Aus Gerichtssälen, aus Klassenzimmern verschwinden die Kreuze mehr und mehr; eines jedoch – ist das ein Trost? – scheint unbestritten im staatlichen Raum bleiben zu dürfen: das des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Dadurch, daß das Großkreuz in besonderer Ausführung (das ist die Sonderform des Ordens, die ehemaligen Bundeskanzlern verliehen wird, wenn sie mehr als zehn Jahre im Amt durchgehalten haben) der ehemaligen Bundeskanzlerin verliehen wurde, hat es öffentliche Aufmerksamkeit gefunden.
Zur Erinnerung: Neben Mönchs- und Chorherrenorden entstanden seit dem frühen XII. Jahrhundert geistliche Ritterorden, deren Mitgliedschaft dem Adel vorbehalten war. Seit dem späten XIII. Jahrhundert stifteten dann auch Fürsten Orden für ihre Gefolgsleute, Orden, die anfangs noch den Charakter einer mehr oder weniger – zunehmend weniger – geistlichen Gemeinschaft hatten, dann zu reinen Ehrenzeichen und seit dem XVII. Jahrhundert schließlich zu Verdienstorden für weitere Kreise wurden; dazu nun wurden sie in Rangstufen eingeteilt, die wiederum von den geistlichen Ritterorden – Commendator / Komtur – übernommen wurden. Das Kreuz aber blieb bei den meisten als Ordenszeichen erhalten. Völlig säkularisiert war dann Napoleons Légion d’honneur, die dem Kreuz einen fünften Arm hinzufügte und so zu einer Art von Stern ummodelte.
Solch ein säkularisierter „Orden“ ist eben auch der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der aber anders als die Légion d’honneur die Form eines Kreuzes behielt (das Große Verdienstkreuz entspricht einem Komturkreuz).
Ein kläglicher Trost.
«Nichts darf unser Volk, unsere Heimat vom Kreuz losreißen», schrieb der selige Bischof Clemens August Graf von Galen in einem Hirtenbrief (vom 27. XI. 1936), als am Widerstand des Volkes ein Minister der NS-Regierung von Oldenburg gescheitert war, die Kreuze in den katholischen, die Lutherbilder in den evangelischen Schulen abhängen zu lassen („Oldenburger Kreuzstreit“).
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