Montag, 10. August 2009

Evangelische Bischofsweihe

Der Prior des Evangelischen Klosters St. Wigberti in Werningshausen, Franz Schwarz, ist am 25. April 2009 vom Bischof des Hochkirchlichen Apostolats St. Ansgar, P. Karsten Bürgener, zum Bischof geweiht worden. Darauf geht ein Sturm los in der «Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland», der Neugeweihte wird vom Pastorenamt suspendiert, ein Verfahren wird gegen ihn eingeleitet, Communiqués und Presseartikel werden (etwas verspätet) verbreitet. Nur inwiefern Prior Franz Schwarz, dem hinsichtlich seines geistlichen Wirkens nur Gutes nachzusagen ist, «seine Amtspflichten als evangelischer Pfarrer verletzt» habe, wird nicht recht mitgeteilt. Offenbar sind Bischöfe in der «Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland» (wohlgemerkt: er erklärt keineswegs, Bischof der «Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland» zu sein!) unerwünscht.
Und im Communiqué wie im Kirchenzeitungsartikel wird «Bischofsweihe» stets in Anführungszeichen gesetzt. Nun kann man darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, im Rahmen einer «Evangelischen Kirche» ein Apostolat mit apostolischer Sukzession zu begründen; aber daß im Apostolat St. Ansgar diese Sukzession besteht – über die altkatholische Weihelinie erlangt –, daß also diese Bischofsweihe gültig ist, das ist nicht zu bezweifeln.
Der Grund kann also nur der sein, daß die offizielle «Evangelische Kirche in Mitteldeutschland» das Bischofsamt so entschieden ablehnt, daß sie lieber pastoralen Schaden in Kauf nimmt, als einen echten Bischof in ihren Reihen zu dulden.
Das dieser Verdacht zutreffend ist, zeigt sich in einer Stellungnahme der «Bischofskonferenz» (wenn sie auch keine Bischofsweihe wollen, so wollen sie doch wenigstens eine Bischofskonferenz sein!) der VELKD («Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands») vom November 2006, in der kirchliche Ämter auf der Grundlage des Weihesakraments grundsätzlich abgelehnt werden. Das hat eine ansehnliche Zahl evangelischer Theologen im Frühjahr 2007 mit einem Protestschreiben beantwortet, in dem die biblische Grundlage des Weihesakraments aufgezeigt wird. Darauf antwortete der Leitende «Bischof» der VELKD, Dr. Johannes Friedrich, am 2. Juli 2007 unter anderem:
«Ich verstehe Sie so, dass für Sie alle Schriftworte gleich gewichtig und gleich gültig sind; die Bischofskonferenz argumentiert, wie wir meinen – mit den lutherischen Bekenntnissen, gerade auch der FC – von der Mitte der Schrift her, der Rechtfertigungsbotschaft und dem Auftrag, diese so sachgemäß und so wirkungsvoll wie möglich zu verkündigen. Dies hat schon Luther die Freiheit gegeben, von einem zentralen biblischen Kriterium aus innerhalb der Heiligen Schrift Zentrales von weniger Zentralem zu unterscheiden, und in dieser – klar fundierten – Freiheit legen auch wir die Schrift aus.»
«.. in dieser – klar fundierten – Freiheit legen auch wir die Schrift aus» – angesichts des Vorwurfs, der dem Verfasser des Protestschreibens, dem (echten!) Bischof P. Karsten Bürgener, gemacht wird: «dass für Sie alle Schriftworte ... gleich gültig sind», heißt das, daß die VELKD sich «die Freiheit» vorbehält, im Sinne des lutherischen Bekenntnisses über die Gültigkeit von Schriftworten zu urteilen – Schriftworte, die das Weihesakrament bezeugen, haben dabei keine Chance.
Was kann man da noch von der «Ökumene» mit den evangelischen «Landeskirchen» erhoffen?

Zum Weihesakrament siehe auch: Biblischer Wegweiser zur Diskussion mit Zeugen J”s: Schrift, Tradition und Autorität der Kirche

4 Kommentare:

  1. Eine gant blöde Frage:

    Wenn man nicht gefirmt ist, kann man dann eine Weihe empfangen?

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  2. http://politischunpolitisches.blogspot.com/2009/07/unerlaubte-weihe.html

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  3. Ich sehe schon, ich bin auch etwas verspätet; und ich hatte gar nicht bemerkt, daß Stanislai Positum sich auf dieselbe Geschichte bezieht. Aber jedenfalls: die Firmung ist dort bestimmt schon gespendet wordrn; ich weiß, daß darauf von der Hochkirche großer Wert gelegt wird.

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  4. Im Hochkirchichen Apostolat empfangen alle, die Gewieht werden die Heilige Firmung und auch alle niederen Weihegerade!

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