«Pater Wucherpfennig hatte eine Erklärung abgegeben, in der er sagte, dass er als Ordensmann und Priester dm authentischen Lehramt der Kirche verpflichtet sei. Wo es seine Ämter verlangten, lege er die Lehre der Kirche über die Möglichkeit der Weihe von Frauen (Ordinatio sacerdotalis) und von Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare (Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen) vollständig und umfassend dar. Als Seelsorger und Wissenschaftler werde er auch in Zukunft die Fragen, die er an diese Lehre richte, als seine persönliche Auslegung kennzeichnen.
Als Christ und Wissenschaftler, so Wucherpfennig, habe er die persönliche Hoffnung, dass die kirchliche Lehre, die in den beiden römischen Schreiben dargelegt wird, sich weiter öffne und weiterentwickle.»
So ist in einer Erklärung des Generaloberen der Jesuiten über einen Priester seines Ordens zu lesen. Man kann es so zusammenfassen: P. Wucherpfennig glaubt zwar nicht an die Lehre der Kirche, hofft, daß die Kirche künftig statt der eigenen Lehre seine Meinung zur Glaubensnorm erklären werde, ist aber bis dahin bereit, «wo es seine Ämter verlangten», neben seiner eigenen Meinung auch die Lehre der Kirche darzulegen.
Der naïve Katholik erwartet nun, daß der Generalobere nun erklären werde, daß sich P. Wucherpfennig dadurch die Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat und damit auch die kirchliche Lehrbefugnis verliert.
Aber statt dessen ernennt er ihn «mit sofortiger Wirkung zum Rektor von St. Georgen (philosophische und theologische Fakultät SJ)».
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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