«Offenbar unbeachtet sei» bei „Universæ ecclesiæ“, der jüngsten vatikanischen Klärung zur Frage des Nebeneinanders von ordinärem und extraordinärem Usus, «die Anfrage [aus der Bischofskonferenz und von Theologen] geblieben, wie zwei unterschiedliche Formen der Gottesdienstfeier für dieselbe Theologie stehen können, sagte Kranemann» laut KNA.
Eigentlich eine einfache Frage: wir haben schon immer den römischen, den ambrosianischen, den mozarabischen, den byzantinischen Ritus und all die orientalischen Riten nebeneinander gehabt; sie alle stehen «für dieselbe Theologie».
Sollte der ordinäre Usus Herrn Prof. Kranemanns Meinung nach nicht für diese Theologie stehen können (ich selber meine, daß er es kann), so müßte er folglich entsorgt werden, denn ein liturgischer Usus, der der Theologie widerspräche, die sich im überlieferten römischen Ritus und in den anderen Riten des Westens und des Ostens manifestiert hat und die fast zwei Jahrtausende der Kirchengeschichte hindurch von der Kirche als ihr wesensgemäß erkannt wurde, könnte keinen Platz in der Kirche finden.
Herrn Prof. Kranemann sollte sich entscheiden: die beiden Usus als theologisch grundsätzlich übereinstimmend anzusehen schlösse eine derartige Kritik an „Universæ ecclesiæ“ aus; zwischen ihnen einen theologischen Widerspruch zu erkennen würde die Konsequenz erfordern, für die Beseitigung des ordinären Usus zu plaidieren.
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vor 2 Wochen
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