Der «Europäische Gerichtshof für Menschenrechte» liebt es offensichtlich, im Namen der «Menschenrechte» gegen die Menschenrechte, hier konkret die Religionsfreiheit, vorzugehen. Der Chronist ereifert sich über einen aktuellen Fall.
Hmmm das würde bedeuten, daß Chormitglieder, die in einer nichtehelichen Beziehung leben, geschieden sind odersonstwie sich nicht zur vollen Gemeinschaft zugehörig erachten dürfen, ansich gar nicht im Kirchenchor mitsingen dürfen?
Deus qui conteris bella et impugnatores in te sperantium potentia tuæ defensionis expugnas: auxiliare famulis tuis implorantibus misericordiam tuam; ut inimicorum suorum feritate depressa incessabili te gratiarum actione collaudent.
In memoria aeterna erit iustus; ab auditione mala non timebit (Ps. 111, 7)
Oremus
Deus omnium fidelium pastor et rector, famulum tuum Franciscum, quem pastorem Ecclesiæ tuæ præesse voluisti, propitius respice: da ei, quæsumus, verbo et exemplo, quibus præest, proficere; ut ad vitam una cum grege sibi credito perveniat sempiternam.
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Hmmm das würde bedeuten, daß Chormitglieder, die in einer nichtehelichen Beziehung leben, geschieden sind odersonstwie sich nicht zur vollen Gemeinschaft zugehörig erachten dürfen, ansich gar nicht im Kirchenchor mitsingen dürfen?
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