Donnerstag, 17. Februar 2022

Prüfsteine für die Beschlüsse des „Synodalen Wegs“

Zu Einzelheiten der Beschlüsse des „Synodalen Wegs“ hat es bereits viele Stellungnahmen gegeben; was darüber hinaus sinnvollerweise zu tun bleibt, ist, die grundsätzlichen Kriterien anzugeben, an denen diese Beschlüsse zu messen sind.

I. Einige der Beschlüsse beziehen sich auf die Lehre der Kirche. Nach welchen Kriterien der Lehre der Kirche etwas hinzugefügt werden kann, zeigt am klarsten das Commonitorium des heiligen Vinzenz von Lérins, das das katholische (und orthodoxe) Verständnis von der Lehre der Kirche in einer durch alle Zeiten gültigen Weise darlegt (und das auch schon vom Papst Franziskus I. angeführt wurde).
Diesem Werk entstammt die berühmte Definition des Begriffs „katholisch“ (Cap. II./ 3): «In ipsa item catholica ecclesia magnopere curandum est ut id teneamus quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est; hoc est etenim vere proprieque catholicum – In der katholischen Kirche selbst ist große Sorge dafür zu tragen, daß wir das festhalten, was überall, was immer, was von allen geglaubt worden ist; das ist nämlich wahrhaft und eigentlich katholisch.»
Dort ist aus einem Brief des heiligen Papstes Stephanus I. zitiert, den er an die Kirche in Afrika geschickt hat: «Nihil novandum, nisi quod traditum est – nichts Neues ist einzuführen außer dem, was überliefert ist.» Der heilige Vinzenz selbst erläutert das: «.. nosque religionem non qua vellemus ducere, sed potius qua illa duceret sequi oportere – (und) daß es nötig ist, daß wir die Religion nicht den Weg führen, den wir wollen, sondern vielmehr wir dem Weg folgen, den sie uns führt.» (Cap. VI./ 9)
An anderer Stelle (Cap. XXIII./ 28) fragt der heilige Vinzenz, ob es dann in der Kirche keinen Fortschritt der Religion geben werde: «Nullusne ergo in ecclesia Christi profectus habebitur religionis?» Daß es solchen Fortschritt geben werde, bejaht er entschieden, «sed ita tamen, ut vere profectus sit ille fidei, non permutatio, siquidem ad profectum pertinet ut in semetipsum unaquaeque res amplificetur, ad permutationem vero ut aliquid ex alio in aliud transvertatur – aber doch so, daß jener wahrhaft ein Fortschritt des Glaubens sei, keine Veränderung, da ja zum Fortschritt gehört, daß jedwede Sache in sich selbst ausgeweitet wird, zur Veränderung aber, daß etwas aus einem in anderes umgewandelt wird.»
Einige Abschnitte weiter (32) schreibt er: «Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit ... non amittit sua, non usurpat aliena; sed omni industria hoc unum studet, ut vetera fideliter sapienterque tractando si qua illa sunt antiquitus informata et incohata, accuret et poliat, si qua jam expressa et enucleata, consolidet et firmet, si qua jam confirmata et definita, custodiat – Christi Kirche aber, als eifrige und sorgsame Wächterin der ihr anvertrauten Lehren, verändert an ihnen nie etwas, vermindert nichts, fügt nichts hinzu ... sie verliert nicht das Ihre, eignet sich nichts Fremdes an, sondern bemüht sich mit allem Fleiß um dieses eine derart, daß sie, indem sie das Alte treu und weise behandelt, wenn etwas von alters her vorgebildet und begonnen ist, es genauer faßt und glättet, wenn etwas schon formuliert und erläutert ist, es festigt und bekräftigt, wenn etwas schon festgelegt und definiert ist, es hütet.»
Dies sind die Regeln, an denen alle Forderungen nach Neuem in der Lehre der Kirche zu messen sind.

II. Anderer Beschlüsse betreffen das liturgische Leben der Kirche, ihre Sakramentalien (wo es um Sakramente geht, gilt dieser Artikel II. und mehr noch der Artikel I.).
Sinn allen kirchlichen Handelns, aller Liturgie, aller Segnungen ist es, den Herrn zu verehren und Menschen zum Heil zu führen. Darum ist jede Forderung dieser Art, bei der es nicht um die Verehrung des Herrn geht, daran zu messen, ob es ihr Sinn, ihr Ziel ist, die Menschen, denen hier das liturgische Handeln der Kirche gewidmet ist, von weltlichen Verstrickungen befreit zum Heil zu führen.

Alle Beschlüsse, die diesen Ansprüchen genügen, dürfen der Kirche anvertraut werden. Solche aber, die mehr weltlichen Normen oder den Ansprüchen der Gesellschaft entspringen, können nicht vor der Kirche Christi bestehen.
Eigentlich ist all dies für jeden Katholiken selbstverständlich; doch wenn ich Beschlüsse des „Synodalen Wegs“ lese, sehe ich dennoch Grund, darauf hinzuweisen.

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