Samstag, 15. Januar 2011

Meinungsfreiheit

Sachverhalte beim Namen zu nennen wird nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, kann also bestraft werden, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der Chronist schreibt mehr darüber.

1 Kommentar:

  1. Und ich hab mich gerade dafür eingesetzt, dass ich (wenigstens hier in der Blogoezese) mal Sachverhalte nennen darf.

    Und dafür auch auf den Deckel bekommen. "Enttarnt" wurde ich auch...

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