Mittwoch, 6. Oktober 2010

«Stuttgart 21» und Rechtssicherheit

Der Arbeitgeberpräsident hat Verlässlichkeit und Rechtssicherheit angemahnt, die baden-württembergische Regierung stimmt bei: um der Rechtssicherheit willen stehe sie fest zu «Stuttgart 21».
Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung im Sinne von § 12 des Denkmalschutzgesetzes. Wenn Regierung und Konzern von ihm wesentliche Teile abreißen, Bürger aber ihn schützen wollen: wer steht da für Rechtssicherheit ein?

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