Donnerstag, 19. Februar 2009

Konzilien anerkennen?

Wenn ich mich als Traditionalisten bezeichne, wird wohl niemand widersprechen. Aber nichtsdestoweniger habe ich keine Schwierigkeiten, das II. Vaticanum anzuerkennen – obwohl in den Dekreten so viel Schaum steckt, daß es oft schwierig ist zu sagen, was ich da anerkennen soll.
Verpflichtet aber sehe ich mich nur, mich zu den Definitionen der Konzilien zu bekennen; und das tue ich – allerdings gibt es vom II. Vaticanum keine.
Im außerdogmatischen Bereich jedoch behalte ich es mir vor, Konzilsdekrete nicht anzuerkennen. Und diese Freiheit nehme ich mir in der Tat, und zwar beim IV. Lateranum!

9 Kommentare:

  1. Also doch keine spitzen Hüte und gelben Flecke.

    Daß es in der Kirche und so auch auf Konzilen Aussagen mit verschiedenen Geltungsansprüchen gibt, hat sich wohl noch nicht überall herumgesprochen.

    Mancher scheint zu glauben, daß alles, was ein Konzil beschließt, ewige wahr ist, bis das nächste Konzil oder aber das ZdK etwas anderes beschließen.

    AntwortenLöschen
  2. Hm...
    Privat möchte ich mich da nicht festlegen lassen; aber in einer Öffentlichkeit, in der Hysterie die erste Bürgerpflicht zu sein scheint, ist mir Humor einfach zu gefährlich.

    AntwortenLöschen
  3. Aber ich glaube, Peregrinus hat den "Stein des Anstoßes" gefunden.

    Meine These lautet: Die meisten, die die Petition Vaticanum II unterschrieben haben, kennen die Dokumente allenfalls rudimentär (was die Medien halt so verzerrtes erzählen). Wenn alle Unterzeichner sich jedes Dokument gewissenhaft durchläsen, dann würde die Liste um einiges kleiner ausfallen.

    Viele werden sich dabei doch nur gedacht haben: "Vat. II - klingt gut, unterschreib' ich!"

    Warum dann nicht auch "Trient"? - Ja das klingt wieder zu "tridentinisch". "Lateran IV" ist da unbefangener.

    Außerdem ist Karneval!

    AntwortenLöschen
  4. Kann vielleicht einer der Techniker mal einen Button entworfen für "Ich erkenne das Konzil an" oder so.

    Ideal wäre: Man klickt und kommt jedesmal zu einem anderen VatII-Dokument oder gar zu einem anderen Konzil?

    AntwortenLöschen
  5. Wie wäre es mit dem großen Konzilstest: Sind Sie ein echter II-Vatikaner?

    AntwortenLöschen
  6. Offensichtlich hat mein kleines Banner etwas für Aufregung gesorgt. Ich sollte eine Verballhornung der "Petition Vaticanum II" sein. Ziel war es, über diesen etwas rüden Weg das typisch deutsche gründliche "ganz-oder-gar-nicht"-Denken, welches sich in dieser Petition ausdrückt, zu überspitzen. Wieso nur Vatikanum II? Wenn schon, denn schon!
    Sicherlich ist es gut, wenn über manchen Konzilsbeschluss der Mantel des Vergessens fällt. Da sind wir uns ja alle einig. Auch haben nicht alle die gleiche Relevanz. Und genau darum ging es.

    Um nicht in eine Ecke geschoben zu werden, in die ich nun überhaupt nicht gehöre, habe ich den Eintrag noch einmal deutlich als Satire gekennzeichnet. Sollte dies nicht genügen, bin ich gerne bereit, diesen Eintrag zu löschen.
    Bitte um Rückmeldung!

    AntwortenLöschen
  7. Lieber Akolyth,
    ich, ich ganz persönlich, für mich und für Orietur Occidens, fürchte nichts mehr als den Vorwurf des Antisemitismus. Und an den Erfahrungen mit der Dreikönigspredigt Kardinal Meissners vor wenigen Jahren sehe ich, an welchen eigentlich gar nicht vorhandenen Haaren solch ein Vorwurf herbeigezogen werden kann. Wenn ich einmal Lust haben sollte, Märtyrer zu werden, dann doch bestimmt nicht auf diesem Wege.
    Allerdings: als Katholik schäme ich mich auch für die Bestimmungen dieses Konzils. Nichtsdestoweniger war auch mir in den Sinn gekommen, daß, wer immer verlangt, man müsse alle Dokumente aller Konzilien anerkennen, logischerweise damit auch die gelben Flecken einschlösse.
    Darum habe ich mich zu meinem humorfreien Positum entschlossen. Was Du machst, ist Deine Entscheidung - ich jedenfalls habe Deinen Blog in meine Blogliste aufgenommen, als dieses Dein Banner schon unübersehbar da stand.

    AntwortenLöschen
  8. Herzlichen Dank für Deine Antwort!

    Im Denzinger/Hünermann (die von mir aufgesuchte Quelle) stand übrigens nichts zum Thema Kennzeichnungspflicht. Erst nach den erregten Reaktionen habe ich bei wikipedia einen Hinweis gefunden. Ein schlimmes Versäumnis im DH?!

    AntwortenLöschen