An einem Tag:
„Kinderschutz-Organisationen“, die von niemandem gebeten worden sind, hier für seinen Schutz zu sorgen, fordern, nicht so schnell die Religionsfreiheit wieder in Kraft zu setzen.
Ein jüdischer Polizist war bei einer Demonstration für das Grundgesetz, nämlich für die Religionsfreiheit, eingesetzt. Dabei trug er eine Kippa und einen entsprechenden Bouton. Die Folge:
Er muß möglicherweise mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen rechnen. Im Gespräch mit der Polizeiführung habe er sich einsichtig gezeigt. Nun soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. (epd)
Ein Geruch von Antisemitismus?
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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