Wo christlicher Glaube und Grundgesetz gleichermaßen Bleiberecht für einen Flüchtling fordern, da gewährt eine Äbtissin Kirchenasyl. Deshalb droht ihr eine «empfindliche Freiheitsstrafe».
Der Chronist von Orietur Occidens referiert.
Nolite conformari huic saeculo (Rom. 12, 2)
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