Heute vor fünf Jahren hat Papst Franziskus I. eine Ansprache gehalten, von der ein Satz in den Katechismus der Katholischen Kirche gelangt ist: dieser Satz erklärt die Todesstrafe für unzulässig.
Es ist schwierig, dieser Neuformulierung des Paragraphen 2267. des KKK zu widersprechen, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, es solle die Todesstrafe befürwortet werden. Nun aber, nach fünf Jahren, sei es unternommen: Dogmenverkündigung auf kaltem Weg?
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 1 Monat
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