Montag, 17. Juni 2019

Luftröhrenschnitt und Kommunionausteilung

Ein kleines Mädchen ist mit seinem noch kleineren Bruder allein zu Hause. Das Brüderchen, schwer krank, ist dabei zu ersticken. Das Mädchen ruft den Arzt an. Es geht gerade eine Diphtherie-Epidemie durchs Land (ich war selber noch ein Kind, als ich im Radio davon gehört habe; ich versuche, meine Erinnerungen auf die Reihe zu bekommen), darum weiß der Arzt die Lage gleich richtig zu deuten. Es ist ihm nicht mehr möglich, noch rechtzeitig selber zum erstickenden Kind zu kommen. Darum trägt er am Telephon dem Mädchen auf, ein möglichst scharfes Küchenmesser in der Flamme des Gasofens zu desinfizieren, und dann gibt er ihm genaue Anweisungen für einen Luftröhrenschnitt. Das Mädchen tut sein Bestes, und so rettet es dem kleinen Bruder das Leben.
Hier war es gut und richtig, ein kleines Mädchen einen Luftröhrenschnitt durchführen zu lassen. In einem Krankenhaus aber wäre so etwas unvorstellbar; nicht einmal, daß eine noch so erfahrene Krankenschwester solch einen Schnitt ausführte, käme in Betracht.

Dieser Luftröhrenschnitt war damals körperlich lebensnotwendig; geistlich lebensnotwendig ist die Eucharistie (Joh. 6, 48-59; I. Cor. 11, 27-29). Natürlich ist dieser Vergleich insofern schräg, als es im einen Fall um Fachkenntnis geht, im anderen ums Amtscharisma. Dennoch ist er berechtigt:
«Ich antworte, daß zu sagen ist, daß dem Priester die Austeilung des Leibes Christi zugehört», schrieb der heilige Thomas (Summa theologica III, q. 82, art. 3); demgemäße (wenn auch weniger klare) Anordnungen trifft auch die Institutio Generalis Missalis Romani (162.) und ihr zufolge Redemptionis sacramentum (cap. IV, 2. [88.]); diese Instruktion (cap. VII, 1. [158.]) präzisiert es noch: «Quod tamen ita intendatur, ut causa omnino insufficiens erit prolongatio brevis, secundum rerum et culturae loci adiuncta – Das jedoch ist so zu verstehen, daß eine (den Gegebenheiten und der Kultur des Ortes entsprechend) kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund sein wird» (cap. VII, 1. [158.]).
In Situationen der Verfolgung oder des extremen Priestermangels kann es notwendig sein, Laien als Kommunionhelfer heranzuziehen. Dankenswerterweise wird so etwas in den Kirchen hierzulande nur sehr selten der Fall sein; hier ist es an Priestern und Diakonen, zu tun, was ihre Amtes ist.

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