«Das Beichtgeheimnis hat für uns als Verpflichtung Vorrang vor den Gesetzen der Republik.» So ist es, und so sagte es klar Moulins-Beaufort, Erzbischof von Reims und Vorsitzender der französischen Bischofskonferenz.
Dann aber bekam er Gegenwind von der Politik; und nun nannte er das «eine ungeschickte Formulierung».
Unsere Propsteikirche hat das Patrozinium des heiligen Johannes Nepomuk; dieser hätte diese Formulierung nicht ungeschickt gefunden.
Mittwoch, 13. Oktober 2021
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