Samstag, 27. April 2024

Einsatz gegen die Abtreibung

Von „Versorgungslücken“ bei „Schwangerschaftsabbrüchen“ ist heute oft die Rede. So zynisch auch die Ausdrucksweise ist – sie suggeriert, daß die Bevölkerung mit Abtreibungsmöglichkeiten „versorgt“ werden müsse –, dennoch geht der Bundesverband Lebensrecht in einer Pressemitteilung darauf ein: «Die Entwicklung der Abtreibungszahlen ist alarmierend. Mit 63 pro 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist die Abtreibungsrate so hoch wie nie zuvor. ... Da es für Abtreibung und die durchführenden Stellen keine Melde-, sondern lediglich eine Auskunftspflicht gibt, ist dies bei weitem keine vollständige Erfassung. Spätestens mit dieser Statistik kann niemand mehr behaupten, es gebe bei Abtreibung eine „Versorgungslücke“.»

Außerdem ist noch zu lesen: «Bedenklich ist auch der hohe Anteil an verheirateten, also zumindest formal in einer festen Beziehung befindlichen Frauen, die sich offenbar nicht in der Lage sehen, ein (weiteres) Kind großzuziehen – hier werden unter anderem Wohnungsnot, Zukunftsangst, Inflation und finanzielle Schwierigkeiten eine größere Rolle spielen.» So wird wieder einmal bestätigt: es reicht nicht aus, allein mit strafrechtlichem Verbot gegen Abtreibungen vorgehen zu wollen. Es bedarf auch einer Sozialpolitik, die es auch armen Familien ermöglicht, Kinder großzuziehen, es alleinstehenden Müttern von Kleinkindern ermöglicht, das ausreichend lange ohne zusätzliche Erwerbsarbeit zu tun. Es bedarf, um ihnen sicheres Wohnen zu ermöglichen, einer Regulierung des Wohnungsmarkts, einer Mietpreisregulierung, wie es das in den 50er und 60er Jahren (deshalb befindet die Mietexpertin der Linken, Caren Lay („Wohnopoly“), Konrad Adenauer sei „nach heutigen Maßstäben fast schon Sozialist“ gewesen) schon einmal gab, in Großstädten noch länger.

Einsatz gegen die Abtreibung: das fordert ganz besonders, in der Öffentlichkeit das Bewußtsein zu wecken, daß auch ein ungeborenes Kind ein wirklicher Mensch ist. Das erfordert darüber hinaus gute soziale Sicherung und auch strafrechtlichen Schutz, wobei sich die Strafandrohungen nicht nur gegen die Mütter wenden dürfen, sondern auch und mehr noch Angehörige treffen müssen, die zur Abtreibung drängen und Hilfe versagen.

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