder Embryo hat, der nicht abstirbt, sondern Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes, die freilich über das Mensch- oder Personsein des Kindes nichts aussagt.
Soviel Inkonsequenz war erforderlich, um Abtreibungsverbote verbieten zu können.
Freitag, 20. Mai 2022
Rassismus und Sklaverei
Unseren Text zum Thema „Rassismus und Ultra-Rassismus“ haben wir nun erweitert. Um so deutlicher zeigt sich, wie sehr die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Aufklärung (nein, nicht allen Aufklärern) um Rassismus und Sklaverei zu ihrer Zeit der zwischen Kirche und politischer Korrektheit um die Abtreibung heute gleicht.