Donnerstag, 30. September 2010

Höhere Mieten für die Mullbinden ums Haus

Die Bundeskanzlerin hält um der Wärmedämmung willen höhere Mieten für gerechtfertigt, so ist heute dank dpa allüberall zu lesen. Wie der «Hartz IV»-Empfänger nun aber diese höheren Mieten bezahlen soll, erfahre ich nicht. Mit den 5 € etwa, die ihm vor einigen Tagen zusätzlich zugestanden wurden? Oder sollen wieder die Gemeinden einspringen, deren meiste freilich selber schon lange kein Geld mehr haben? Oder hat die Bundeskanzlerin doch gesagt und dpa es nur nicht weitergegeben, daß der Bund die höheren Kosten trägt, die seine Kanzlerin propagiert?

4 Kommentare:

  1. Großer Vorsitzender!

    Tu das weg bevor es jemand liest - bei Hartz4 gilt Geldbetrag plus Warmmiete.

    p.s.: Daß es wieder auf die Kommunen geht.....d´accord!

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  2. Leute mit Hartz4 kriegen das entweder bezahlt, oder kriegen nen Zuschuss zum Umziehen in eine billigere Wohnung. Ich mache mir eher Sorgen um die anderen Leute, die zur Miete wohnen und kein Geld vom Amt bekommen, und um die Leute, die sich irgendwann als Häuslebauer betätigt haben und dann nochmal Unsummen für irgendwelche blödsinnigen Wärmedämmungen ausgeben MÜSSEN.

    Was geht die Regierung eigentlich mein privater Strom, Gas/Heizöl- Verbrauch an?

    Was lassen sich die Kommunen einfallen, um die Mehrkosten (höhere Kosten für die Hartz4ler) wieder reinzuholen? Das Geld fällt ja nicht vom Himmel.

    Übrigens sind gut gedämmte Häuser oft so "luftdicht" eingepackt, dass man alsbald Probleme mit Schimmel und anderen spaßigen Allergenen bekommt. Na toll. Dann hat man also angeblich was gegen den angeblich anthropogenen Klimawandel getan, aber die Kinder bekommen Asthma. Supi.

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  3. Stat positum!
    Nicht die Warmmiete wird erstattet, sondern «angemessene Mietkosten», die sich zwar am realen Wohnungsangebot ausrichten sollten, das aber eher selten tun.
    Und Umzugskosten werden nur zum geringen Teil erstattet. Schon mit der Bezahlung des Umzugsunternehmers ist es schwierig, und die doppelten Mietkosten, die in der Regel entstehen, weil man die neue Wohnung schon nehmen muß (kaum ein Vermieter wird jemandem eine Wohnung einige Monate lang zurücklegen), während die Kündigungsfrist für die alte noch läuft, finden schwerlich Gnade beim Amt (klar: wer robuste Nerven hat, kann gegen den bisherigen Vermieter klagen ...).

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