Montag, 2. November 2009

Noch einmal

Wieder eine Kündigung aus nichtigem Anlaß: eine Frau, die in einem Heim arbeitete, hatte vier Maultaschen mit nach Hause nehmen wollen, die sonst weggeworfen worden wären. Es sei üblich gewesen, daß Personal Reste des Essens verzehre.
Ein Gericht bestätigte die Kündigung (laut tageszeitung): «„Dennoch bestimmt allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird, und zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt.“ Der einzelne Beschäftigte könne nicht seinen Willen über denjenigen des Arbeitgebers stellen, urteilte das Gericht.»
Eigentum scheint nicht mehr zu verpflichten, Eigentümerwillkür erhält den Vorrang.

2 Kommentare:

  1. Jedes andere Urteil wäre ein Freibrief zur Ausplünderung der Eigentümer. Mit vier Maultaschen fängt es an und wo genau hört es auf? Wer soll das künftig entscheiden? Die Gerichte?

    Zu was sollte denn ihrer Meinung nach das Eigentum verpflichten? Einen Diebstahl hinzunehmen?

    Die Reglung war bekannt. Warum hat die Dame nicht einfach gefragt sondern gleich genommen? Fragen kostet nichts, vor allen nicht den Job.

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  2. 1. Die Reglung war bekannt?
    - Es sei üblich gewesen, daß Personal Reste des Essens verzehre, lese ich da. Eine solche Regelung gab es also realiter nicht.
    2. Ausplünderung der Eigentümer? Diebstahl?
    - Die schönen Dinger wären sonst weggeworfen worden. Nahrungsmittel vor der Mülltonne zu retten ist kein Diebstahl; und wenn mir jemend etwas wegnähme, was ich in wegzuwerfen im Begriffe bin, so werde ich dadurch nicht ausgeplündert.

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