Zu Peter und Paul abends in St. Marien (der Hamburger Kathedrale). Die Messe verläuft angenehm korrekt, abgesehen davon, daß zwischen dem Gebet super oblata und der Präfation der Pfarrer sich bemüßigt fühlt, mitzuteilen, wer der Konzelebrant ist.
Zur Kommunion allerdings teilt sich dann der Pfarrer die Arbeit mit einem Laienkommunionhelfer, obwohl nur eine Handvoll Menschen in der Kirche ist, während der hochwürdige Herr Konzelebrant sich zu seinem Sedile begibt und dort die geweihten Hände in den Schoß legt.
Daß das nicht erlaubt ist, weiß man spätestens seit Papst Johannes Pauls II. Instructio «Redemptionis sacramentum» (§158), daß das dem Wesen des Sakraments widerspricht, schon seit dem heiligen Thomas (S.Th. III, q. 82, art. 3).
Gelegentlich findet man heute doch die Zelebrationsrichtung una cum populo, gemeinsam mit dem Volk – in meiner Pfarrei leider genau an der falschen Stelle.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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