Papst Benedikt XVI. forderte für Apotheker das Recht, aus Gewissensgründen die Ausgabe von Medikamenten zu verweigern, «welche die Einnistung eines Embryos verhindern oder das Leben eines Menschen beenden». Es sei nicht möglich, «die Gewissen zu betäuben». Kein Mensch dürfe außerdem als «Objekt» behandelt und für «therapeutische Experimente» verzweckt werden. (kath.net)
Die italienische Gesundheitsministerin erklärte dagegen im Namen der «unbestreitbaren Souveränität des Parlaments», verschriebene Medikamente dürften nicht verweigert werden – sie postuliert also den Vorrang des positiven Rechts vor dem Gewissen. «Aber ein Gehorsam, der die Seelen knechtet, der in das innerste Heiligtum der menschlichen Freiheit, in das Gewissen greift, ist roheste Sklaverei.» (Bischof Clemens August v. Galen, Xanten, 6. September 1936).
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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