Mittwoch, 8. Januar 2020

Der Ruhrbischof und die Diskussion über das Weiheamt

« Ich persönlich bin den letzten Monaten und Jahren sehr nachdenklich geworden, weil ich erlebe, dass die Begründungslogiken für die Zulassung oder Nichtzulassung von Frauen zu bestimmten Ämtern und Diensten für ganz viele nicht mehr nachvollziehbar und für immer mehr Menschen auch nicht mehr akzeptabel sind. Das verschärft die Lage. Diskussionen zu dieser Frage werden nicht mehr verstummen, dessen bin ich sicher. Darum sind wir in unserer Kirche gut beraten, heute keine Mauern auf Dauer zu verfestigen, mit denen Frauen die Teilhabe an der Mitverantwortung verweigert wird. » So Bischof Franz-Josef Overbeck in seiner Predigt im Pontifikalamt zum Oktavtag von Weihnachten.
Geht es ihm da um das Weiheamt? Der Eindruck, daß es darum geht, läßt sich nur schwer abzuweisen. Dann aber ist die Formulierung «Zulassung oder Nichtzulassung von Frauen zu bestimmten Ämtern und Diensten» irreführend; denn die Frage ist nicht, ob Frauen zugelassen werden, sondern ob ihre Weihe möglich ist.

Nun ist die Frage einer etwaigen Weihe von Frauen durch eine authentische Erklärung des Lehramts, Johannes Pauls II. Apostolisches Schreiben Ordinatio Sacerdotalis beantwortet. Um eine authentische – nur authentische, nicht ex cathedra verkündete – Lehrentscheidung zu revidieren, bedürfte es klarer Argumente: hatten womöglich weibliche Bischöfe in einem Ökumenischen Sitz und Stimme? oder haben orthodoxe Kirchenväter geschrieben, daß die Kirche die Vollmacht habe, Frauen zu Bischöfen oder Priestern zu weihen? Wer solches nachweisen kann, der zeige es auf; wer das nicht kann, der bekenne sich zu Ordinatio Sacerdotalis.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen