Vor einigen Monaten haben wir auf drohendes Unheil aus Luxemburg, auf den «EU-Generalanwalt gegen das Grundgesetz» hingewiesen. Nun ist das Urteil gefallen; die Sache wurde ans einzelstaatliche Gericht zurückverwiesen, und irgendwie ist wieder alles möglich – von kluger Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bis zu Berufung beim Bundesverfassungsgericht, wie evangelisch.de aufzeigt.
Doch: kirchenfeindliche Normen sind jetzt geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Chronist von Orietur Occidens analysiert.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen