Samstag, 19. Januar 2019

Recht und Unrecht einer Exkommunikation

Durch die Bloggözese ging in den letzten Tagen ein Interview mit Don Alessandro Minutella, einem Priester, der schon 2017 a divinis suspendiert, im November 2018 darüber unterrichtet wurde, daß er seit August vom Erzbischof von Palermo exkommuniziert ist, wegen Häresie und wegen Schismas.
Die Exkommunikation wegen Schismas erscheint mir begründet: der Mann ist Sedisvakantist – freilich nicht von der Sorte, die sich vor einigen Jahren daran gemacht hat, die Kommentarspalten des deutschen Zweiges der Bloggözese zuzumüllen: er erkennt Bergoglio nicht als Papst an wegen der dubiosen Manöver, die zu seiner Wahl geführt haben – als führten jedwede rechtswidrigen Verabredungen zur Ungültigkeit einer Papstwahl.
Andererseits: wenn er beklagt, daß er «ohne Konfrontation, ohne Dialog, ohne irgendeinen Hinweis, ... zu versuchen, [ihn] zum Umdenken [zu bringen]», exkommuniziert worden sei, wenn er nicht erfahren hat, was von dem, was er sagt – und alles ,was er sagt, stehe im öffentlichen Raum – häretisch sei, so widerspricht derartiges Vorgehen allem kirchlichen Rechtsverständnis; der Vatikan ist schließlich nicht der Kreml.

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