Sachverhalte beim Namen zu nennen wird nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, kann also bestraft werden, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der Chronist schreibt mehr darüber.
Deus qui conteris bella et impugnatores in te sperantium potentia tuæ defensionis expugnas: auxiliare famulis tuis implorantibus misericordiam tuam; ut inimicorum suorum feritate depressa incessabili te gratiarum actione collaudent.
In memoria aeterna erit iustus; ab auditione mala non timebit (Ps. 111, 7)
Oremus
Deus omnium fidelium pastor et rector, famulum tuum Franciscum, quem pastorem Ecclesiæ tuæ præesse voluisti, propitius respice: da ei, quæsumus, verbo et exemplo, quibus præest, proficere; ut ad vitam una cum grege sibi credito perveniat sempiternam.
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Und ich hab mich gerade dafür eingesetzt, dass ich (wenigstens hier in der Blogoezese) mal Sachverhalte nennen darf.
AntwortenLöschenUnd dafür auch auf den Deckel bekommen. "Enttarnt" wurde ich auch...