Ein Prinzip der Liturgischen Bewegung war die Beteiligung des Volks an der Liturgie, die unter der Bezeichnung «actuosa participatio» auch in die Konstitutionen des II. Vaticanum eingedrungen war.
Seither sei eine Blütezeit dieser Teilnahme des Volks eingetreten, könnte man annehmen, wird auch nicht selten gesagt. Doch was ist wirklich daraus geworden? Eine kritische Prüfung zeigt etwas ganz anderes.
Lest nach im jüngst erschienenen Ewald & Ewald.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 3 Wochen
Gibt's den Ewald&Ewald auch in einer "unausgedruckt" lesbaren Form (Seiten in lesbarer Reihenfolge)?
AntwortenLöschenZur Zeit nur auf Papier - aber ich habe das Projekt im Sinn, werde es mitteilen, wenn ich das schaffe.
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