Jüngst hatte es von europäischen Gerichten, von denen man durchaus nicht nur Gutes gewohnt ist, bemerkenswerte Urteile gegeben: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte das Patentieren von wissenschaftlichen Verfahren, die menschliche embryonale Stammzellen nutzen, untersagt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Legalisierung der Eizellspende.
Interessant ist es, diese Urteile zu vergleichen mit der Stellungnahme der Ethikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, die auch Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium ist, die sie gemeinsam mit vielen Parteifreunden abgegeben hat.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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