Freitag, 31. Juli 2020

Das Lob des Herrn für den ungerechten Verwalter

Das Tagesevangelium heute (ao. Usus) ist die Perikope vom ungerechten Verwalter (Luc. 16, 1-9).
Der Prediger weist darauf hin – ohne dem zuzustimmen –, daß für den 8. Vers auch eine andere Übersetzung und ein anderes Verständnis vorgeschlagen worden ist.
Dem sei hier nachgegangen.

Donnerstag, 16. Juli 2020

Der Weiheritus: Papst Pius XII. und das Florentinum

Zweimal hat Sandro Magister auf Settimo Cielo Kardinal Brandmüller das Wort gegeben, das II. Vaticanum gegen Angriffe zu verteidigen: zuerst gegen Mons. Viganò, der sich gegen dieses Konzil insgesamt wandte, dann gegen Mons. Athanasius Schneider, der die Berichtigung einzelner Lehren forderte, zusammen mit dem Hinweis, das früher bereits die Kirche falsche Lehrentscheidungen – natürlich keine definierten Dogmen – von Konzilien aufgehoben habe; zwei Beispiele nennt er dafür.
Gegen Mons. Viganòs Angriff zeigt Kardinal Brandmüller auf, daß die Konzilsdekrete aus ihrer Zeit, nicht aus der unseren heraus zu begreifen sind und so recht verstanden keine Irrlehren sind. Hier ist ihm völlig zuzustimmen.
Gegenüber Mons. Schneider stellt er im einen Fall klar, daß das betreffende Dekret die Irrlehre, die Mons. Schneider darin sieht, gar nicht enthält. Im anderen Fall aber bedarf Kardinal Brandmüllers Argumentation näherer Erörterung.

Dienstag, 14. Juli 2020

Welch ein Fest!

Heute vor 231 Jahren wurde in Paris ein befestigtes Gefängnis belagert. Der Kommandant erklärte sich schließlich bereit, den Belagerern das Gefängnis zu übergeben gegen die Zusicherung freien Geleits für ihn und die Wachmannschaften; das wurde ihnen gewährt, aber trotzdem wurden dann er und andere Angehörige des Gefängnispersonals massakriert. Dafür aber wurden einige Eierdiebe befreit.
Diese Ereignisse feiert seither die Grande nation alljährlich mit ganz großem Trara. Meine Glückwünsche!

Freitag, 10. Juli 2020

Verkehrte Welt

Für „die Welt“ ist der jetzige US-Präsident der Böse, sein Vorgänger der Gute; manche Christen aber sehen es umgekehrt. Und die Wahrheit? Sie ist einfach: den „Guten“ gibt es da nicht. Doch eine üble Maßnahme des früheren hat dem jetzigen Gelegenheit gegeben, christliche Sympathien abzuschöpfen.
Unser Chronist stellt es dar.

Mittwoch, 8. Juli 2020

Der Marsch für das Leben 2020 findet statt

am 19.IX.2020; aber es wird eine Anmeldung erbeten.

Das Elend der Diskretion

(Gemeint ist hier Diskretion im modernen Sinn, nicht die „discretio“ des heiligen Vaters Benedikt.)
Unter den jüngst veröffentlichten Akten des Vatikans hat Alexandra v. Teuffenbach Belege dafür gefunden, das P. Kentenich Marienschwestern seiner Schönstattfamilie mißbraucht hat und darum auf Anordnung des Heiligen Offiziums von Schönstatt und von seiner Gründung verwiesen wurde. Frau v. Teuffenbach hat über ihre Funde Sandro Magister und dann auch der Tagespost (die Schönstatt durchaus gewogen erscheint) berichtet; wenn auch Schönstatt stante pede eine scharf ablehnende Stellungnahme veröffentlichte, so erscheint ihre Darstellung doch klar und gut belebt zu sein.
Dabei geht es nicht eindeutig um körperlichen sexuellen Missbrauch, zumindest aber um Demütigungen mit sexueller Färbung. Visitatoren und Heiliges Offizium seien sehr angemessen vorgegangen, schreibt Alexandra v. Teuffenbach; es endete damit, daß, von Papst Pius XII. bestätigt, P. Kentenich seiner Gründung verwiesen wurde und ihm jeglicher weiterer Kontakt mit deren Schwestern verboten wurde. Doch das Heilige Offizium ging sehr diskret damit um – es wollte nicht das Werk schädigen, sondern nur den Schwestern helfen: P. Kentenich wurde ins Exil geschickt, aber die Gründe, die peinlichen Tatsachen wurden nicht veröffentlicht – „der Mantel der christlichen Nächstenliebe“, wie man gern sagt, wurde darüber ausgebreitet. Doch Diskretion ist manchmal etwas anderes als Nächstenliebe.

Diskretion an falscher Stelle: Nun wurde verbreitet, daß P. Kentenich verbannt worden sei, weil die «pädagogischen Methoden seiner Spiritualität» der Kirche nicht traditionell genug gewesen seien. Sandro Magister weist auf die italienische Wikipedia hin, die unter Josef Kentenich seine Biograpie im «Stil einer Hagiographie» darbietet und im Abschnitt Contrasti con la Chiesa aus dieser Sicht ein neues Kapitel der Leggenda nera gegen die Kirche ausarbeitet (während in die deutsche Wikipedia die Entdeckungen Alexandras v. Teuffenbach schnellstens eingearbeitet wurden, ist jener Text in der italienischen bis heute unverändert).

Diskretion an falscher Stelle: So konnte P. Kentenich das Kontaktverbot übertreten; ihm hörige Schwestern ließen sich das gefallen. Und nach vierzehn Jahren ließ ein anderer Papst, Paul VI., ihn, als sei er rehabilitiert, nach Schönstatt zurückkehren.

Diskretion an falscher Stelle: Sie leistet Verdächtigungen und übler Nachrede Vorschub. Durch solches Vorgehen in der Vergangenheit kann Verdacht in gegenwärtigen Fällen neu belebt werden. Ich denke an die Maßnahmen gegen den Gründer der Franziskaner und derFranziskanerinnen der Immaculata, P. Stefano Manelli. Auch er wurde als Generaloberer seines Amtes enthoben, freilich von der Ordenskongregation, die in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung einen sehr viel weniger guten Ruf genießt als das Heilige Offizium. Eine Schmutzkampagne gegen ihn schloß sich an, mit dem Ergebnis, das alles unklar erscheint. P. Kentenich war, vor den Übergriffen noch, vorzuwerfen, daß er gegen das Kirchenrecht als Mann als Oberer einer Frauengemeinschaft fungierte; aber auch P. Manelli muß sich entgegenhalten lassen, daß er offenbar etliche Zeit in trauter Gemeinschaft beim weiblichen Zweig seines Instituts verbrachte. Aber es gibt übelste Vorwürfe gegen ihn darüber hinaus, von denen einige gerichtlich widerlegt sind, andere aber nicht zu klären scheinen. So kann der Gedanke auftauchen, daß das scheinbar unbegründete Vorgehen gegen ihn Gründe haben könne, die die Kongregation aus Diskretion für sich behalte. Das heißt, der Grundsatz der Diskretion mit dem Motiv christlicher Nächstenliebe verkehrt seine Wirkung, indem er zu Spekulationen über etwaige üble Verfehlungen einlädt angesichts eines Sumpfs von ungeklärten Vorwürfen.

Aktualisierung:
«Und nach vierzehn Jahren ließ ein anderer Papst, Paul VI., ihn [P. Kentenich], als sei er rehabilitiert, nach Schönstatt zurückkehren», hatten wir geschrieben – ein Irrtum, den Alexandra v. Teuffenbach jetzt anhand eines Briefes des seinerzeitigen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzingers, aufklären konnte: als P. Kentenich ohne Erlaubnis aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt war, war ihm von der Glaubenskongregation zwar erlaubt worden, als Diözesanpriester im Lande zu bleiben, aber weiterhin untersagt worden, ins Priesterinstitut von Schönstatt zurückzukehren oder wieder die Leitung des Schönstattwerks zu übernehmen.