Käme es in Erdoğans Türkei oder in Lukaschenkos Weißrußland zu solch einem Strafprozeß, so wunderte das niemanden; und ginge er dort mit einem hohen Bußgeld aus statt mit einer schlimmen Verurteilung, so wäre man nicht zufrieden, aber doch erleichtert.
Aber dieser Prozeß hat in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden; und dieses Bußgeld hat ein bundesdeutsches Gericht festgelegt.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 1 Monat
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