Nun, ich brauche keine Angst vor Enttarnung zu haben; und in der Tat kann jeder, der die AlloCath mit ihren Verlinkungen liest, leicht meinen Klarnamen erraten. Aber ich möchte nicht, daß bei der Arbeit meine Klienten an meine Blog-Aktivität zu denken haben; darum ist es mir lieb, daß mein Klarname hier nicht direkt sichtbar ist.
Für jemanden, der an einem Medium der kirchlichen Publizistik mitarbeitet, ist die Sache viel gravierender: er hat ein Recht darauf, seine persönliche Meinung zu sagen, und Stanislaus tut das in einer Weise, mit klarem Profil und doch ohne unnötige Polemik, gut beobachtend, wohlinformiert und mit sicherem Urteil, daß sicher kein Leser darauf verzichten möchte (das sage ich mit einigem Stolz, denn er hat das Bloggen entdeckt, als ich ihn für die AlloCath anzuwerben versuchte). Andererseits hat sein Arbeitgeber Anspruch darauf, daß das Blog nicht gleichsam als zusätzlicher Netz-Auftritt der Redaktion erscheint. Die saubere Lösung: das blogübliche Pseudonym. Hier öffentlich die Anonymität zu brechen erscheint mir als schmerzlicher Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Etwas Besonderes aber ist die Art der Enttarnung: «Während Kissler unter anderem ...», «beschränkt sich S[.] in seiner Zitierung überwiegend auf Kisslers kritische Anmerkung».
Das das sachlich falsch ist, darauf hat Stanislaus schon selber hingewiesen. Und das «Während ...» ist eine ungute Unterstellung – es gibt bei Stanislaus durchaus keinen Tendenzunterschied zuungunsten des bischöflichen Aktes.
Aber mich interessiert noch die Logik des Beitrags: was bedeutet «sich überwiegend beschränken»? Wenn Stanislaus eine ganze Serie geschrieben hätte mit Zitaten von Herrn Kissler und im größeren Teil dieser Beiträge nur das Kritische erschiene, wäre der Satz logisch sinnvoll. Aber bezogen auf einen kurzen Beitrag mit zwei Zitaten: was bedeutet denn da rein logisch «sich überwiegend beschränken»?
Mir scheint, hier hat die unfreundliche Tendenz über die Logik gesiegt.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 5 Wochen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen