ist jüngst erfolgt bei der Versammlung der Italienischen Bischofskonferenz. Die eigentliche Antwort darauf hatte lange zuvor schon Joseph Kardinal Ratzinger gegeben, er brauchte nur zitiert zu werden; doch lohnte es, noch eine Anmerkung über das Wesen des Kirchenrechts hinzuzufügen. So ist es zu finden bei
Orietur Occidens.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen