Die Kraftwerkbetreiber haben mit der Abschaltung der ältesten Atomkraftwerke begonnen, so höre ich im Radio; aber sie behalten sich Klagen vor.
Aber schon dadurch ist es doch erwiesen: wenn Betreiber klagen können gegen staatliche Maßnahmen für die Sicherheit, wenn also der Staat ein finanzielles Risiko eingehen muß, um das Sicherheitsrisiko einschränken zu können, dann sind Atomkraftwerke schon dadurch nicht sicher.
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
Soll das heißen, dass der Staat - solange er sein Handeln mit "Sicherheit" begründet - jegliche Handlungsfreiheit haben soll? Sich keinem Gericht stellen muss? Dann beschließe die Regierung doch eben mal, dass alle Katholiken die innere Sicherheit gefährden - schließlich vertrauen sie auf eine dubiose nicht irdische Macht! Ab ins Arbeitslager. Rechstmittel dagegen? Nein - wir haben doch die "Sicherheit" als sicheres Argument ...
AntwortenLöschenUnd eine Mutter, die die "Sicherheit" ihrer Kinder gefährdet (sexueller Missbrauch und so), die sperrt man auch weg: http://medrum.de/content/erzwingungshaftwelle-erfasst-jetzt-auch-mutter-von-14-kindern
Alles klar!
Liebe Maria Magdalena,
AntwortenLöschenich sehe einen essentiellen Unterschied, ob sich Menschen in ihrem natürlichen Lebenskreis bewegen, in den sich der Staat nicht einmischen darf, oder ob sie etwas tun, was für sie selbst nicht notwendig ist und Unbeteiligte in Gefahr bringt. Schon wenn jemand mit, sagen wir einmal, 1,3 ‰ Alkohol im Blut Auto fährt, wird ihm der Führerschein entzogen, und er kann nicht dagegen klagen, auch nicht, wenn er nachweisen wollte, daß er dank seiner in langen Jahren erworbenen Trinkfestigkeit doch noch fahrtüchtig sei. Niemand darf hierzulande ungenehmigt Sprengstoff produzieren oder auch nur lagern, nicht einmal mit ungenehmigten Waffen durch die Straße laufen. Letzteres ist in den USA zwar anders, aber wenn wir uns an die Maßnahmen von Papst Sixtus V. erinnern, sehen wir, daß hierin Bundesdeutschland und die meisten anderen europäischen Länder auf der katholischen Seite sind.
Atomkraftwerke sind gefährlicher als betrunkene Autofahrer, bewaffnete Passanten oder Sprengstoffsammler, die nur im privaten Schuppen sammeln. Die Betreiber sind vor allem an der Rendite interessiert – sogar aktienrechtlich begründet. Hier hat der Staat eine notwendige Aufsichtspflicht; und wenn er die nicht ausreichend wahrnehmen kann, weil er Regreßforderungen fürchten muß, dann können solche Kraftwerke eben nicht ausreichend sicher betrieben werden.
@Peregrinus: Sorry, aber das ist auf der ganzen Linie Unsinn.
AntwortenLöschenDoch, natürlich kann man dagegen klagen, dass der Führerschein entzogen wird (genau das habe ich auch schon - mit Erfolg - getan; der "Blutalkohol" hatte nämlich nicht meine Blutgruppe!) Genau das macht den Rechtsstaat aus.
Dass Wirtschaftsunternehmen am Gewinn und nicht an Caritas orientiert sind, ist eine Binsenweisheit. Dass aufgrund dessen man aber rechtsstaatliche Prinzipien über Bord wirft, ist nicht nachvollziehbar. Gerade unser Staat ist besonders skupellos im Aufnehmen von Schulden, im Verletzen von Maastricht-Kriterien und im Verschleudern von Steuergeldern. Und da soll er sich angeblich durch "Regressforderungen" von irgendwas abschrecken lassen? Im Vergleich zu anderen Dingen sind diese Beträge doch "peanuts".
Im schlimmsten Falle ist nämlich "der Staat" der größere Verbrecher. Aber selbst gegen die "Ein-Kind-Politik" der VR China kann geklagt werden! Und das ist gut so.
Ich gratuliere zu Deiner Blutgruppe.
AntwortenLöschenKonkret:
Man kann dagegen klagen, daß man zu Unrecht beschuldigt wird; man kann nicht dagegen klagen, daß man mit 1,3 ‰ Alkohol im Blut als fahruntüchtig angesehen wird und deshalb der Führerschein entzogen wird.
Grundsätzlich:
Es ist ein essentieller Unterschied, ob der Staat in das persönliche Leben seiner Bürger eingreift oder in das Handeln wirtschaftlicher Mächte und Gewalten, die in der Tat «am Gewinn und nicht an Caritas orientiert sind», und daher weniger Rücksicht auf Leib und Leben ebendieser Bürger nehmen.