Donnerstag, 3. Oktober 2019

Ein sonderbarer Feiertag

Als „Tag der deutschen Einheit“ wurde 1953 der 17. Juni zum Feiertag erklärt.
Sinn eines Feiertags ist es, eines bedeutenden Geschehens zu gedenken, es zu feiern: so wurde am damaligen „Tag der deutschen Einheit“ des Arbeiteraufstands in der DDR an diesem Tag gedacht – jenes Aufstands, der Bertolt Brecht zu den berühmten Versen veranlaßte: «Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?»
Wieder kam es im Spätsommer und Herbst 1989 in der DDR zu einem Aufstand des Volks gegen die Regierung, in dessen Brennpunkt die Montagsdemonstrationen in Leipzig seit dem 4. September standen und der seinen Höhepunkt mit der Montagsdemonstration am 9. Oktober erreichte, der friedlichen Versammlung der Siebzigtausend – der Angst vor der „chinesischen Lösung“ zum Trotz, vor einem Massaker wie drei Monate zuvor in Peking. Diese Demonstration bedeutete das Ende der Alleinherrschaft der SED und öffnete den Weg zur künftigen deutschen Einheit.
Doch als im nächsten Jahr es wirklich zu dieser deutschen Einheit kam, wurde als neuer „Tag der deutschen Einheit“ der 3. Oktober ausgerufen, ein Tag, der keine eigene Bedeutung gehabt hatte (an das Fest der heiligen Märtyrer Ewald & Ewald an diesem Tag dachte anscheinend kein Politiker), sondern durch einen einfachen Rechtsakt als Tag des juristischen Vollzugs der Wiedervereinigung festgelegt worden war (und es war auch nicht etwa ein Montag, auf den dieser juristische Akt gelegt worden war, sondern ein Mittwoch).
Warum dieser sonderbare Feiertag ohne eigenen Anlaß?
Ein Verdacht drängt sich auf: mehr und mehr wurde in jener Zeit der Eindruck erweckt, die Wiedervereinigung sei nicht das Werk des Volks der DDR, sondern des „Einheitskanzlers“, dem diese Wiedervereinigung eher unverhofft in den Schoß gefallen ist.

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