Das Eigentumsrecht erscheint hierzulande als höchstes Prinzip – von den Rechten der Alteigentümer im früheren Deutschdemokratien bis zu den Rechten von Unternehmenseignern gegenüber ihren Arbeitnehmern (ungeachtet der grundgesetzlichen Norm, Eigentum verpflichte). Aber gilt er auch für kleine Gewerbetreibende?
Der Chronist hat darüber berichtet.
Mittlerweile hat sich dort allerdings die Sachlage verändert: der Gewerbebetrieb muß ausziehen; darum darf der Besitzer – bei unveränderter Sicherheitslage – sein Eigentum bergen. Ob die monatelange Schließzeit nötig war, wird sich freilich wohl nicht mehr herausstellen; seine Aussichten auf Schadensersatz jedenfalls sind gering.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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