Montag, 27. Juni 2022

Roe v. Wade: Nachruf auf eine juristische Groteske

Am 22. Januar 1973 war vom US-amerikanischen Supreme Court in Sachen Roe v[ersus] Wade den US-Staaten verboten worden, Abtreibung zu verbieten für die Zeit, da das Kind noch nicht „lebensfähig“ („viable“; IX / B.) ist, was jedenfalls für die Zeit bis zur 24. Woche gelte. Nun aber, am 24. Juni, wurde dieser Spruch durch die Entscheidung Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization revidiert.
Wer das menschliche Leben hochschätzt, ist erfreut, wer nicht aufs Töten verzichten will, empört. Freilich hat dieses Urteil nur soviel Wirkung, wie einzelne US-Staaten sie ihm verleihen. Und natürlich genügt es nicht, Abtreibung strafrechtlich zu sanktionieren oder ihr zumindest alle staatliche Unterstützung zu entziehen; wichtig ist es besonders, Wertschätzung von Kindern in der Öffentlichkeit zu fördern, Eltern und alleinerziehende Mütter zu unterstützen, besonders durch eine gute Sozialgesetzgebung – in der die USA europäischen Ländern weit nachstehen.

Doch nicht nur die einfache Redlichkeit, die Achtung vor den Schwächsten der Gesellschaft, den ungeborenen Kindern, hatte es geboten, jenes Urteil gerade noch, bevor es fünfzig Jahre gegolten hätte, aufzuheben; dieses Urteil war darüber hinaus monströs.
Mit großer gelehrter Liebe zum Detail stellt es die Geschichte der rechtlichen und moralischen Bewertung der Abtreibung vom persischen Reich (VI / 1.) über den Aquinaten (3.) bis zur angelsächsischen Gegenwart (4.-8.) dar. Allerdings ist schon die Auffassung des Gerichtes von der Bewertung der Abtreibung durch die römisch-griechische Antike irreführend: in ihr ging es nicht um die Erlaubnis, ungeborene Kinder im besonderen abzutreiben, sondern allgemein um das Recht der Eltern, des Vaters nämlich, über das Leben der Kinder zu verfügen.

Unter VI / 3. steht: «.. in terms of when a “person” came into being, that is, infused with a “soul” or “animated” – in Bezug darauf, wann eine „Person“ ins Dasein komme, das heißt, ihr eine „Seele“ eingegossen werde oder sie „belebt“ werde.» „Person“ ist demnach ein menschliches Wesen, wenn ihm, theologisch oder philosophisch formuliert, eine Seele eingegeben ist, wenn es, phänomenologisch formuliert, belebt ist. Ohne Zweifel aber ist auch ein Embryo belebt, demnach Person, auch schon vor der Zeit, um die es hier im weiteren geht, vor dem 6. Monat. Doch wo es um die Rechte geht, die nach dem XIV. Zusatz zur US-Verfassung der Person zustehen, heißt es plötzlich unter IX / A.: «.. that the word “person”, as used in the Fourteenth Amendment, does not include the unborn – daß das Wort „Person“, wie es im Vierzehnten Zusatz gebraucht wird, das Ungeborene nicht einschließt.»

Unter IX / B. heißt es: «We need not resolve the difficult question of when life begins – wir brauchen nicht die schwierige Frage zu lösen, wann Leben beginnt.» Weil die Fachleute sich nicht einig sind, ist das Rechtswesen nicht berufen, «to speculate as to the answer – über die Antwort zu spekulieren.» Rechtens wäre es da, vom Grundsatz «in dubio pro reo» auszugehen, das hieße hier: für das Kind, dessen Leben zur Disposition gestellt wird. Doch der Supreme Court entscheidet sich für etwas ganz anderes, für die „viability – Lebensfähigkeit“ als Voraussetzung für das Lebensrecht (X).
Lebensfähigkeit als Voraussetzung für das Lebensrecht, das klingt plausibel. Doch mit „Lebensfähigkeit“ ist hier nicht die Lebensfähigkeit an sich gemeint, die offenkundig jeder Embryo hat, der nicht abstirbt, sondern Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes, die freilich über das Mensch- oder Personsein des Kindes nichts aussagt.

Soviel Inkonsequenz war erforderlich, um Abtreibungsverbote verbieten zu können.

Montag, 20. Juni 2022

Krieg im Schatten des Krieges

Ein wenig hat man sich an den Krieg in der Ukraine gewöhnt (natürlich nur, wenn man nicht selber betroffen ist). Und die Angriffe scheinen sich regionalisiert zu haben: westliche Politiker können ohne übermäßige Gefahr für Leib und Leben nach Kyjiv fahren.
Aber er ist nach wie vor furchtbar; und weiterhin bewegt er die Gemüter – die Frage ist längst nicht mehr, Waffenlieferungen oder nicht, nur noch, welche Waffen. Und der ukrainische Präsident erklärt, daß die türkischen Drohnen hilfreich für sein Land sind.
Krieg im Schatten des Krieges – zur gleichen Zeit führt die Türkei mit solchen Drohnen und mit Bomben Krieg gegen die kurdische und aramäische, christliche Bevölkerung im Norden Syriens und des Iraqs (und schließt sich damit dem Völkermord des IS an Jeziden und Christen an).
Doch anders als bei der Ukraine ist nichts davon zu hören, daß westliche Staaten auch hier an Beistand für die überfallenen Völker dächten, ebenso wenig, wie sie an Waffenlieferungen an Armenien gedacht hatten, als Aserbaidschan türkische Drohnen gegen die armenische Bevölkerung von Karabach einsetzte.
Und wenn ein türkischer Staatsbürger in Deutschland sich mit Kräften der angegriffenen Bevölkerung (Kräften, die von den USA und Frankreich unterstützt werden) solidarisiert, muß er damit rechnen, in die Türkei abgeschoben zu werden.

Liturgische Eindrücke aus anderen Kirchen

Seit die Corona-Infektion einigermaßen überstanden ist, ist der Weg frei für erste Ausflüge und neue liturgische Eindrücke.

Mittwoch, 15. Juni 2022

Die Länge der Predigt

«Eine übermäßig lange Predigt ist gleichbedeutend mit schlechter Vorbereitung: Die richtige Zeit für eine Predigt sind 10, höchstens 15 Minuten. Es muß deutlich werden, daß das eucharistische Geheimnis der Höhepunkt der Feier ist», sagte schon vor fünfzehn Jahren Erzbischof Ranjith, der heutige Kardinal. Papst Franziskus geht nun über ihn hinaus: er legte «den Pfarrern ans Herz, nur kurze Predigten zu halten: Die Aufmerksamkeit der meisten Menschen lasse nach acht Minuten einer Predigt nach.» Danke!
Eine Frage allerdings stellt sich mir bei im gleichen Artikel berichteten Worten des Papstes: «Ja, manchmal ist es angebracht, etwas von Großmutters Spitze mitzubringen, manchmal. ... Es ist gut, die Großmutter zu ehren, aber es ist besser, die Mutter zu feiern, die heilige Mutter Kirche, und wie die Mutter Kirche gefeiert werden will. Damit diese Insularität nicht die wahre liturgische Reform verhindert, die das Konzil ausgesandt hat.» Ich kann es nicht finden: wo in den Texten des Konzils steht etwas von Spitzen?

Donnerstag, 2. Juni 2022

Wird in Priesterseminaren Klerikalismus gelehrt?

«.. auf den in der Ausbildung immer so nachdrücklich betonten „Augenkontakt mit dem Publikum“ zu verzichten, ist für viele moderne Zelebranten sicher eine größere Herausforderung als ...» lese ich auf einem traditionalistischen Site.
«.. mit dem Publikum» – dieser Ausdruck dürfte Polemik sein (freilich habe auch ich oft den Eindruck, daß Zelebranten das Volk nicht als betende, als mit ihnen betende Gemeinde ansehen, sondern als Publikum). Aber daß Augenkontakt «in der [Priester-] Ausbildung immer so nachdrücklich betont» werde, ist eine Tatsachenbehauptung. Kann das wahr sein? Doch der Site, auf dem das zu lesen ist, ist sehr solide. Das hieße, daß in den Seminaren künftige Priester gelehrt würden, sich zwischen die heilige Handlung der Liturgie – die «das Gewand des Herrn» ist – und die betende Gemeinde zu schieben: so etwas heißt Klerikalismus.

Fürbitte für Verstorbene

Andere Diözesen zeigen es: es muß nicht bei den Vermeldungen sein.