– Ceta und TTIP – sind naturrechtswidrig, denn ihr Investorenschutz unterwirft die Gesetzgebung der Staaten, welche dem Gemeinwohl verpflichtet sind, privaten Schiedsgerichten, die das nicht sind und deren „Rechtsprechung“ nicht einmal an Gesetze gebunden ist; sie widersprechen dem Naturrecht, weil sie die Gesetzgebung daran hindern, ihrer wesentlichen Aufgabe zu folgen: das Wohl der Menschen (die „beatitudo“, so der heilige Thomas [S. Th. IIa IIæ q. 58 a. 2]) zu fördern.
Sie sind aber nicht nur naturrechtswidrig, sondern, so hat kürzlich eine Studie gezeigt, auch grundgesetzwidrig.
Doch werden sie von führenden bundesdeutschen Politikern forciert, weil sie – das Allzweckargument schlechter Wirtschaftspolitik – Arbeitsplätze schüfen; eine andere Studie hat kürzlich gezeigt (was man schon längst wissen konnte): das Gegenteil wäre der Fall, Arbeitsplätze drohen durch den Freihandel vernichtet zu werden.
„Der Welthandel wartet nicht auf Europa“, meinte jüngst die Bundeskanzlerin. Welch ein Argument: mit „... wartet nicht auf [uns / Deutschland / Europa]“ kann man einfordern, jeder noch so menschenfeindliche Modeströmung zu folgen.
Noch einmal: Unterschriften sind erbeten!
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 3 Wochen
Thank you, kam gerade richtig!
AntwortenLöschenWahrscheinlich sind die Freihandesabkommen ebenfalls alternativlos. Zumindest aus der Sicht einer gelernten FDJ-Sekretärin.
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