Nach langer Zeit wieder: es wird, der Kantorei sei Dank, ein lateinisches Meß-Ordinarium gesungen. Es ist eine Schubertmesse (mit der berühmten Textstelle «unum baptisma in remissionem peccatorum mortuorum»). Das Benedictus, das nach gegenwärtiger Liturgieordnung nicht an seiner eigentlichen Stelle erscheinen kann, wird sinnvollerweise zur Kommunion gesungen, so wie wir es schon aus den Apostolischen Konstitutionen (VIII.) kennen. Und sinnvollerweise wird hier, nach der Wandlung, statt «Benedictus qui venit» «Benedictus qui vēnit» gesungen.
Doch zurück zur Wandlung: nach der Präfation tritt ein Phänomen ein, das sich auch sonst gelegentlich in Kirchen zeigt, die des liturgischen Chorgesangs, wie ihn die Liturgiekonstitution des II. Vaticanum fordert (Sacr. Conc. 116.), entwöhnt sind: der große Plumps – die Gemeinde, die sich zur Präfation erhoben hatte, ist plötzlich, statt stehend oder schon kniend mitzubeten, fast kollektiv auf ihren Sitzflächen gelandet.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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